Das Europa-Parlament und die Mitgliedstaaten haben eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien erzielt. Hintergrund der Verordnung sind die Ende 2020 von der EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zu verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien für Batterien.
Für Batteriehersteller gelten künftig strengere Umwelt- und Sorgfaltspflichten, wenn sie auf dem europäischen Markt verkaufen wollen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem sie sämtliche Arten von Batterien – darunter auch Elektrofahrzeug-Batterien – während ihres gesamten Lebenszyklus regulieren. Parlament und Rat müssen das Abkommen nun nur noch formal billigen, bevor es in Kraft treten kann. Wichtige Details müssen aber noch in einer Reihe von Umsetzungsvorschriften geklärt werden.
Sicher ist, dass im Bereich von Akkus, die in Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen, künftig unter anderem die CO2-Bilanz angegeben und Recycling-Quoten für bestimmte Materialien eingehalten werden müssen. So sollen Kennzeichnungs- und Informationspflichten Einzug halten, die unter anderem die Bestandteile der Batterie und den Recycling-Anteil betreffen. Die EU-Behörden sprechen von einem verpflichtenden elektronischen Batteriepass. Ab Juli 2024 muss zunächst die CO2-Bilanz der Batterien von der Rohstoff-Gewinnung über die Produktion bis zum Recycling angegeben werden.
Anhand dieser Daten soll anschließend ein CO2-Höchstwert für Batterien festgelegt werden, der ab Juli 2027 gelten soll. Bei den Recycling-Quoten geht die Einigung von Parlament und Rat über die von der Kommission im Jahr 2020 vorgeschlagenen Vorgaben hinaus: Sie werden „anfänglich“ auf 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei und jeweils sechs Prozent für Lithium und Nickel festgelegt. Ein konkretes Einführungsdatum für diese Regulation wird nicht genannt.
Außerdem haben die Gremien neue EU-Recycling-Ziele formuliert: Ab 2027 müssen die Batteriehersteller demnach 90 Prozent des verwendeten Nickels und Kobalts zurückgewinnen, 2031 sogar 95 Prozent. Außerdem müssen sie 50 Prozent des verwendeten Lithiums wieder aufbereiten, bis 2031 soll dieser Anteil auf 80 Prozent steigen.
Flankiert werden die genannten Kriterien von Vorgaben zu strengeren Sorgfaltspflichten für Batterie-Akteure im ökologischen und sozialen Bereich. So müssen die Marktteilnehmer künftig die Herkunft ihrer verwendeten Rohstoffe und die Arbeitsbedingungen in ihrer Lieferkette überprüfen. Dabei sieht die Vereinbarung allerdings eine Ausnahme für kleine und mittlere Betriebe vor.
Quelle: electrive.net