Der federführende Finanzausschuss des Bundestags hat am 31. Mai 2017 das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes abschließend beraten. Er empfiehlt insbesondere Entlastungsmöglichkeiten für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge, die im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Für eBusse wird künftig die ermäßigte Stromsteuer von 11,42 € pro Megawattstunde gelten – eine Minderung von 9,08 € pro Megawattstunde. Damit kommt die Politik einer der Kernforderungen des bdo zur Förderung elektrischer Antriebe im ÖPNV nach, die Stromsteuer-Privilegien für Oberleitungsbusse und Eisenbahnen auch auf Elektro- und Plug-In-Busse auszuweiten.”
Des Weiteren werden durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Erdgas (CNG) und Autogas (LNG) auch über das Jahr 2018 hinaus energiesteuerlich begünstigt. Das Bundestagsplenum wird die vom Finanzausschuss empfohlenen Gesetzesänderungen am 01. Juni beraten und beschließen. Die Änderungen werden nach der Bewilligung durch die EU-Kommission in Kraft treten, jedoch frühestens am 01. Januar 2018.
Quelle: bdo