Das
Bundesverwaltungsgericht
hat am Donnerstag die Rechtsgrundlage für
Diesel-Fahrverbote
geprüft. Die Entscheidung soll am 27. Februar verkündet werden. Hintergrund der Verhandlung ist die schlechte Luft in vielen deutschen Städten. Die Stickstoffdioxid-Werte übersteigen oft die gesetzlich festgelegte Grenze. So zum Beispiel in Stuttgart oder Düsseldorf. Dort müssen die Städte dann einen Luftreinhalteplan zur Verringerung der Schadstoffbelastung aufstellen. Die Deutsche Umwelthilfe findet, dass die Maßnahmen in den aktuellen Plänen nicht ausreichen. Deshalb hat sie gegen zahlreiche Städte geklagt.