Seit dem 7. November 2021 gilt im öffentlichen Personennahverkehr in Bayern wieder die FFP2-Maskenpflicht. Grund ist die Lage auf den Intensivstationen in Bayern und der Wechsel der landesweiten Krankenhausampel auf Gelb am 6. November 2021. Grundlage für die Maskenpflicht ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese sieht verschiedene Regelungen vor, abhängig vom Stand der sogenannten Krankenhausampel. Bei Gelb und Rot sind in den öffentlichen Verkehrsmitteln Masken der Schutzklassen FFP2 bzw. KN95 vorgeschrieben. Zeigt die Ampel Grün, reichen auch einfache medizinische Masken (sogenannte OP-Masken). Das ist aber aktuell nicht mehr der Fall. Seit 6. November 2021 steht die landesweite Krankenhausampel auf Gelb. Ziel der strikteren Maßnahmen ist es, die Infektionszahlen mit dem Cornonavirus SARS-CoV-2 wieder deutlich abzusenken und die Überlastung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen wieder in den Griff zu bekommen.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im ÖPNV gilt in allen Fahrzeugen und in U-Bahnhöfen bereits seit 27. April 2020. In der U-Bahn gilt sie ab Treppenabgang oder Fahrt mit dem Aufzug nach unten sowie in den Verteilergeschossen. An Bus- und Tram-Haltestellen ist die Maskenpflicht seit 2. September 2021 aufgehoben, nicht aber in den Fahrzeugen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen ein Attest vorlegen können.
Quelle: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft