Ab sofort sollen mindestens 25 Millionen Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur Nichtbundeseigener Eisenbahn (NE-Bahnen) bereitgestellt werden. Ein entsprechender Bundestagsbeschluss dazu wird heute im Laufe des Abends erwartet.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt dies ausdrücklich und sieht damit eine seiner zentralen Forderungen der letzten Jahre bestätigt. Dem Gesetzesentwurf „Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz“ muss nach dem zu erwartenden Bundestagsbeschluss allerdings auch noch der Bundesrat zustimmen.
„Der heutige Beschluss wäre ein entscheidender Schritt und ein wichtiges Signal für die NE-Bahnen in Deutschland. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik bekennt sich die Regierung zur Mitfinanzierung nichtbundeseigene Eisenbahninfrastruktur. Damit sehen wir eine unserer zentralen Forderungen der letzten Jahre bestätigt: Ohne NE-Infrastruktur geht es nicht mehr im deutschen Eisenbahnnetz, also muss die Bundesregierung sich auch an der Finanzierung beteiligen“, so Ulrich Koch, VDV-Vizepräsident und Geschäftsführer der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (evb).
Der VDV, in dem rund 200 NE-Bahnen organisiert sind, fordert seit Jahren eine eigene Förderrichtlinie für die Finanzierung der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, da diese eine zentrale Rolle bei der Funktion des gesamten deutschen Schienennetzes einnimmt. Die 25 Millionen Euro sind dabei aus Sicht des Verbandes ein guter Anfang, dürfen aber auch nicht das Ende vom Lied sein. Denn eigentlich müssten jährlich 150 Millionen Euro für NE-Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. „Das ist der objektive Bedarf, den der VDV bereits mehrfach durch Befragungen unter den NE-Bahnen ermittelt hat“, so Koch. Deshalb dürfe es auch keine Zweifel an der Notwendigkeit der Mitfinanzierung durch den Bund geben: „Wir rechnen fest mit einem eindeutigen Votum des Bundestags. Und auch der Beschluss durch den Bundesrat sollte eigentlich nur Formsache sein, denn Sinn und Zweck dieser Finanzierung stehen außer Frage“, so Koch abschließend.