Schon die Quoten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) haben die ÖPNV-Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen gestellt. So müssen bestimmte Quoten von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen in bestimmten Referenzzeiträumen erreicht werden. Für öffentliche Auftragsvergaben bis 31.12.2025 sind das bei Linienbussen beispielsweise 45 Prozent. Während man sich vor dem Hintergrund von erheblichen Investitionskosten und Lieferschwierigkeiten schon mit dieser Quote schwertut, hat das EU-Parlament am 21.11.2023 für eine weitere Verschärfung der CO2-Grenzwerte bei Lkw und Bussen und damit für emissionsfreie Stadtbusse ab 2030 gestimmt.
Status quo: SaubFahrzeugBeschG
Das SaubFahrzeugBeschG, das die Clean-Vehicles-Directive (Richtlinie 2019/1161) in deutsches Recht umsetzt, ist am 15.06.2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei der Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen Mindestziele für saubere und emissionsfreie Fahrzeuge einzuhalten. Mindestziele meint dabei ein Prozentsatz an sauberen und emissionsfreien Nutzfahrzeugen gemessen an der Gesamtzahl der in dem jeweiligen Referenzzeitraum beschafften Nutzfahrzeuge. Der Referenzzeitraum entscheidet dabei über die einzuhaltende Quote. Werden etwa öffentliche Personenverkehrsdienste im Zeitraum zwischen 02.08.2021 und 31.12.2025 vergeben, betragen die Mindestziele für Busse der Fahrzeugklasse M 3 (Linienbusse) 45 Prozent. Erfolgt der Zuschlag im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030, liegt die Quote bei Bussen schon bei 65 Prozent. Von dieser Quote muss jeweils die Hälfte der Fahrzeuge „sauber“ und die andere Hälfte „emissionsfrei“ sein. Emissionsfrei sind etwa Elektrobusse. Erleichterungen gibt es dabei wenige (u.a. für eigenwirtschaftliche Verkehrsbetreiber).
Das SaubFahrzeugBeschG leistet insofern einen großen Beitrag dazu, dass nach und nach ein Wechsel von konventionellen Diesel-Bussen zu Elektrobussen stattfindet. Was für den Umweltschutz begrüßenswert ist, hat in der Praxis zu einem erheblichen Investitionsmehrbedarf für die Elektrifizierung und Übergangsschwierigkeiten geführt (z.B. Verzögerung bei der Etablierung von Ladeinfrastruktur, Umrüstung der Betriebshöfe oder Lieferzeiten bei den Elektrobussen).
Weitergehende Vorgaben bis 2030
Über die Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG soll perspektivisch noch hinausgegangen werden. Das ist vereinzelt zwar schon freiwillig erfolgt, etwa in Baden-Württemberg mit dem Entwurf eines Mobilitätsgesetzes, das über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinausgeht. Bezogen auf Europa wurde dem Vorschlag der EU-Kommission nun aber zugestimmt, wonach ab 2030 neu zugelassene Stadtbusse emissionsfrei sein sollen. Die Kommission hatte das im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“ im Februar 2023 vorgeschlagen (vgl. die Pressemitteilung der Kommission vom 14.02.2023 „Europäischer grüner Deal: Kommission schlägt Null-Emissionsziel für neue Stadtbusse bis 2030 und 90 % weniger Emissionen für neue Lkw bis 2040 vor“). Die Kommission hält eine Verschärfung durch strengere CO2-Normen für erforderlich, weil etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) auf den Straßenverkehrssektor zurückzuführen seien, Tendenz steigend.
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