Der Bundestag hat gesetzliche Mindestquoten für die Beschaffung sauberer Fahrzeuge beschlossen. Die Vorgaben gelten für die Beschaffung von Fahrzeugen und Verkehrsdienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber.
Mindestziele für emissionsarme und -freie Fahrzeuge
Am 05.05.2021 hat der Bundestag erstmals ein Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beschlossen (SaubFahrzeugBeschG), das am 15.06.2021 in Kraft getreten ist.
Öffentliche Auftraggeber als Adressaten
Das Gesetz gilt für Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber ab dem 02.08.2021 und sieht unterschiedliche Quoten für emissionsarme und –freie Fahrzeuge in den Referenz-zeiträumen 2021 bis 2025 und 2026 bis 2030 vor. Das SaubFahrzeugBeschG erfasst Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen sowie die Be-schaffung von Verkehrsdienstleistungen (z.B. ÖPNV, Paket-/Postdienste). Die Vorgaben gelten für PKW sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, enthalten aber Ausnahmen für verschiedene Fahrzeugkategorien (z.B. Militärfahrzeuge und landwirtschaftliche Nuztzfahrzeuge).
Umsetzung von EU-Richtlinie
Das Gesetz setzt Vorgaben der 2019 in Kraft getretenen EU Clean Vehicles Directive in nationales Recht um. Ziel ist es, CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren und einen Nachfrageimpuls für emissionsarme und –freie Fahrzeuge zu setzen.
Autorin ist Frau Dr. Ute Jasper
Heuking Kühn Lüer Wojtek