Seit einiger Zeit häufen sich die Meldungen, dass wegen „vorübergehendem“ Personalmangel in den Stellwerken der DB Netz auf einzelnen Schienenstrecken zumindest zeitweise kein Betrieb mehr stattfinden kann. Der Begriff „vorübergehend“ führt dabei teilweise in die Irre, denn damit sind auch Reduzierungen der Strecken-Öffnungszeiten gemeint, die im Einzelfall bis in den Dezember hinein andauern werden.
Zudem häufen sich die Fälle, in denen personalbedingte Einschränkungen der Strecken-Öffnungszeiten so kurzfristig angekündigt werden, dass die Organisation eines geordneten Schienenersatzverkehrs mit Bussen nicht mehr möglich ist und die Fahrgäste vor Ort mit einem Zugausfall konfrontiert werden.
„Mit großer Sorge verfolgt der BSN die Entwicklung, dass DB Netz die Öffnungszeiten einzelner Strecken – bedingt durch Personalmangel – verkürzt. Die Leidtragenden sind neben den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die einen Ersatzverkehr mit Bussen organisieren müssen, insbesondere unsere Fahrgäste, die mit Fahrzeitverlängerungen zusätzlich belastet werden.“
Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr e. V. (BSN)
Neben dem allgemeinen Fachkräftemangel sehen die Aufgabenträger insbesondere die veraltete Stellwerksinfrastruktur als Ursache für die Personalengpässe: „Welcher junge Mensch möchte sich schon gerne an einer Technik ausbilden lassen, deren Ablaufzeit kurz bevorsteht?“, gibt Prechtl zu bedenken.
Offensichtlich muss neben einer deutlich verstärkten Personalakquise viel schneller in die Modernisierung der Stellwerke investiert werden als bisher geplant: „Nur mit elektronischen und digitalen Stellwerken kann einerseits die Zahl der benötigten Personale reduziert und können andererseits mit moderner Technik bei DB Netz attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden“, stellt Prechtl weiter fest. „Daher fordern wir Bund und DB Netz AG auf, konsequent und vor allem schneller als bisher in diese Technologie zu investieren. Die vorrangig durch den SPNV bedienten Strecken sollten dabei im Fokus stehen, denn gerade im ländlichen Raum mit seinem eher überschaubaren Nahverkehrsangebot darf es zu keinen weiteren Einschränkungen der Streckenverfügbarkeiten kommen.“
Quelle: BSN