Das Ministerium für Verkehr teilt mit:
Ziel der Landesregierung ist es, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen attraktiver zu machen – nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum. Ein Baustein ist der Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“, den das Verkehrsministerium jetzt ausgerufen hat. Kommunen, kommunale Zweckverbände und SPNV-Aufgabenträger können sich ab sofort um Fördermittel bewerben.
„Die Menschen vor Ort müssen sich – in der Stadt wie auf dem Land – darauf verlassen können, von A nach B zu kommen und das zu bezahlbaren Preisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst zum Start des Wettbewerbs. „Bei der Entwicklung von innovativen Mobilitätskonzepten unterstützen wir die Kommunen. Die Bandbreite ist riesig: Ob Schnell- und Expressbuslinien, On-Demand-Verkehre oder die Vernetzung von Verkehrsmitteln und Mobilitätsangeboten wie Car- und Bikesharing: Wir sind gespannt, was sich die Akteure vor Ort einfallen lassen.“
Durch die Modellprojekte sollen Wege aufgezeigt werden, wie in eher ländlich geprägten oder suburbanen Räumen ÖPNV-Angebote neu geschaffen oder die bestehenden Angebote attraktiver gestaltet werden können.
Städte, Kreise und Gemeinden, kommunale Zweckverbände sowie die Schienenpersonennahverkehr-Aufgabenträger sind nun aufgerufen, Projektskizzen aus zwei Kategorien einzureichen:
1. Entwicklung und Umsetzung eines für Kunden attraktiven, leistungsfähigen und wirtschaftlich zweckmäßigen ÖPNV-Systems im ländlichen Raum;
2. flächendeckender Einsatz von bedarfsgesteuerten Verkehren in peripheren Stadtteilen bzw. suburbanen Gebieten, wie z.B. On Demand-Lösungen.
Für die Erprobung der Modellprojekte stehen bis zum Jahr 2023 insgesamt 30 Millionen Euro bereit. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten können gefördert werden. Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt fünf Millionen Euro für ein Projekt über die Laufzeit von maximal drei Jahren.
Projektskizzen für Modellvorhaben sind bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. Januar 2020 einzureichen. Nach Auswahl der Projekte durch eine Jury im Februar 2020 muss ein bewilligungsfähiger Förderantrag spätestens am 1. April 2020 vorliegen. Die Aufnahme des Betriebs soll spätestens im vierten Quartal 2020 erfolgen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens zwei, höchstens jedoch drei Jahre.
Der Projektaufruf ist hier zu finden.
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes NRW