Das OLG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der interne Betreiber die Verkehrsleistungen von einer Tochtergesellschaft ausführen lassen darf (OLG Düsseldorf, 07.03.2018, VII-Verg 26/17).
Selbsterbringung zwingend?
Der Europäische Gerichtshof solle klären, ob Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. e) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auch dann erfüllt ist, wenn der interne Betreiber die Verkehrsleistungen durch eine Tochtergesellschaft ausführen lässt, an der er nur eine geringfügige Minderheitsbeteiligung hält und andere zuständige Behörden die übrigen Gesellschaftsanteile unmittelbar oder mittelbar halten.
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Autoren sind: Frau Dr. Ute Jasper, Herr Dr. Laurence Westen und Herr Reinhard Böhle, LL.M