Heute wird das Verbot der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten von Videoaufzeichnungen im Nahverkehr von Hannover das Oberverwaltungsgericht (OVG) beschäftigen. Mit einer Entscheidung wird noch im Tagesverlauf gerechnet.
Die Datenschutzbeauftragte will die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung in Bussen und Bahnen wegen eines fehlenden Nachweises der Wirksamkeit unterbinden. Die hannoverschen Verkehrsbetriebe üstra hingegen hatten von einer abschreckenden Wirkung durch die Kameras gesprochen, die schwer mit Zahlen zu belegen sei.
Auf eine Klage der Verkehrsbetriebe hin hatte das Verwaltungsgericht Hannover die Verbotsverfügung im Februar 2016 aufgehoben. Das Landesdatenschutzgesetz erlaube kein Verbot, sondern nur eine Beanstandung der Aufzeichnung, urteilten die Richter damals.
Das Urteil soll darüber Klarheit bringen, welche Kompetenzen die niedersächsische Datenschutzbeauftragte bei datenschutzrechtlichen Anweisungen hat. Die Beauftragte habe sich laut OVG-Sprecherin auf das Bundesdatenschutzgesetz berufen. Offen sei, ob der Senat auch auf den Inhalt der Anordnung eingehen werde.