Brüssel sagt ja – jetzt können die umweltfreundlichen Busse durchstarten. Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ steht damit bereit. Gefördert werden Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie biomethanbetriebene Busse der Fahrzeugklassen M2 und M3, sowie dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien.
Bundesminister Andreas Scheuer:
„Der umweltfreundliche Stadtbus kommt! Wir wollen, dass bis 2030 die Hälfte der Busse im ÖPNV elektrisch fährt. Das ist unser politisches Ziel aus dem Klimaschutzprogramm. Auch die Hersteller haben die Notwendigkeit erkannt, saubere Alternativen auf die Straße zu bringen. Wir machen deshalb Nägel mit Köpfen und fördern die konsequente Umstellung auf alternative Antriebe – seit vergangenem Monat schon bei den Nutzfahrzeugen, ab jetzt auch im Personenverkehr. Für das Umstellen der Busflotten, das Umrüsten der Betriebshöfe und Machbarkeitsstudien stellen wir bis 2025 mehr als eine Milliarde Euro Fördermittel bereit. So geht moderne Mobilität.“
Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, für 2025 werden zusätzliche Mittel folgen.
Im Detail sind folgende Schwerpunkte förderfähig:
• die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben sowie
• die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur mit:
80% der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse,
40% Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Biogas-Busse,
40% der Investitionsvollkosten für die zum Betrieb notwendige, nicht öffentliche Infrastruktur,
• und Machbarkeitsstudien.
Eine Einreichung von Skizzen und Anträgen über das easy-Online System ist ab dem 15. September 2021 möglich. Mit der Vorbereitung der dafür notwendigen Unterlagen kann sofort begonnen werden. Skizzen und Anträge können bis zum 5. Oktober 2021 (für Investitionsvorhaben) oder bis zum 30. November 2021 (für Machbarkeitsstudien) eingereicht werden.
Die Richtlinie setzt außerdem die bisherigen Fördermöglichkeiten des BMVI im Bereich des batterieelektrischen ÖPNV über die Richtlinie Elektromobilität fort. So können nach wie vor Forschungsprojekte für elektromobile Anwendungen gefördert werden.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)