Abellio sieht sich durch das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Westfalen in seiner Auffassung bestätigt, dass die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur „Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenverkehr“ einen Verstoß gegen nationales und europäisches Vergaberecht darstellt. „Wir freuen uns über die getätigten Aussagen und das klare Votum der Vergabekammer. Der Beschluss stimmt uns optimistisch, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen eine faire Chance auf transparente Wettbewerbsverfahren auch für Fernverkehrsleistungen erhalten“, betonte Stephan Krenz, CEO von Abellio Deutschland.
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Nordhessen (NVV) hatten europaweit bekannt gemacht, schrittweise Fahrten des IC 51 der DB Fernverkehr AG für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Westfalen-Tarifs zwischen Dortmund und Kassel im Wege der Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Fernverkehr ab Dezember 2017 für fünf Jahre zu öffnen (EU-Bekanntmachung 2016/S 213-388533 vom 04.11.2016). Nach erfolgloser Rüge gegen dieses Vorgehen hatte Abellio einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen eingelegt.
Die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster ist nun den rechtlichen Argumenten von Abellio gefolgt und hat dem NWL und NVV aufgegeben, die geforderten Leistungen im Wege eines formellen europaweiten Vergabeverfahrens auszuschreiben. „Die Vergabekammer hat klargestellt, dass Abellio sehr wohl technisch in der Lage sei, Fahrten auf der Strecke zwischen Dortmund und Kassel anzubieten. Da uns diese Möglichkeit von den Aufgabenträgern verwehrt wurde, musste die Kammer unserer Argumentation folgen. Alle interessierten Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, die ausgeschriebenen Leistungen anzubieten. Alles andere wäre ein Kunstgriff, wie die Kammer es zu Recht formuliert hat. Das Votum der Kammer ist daher ein sehr wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness auf der Schiene in Deutschland“, unterstrich Krenz nach der Bekanntgabe des Beschlusses.
Bei der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer zum Vergabenachprüfungsverfahren am 19. Januar 2017 hatte Abellio als künftiger Betreiber des Rhein-Ruhr-Express (RRX) auf der Strecke Dortmund – Kassel deutlich gemacht, dass die Direktvergabe eine Verfälschung des Wettbewerbs zur Folge hätte und daher eine verschleierte Beauftragung durch Anerkennung von Nahverkehrstarifen in Fernverkehrszügen im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Bahn AG rechtlich nicht statthaft ist.
Gegen diesen Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen durch die DB oder den NWL eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf möglich.