Auf seiner Klausurtagung hat sich der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) unter anderem auch mit der fortbestehenden Ungleichbehandlung von Busfernverkehr und Schienenfernverkehr beschäftigt. Die Mitglieder begrüßten die angestoßene Diskussion zur Einbeziehung des Busfernverkehrs in eine zu schaffende Mautregelung oder die Freistellung des Schienenfernverkehrs von den im Moment zu zahlenden Trassenpreisen.
Insbesondere die Klärung von Fragen zur Barrierefreiheit und den Fahrgastrechten halten die Mitglieder für wichtig. Hier bestünde durch zur Zeit völlig unterschiedliche gesetzliche Regelungen bei Bahn und Bus eine überdurchschnittliche Bevorteilung des Busverkehrs. Fernbusse zahlen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen keine Maut, der Schienenfernverkehr für die Nutzung von Bundesschienenwegen sehr wohl aber Trassenpreise. Die Mitnahme von elektrischen Rollstühlen in der Regel in Fernbussen ausgeschlossen und Faltrollstühle werden grundsätzlich nur im Gepäckraum des Busses transportiert. Selbst dann, wenn beim Kauf des Busfahrscheins die Mitnahme des Rollstuhls bejaht wurde, besteht noch kein Recht auf Mitnahme – laut vieler Bus-Beförderungsbedingungen! Hier erwartet der DBV die schnellstmögliche Schaffung gleicher Bedingungen zwischen den beiden Verkehrsmitteln.