Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden, können Dieselfahrzeugen die Einfahrt verwehren – das könne auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung umgesetzt werden. So hat das
Bundesverwaltungsgericht
heute entschieden und wies die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück.
Auch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig
. Solche Fahrverbote könnten verhältnismäßig gestaltet und umgesetzt werden, erklärten die Richter. Die beklagten Städte Stuttgart und Düsseldorf müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
Das Urteil sieht auch
Übergangsfristen
und eine
phasenweise Einführung von Fahrverboten
vor. Und es soll auch Ausnahmeregelungen geben, beispielsweise für Handwerker. Dieselfahrer könnten demnach bald nicht mehr unbegrenzt in Ballungsräume mit hoher Luftbelastung einfahren. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gebe es jedoch nicht.
Die Nahverkehrs-praxis hat dazu Meinungen verschiedener Verbände und Persönlichkeiten eingeholt.”
Quelle: Spiegel online