Im Rahmen des
„Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“
unterstützt der Bund mit der Förderrichtlinie Elektromobilität auch
die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dazu 31 Förderbescheide mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 50 Millionen Euro übergeben. Nach Übergabe der Förderbescheide hat das Bundesverkehrsministerium am vergangenen Freitag den vierten Förderaufruf Elektromobilität gestartet. Der ÖPNV ist weiterhin mit der Förderung der Anschaffung von Elektrobussen einbezogen. Unternehmen der Privatwirtschaft sind antragsberechtigt, wenn die Kommune bestätigt, dass das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Für Kommunen, die nicht über das Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020 gefördert werden, läuft parallel der Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten, welche als einen Schwerpunkt die Unterstützung der gewerblichen Unternehmen bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks beinhaltet.
Neben dem Bundesverkehrsministerium stellt auch das Bundesumweltministerium Fördergelder für die Beschaffung von Elektrobussen zur Verfügung. Die Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personenverkehr bezieht neben Batteriebussen auch diesel-elektrische Hybride und Ladeinfrastruktur mit ein.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V (bdo) begrüßt die Einbeziehung von privaten Busunternehmen in den Förderrichtlinien zur Anschaffung von Elektrobussen und den erneuten Förderaufruf des BMVI. Der Verband sieht allerdings Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes bei den Antragsverfahren. Der bdo wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verfahren praktikabler ausgestaltet werden.
Quelle: bdo