Am 24. März 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Das oberste deutsche Gericht begründete dies mit der Gefährdung grundrechtlich geschützter Freiheiten künftiger Generationen. Diese sei unzumutbar. Exemplarisch hatte Karlsruhe in seinem Urteil den Verkehrssektor als wichtiges Handlungsfeld benannt. Er zählt nicht nur zu den größten CO2-Emittenten, sondern auch zu den Sektoren, in denen Fortschritte zur CO2-Minderung bislang weitgehend ausgeblieben sind.
Das geltende Klimaschutzgesetz sieht vor, dass der Treibhausgasausstoß des Verkehrs bis 2030 auf 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinkt. Im vergangenen Jahr waren die CO2 Emissionen aber wieder gestiegen, und zwar auf 148 Millionen Tonnen.
„Die Ampel-Koalition muss jetzt handeln, damit die im Klimaschutzgesetz festgelegten Treibhausgas-Limits eingehalten werden. In ihrem bis Ostern angekündigten Klimaschutzsofortprogramm muss die Bundesregierung daher schnell und entschlossen Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Neben den auf EU Ebene zu erlassenen strengeren CO2-Grenzwerten für Pkw-Flotten benötigen wir ebenso nationale Maßnahmen, um auf den von Karlsruhe vorgeschriebenen Klimaschutzpfad zu gelangen“
VCD Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann
Der VCD hatte seinen Maßnahmenkatalog für das Klimaschutzsofortprogramm bereits Anfang Februar vorgelegt. Zu den Forderungen gehören u.a. der Abbau klimaschädlicher Subventionen sowie eine Ausbau- und Investitionsoffensive für den Umweltverbund. Denn die Bundesregierung hat ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag, so u.a. bei der finanziellen Ausstattung der Schiene, bisher keine Taten folgen lassen.
Offensichtlich wird dies im diese Woche vom Bundestag beratenen Bundeshaushalt. „Es muss dringend nachgebessert werden, um den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden“, fordert Haarmann. Neben der Infrastrukturfinanzierung zugunsten der umweltfreundlichen Schiene geht es generell um Preissignale, die klimafreundliches Wirtschaften belohnen. Dies haben die Verfassungsrichter ebenfalls in ihrem Urteil betont, genauso wie eine frühzeitige Festlegung von niedrigen CO2-Grenzwerten Anreize für klimafreundliche Mobilität schaffen kann. „Die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Setzungen dürfen gerade auch in einer Zeit nicht vergessen werden, da der Krieg in der Ukraine viele andere Themen in der öffentlichen Wahrnehmung weniger prominent erscheinen lässt. Klimaschutzpolitik ist Sicherheitspolitik. Das gilt für kurzfristig wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit ebenso wie für langfristiges Umsteuern wie es durch den vom VCD vorgelegten Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz mit seiner verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturplanung möglich wird“, betont Haarmann.
Quelle: VCD