Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das nächste bahnbrechende Klima-Urteil erstritten: Die Richter bestätigen, dass die Bundesregierung gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstößt und verurteilen sie dazu, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert die Ampel-Regierung auf, umgehend Notfallmaßnahmen wie ein Tempolimit, den Abbau der 65 Milliarden schweren klimaschädlichen Subventionen und eine Sanierungsoffensive etwa für Schulen und Kindergärten zu beschließen. In einem weiteren Verfahren hatte neben der DUH auch der BUND geklagt und ebenfalls Recht bekommen.
Klimaschutz-Sofortprogramme sollen die Einhaltung der jährlichen Emissionsgrenzen im Klimaschutzgesetz sicherstellen. Diese waren in den Sektoren Verkehr und Gebäude in den letzten Jahren wiederholt gerissen worden. Für die DUH ist dieses Urteil erst der Anfang zur Korrektur der deutschen Klimapolitik durch Gerichte: Am 1. Februar 2024 werden drei weitere Klimaklagen des Verbands gegen die Bundesregierung verhandelt, in denen es darum geht, die Regierung zum Beschluss ausreichender Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren bis zum Jahr 2030 zu zwingen.
„Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik. Die Bundesregierung muss angesichts der heute startenden Weltklimakonferenz ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen. Damit lassen sich jährlich über 11 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel des Fehlbetrages im Verkehrssektor einsparen. Zudem müssen endlich die zahlreichen klimaschädlichen Subventionen im Verkehr gestrichen werden, die die Gesellschaft jedes Jahr über 30 Milliarden Euro kosten. Allein mit der Abschaffung des Dienstwagenprivilegs spart die Ampel-Koalition auf einen Schlag bis zu 6 Millionen Tonnen CO2 und viele Milliarden Euro.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren juristisch vertritt:
„Klimaschutz ist eine Rechtspflicht, kein politisches ‚Nice-to-have‘. Dies hat das Gericht in aller Deutlichkeit klargestellt. Klimaschutzziele sind auch keine unverbindlichen Empfehlungen. Es sind rechtsverbindliche Vorgaben, an die sich die Bundesregierung zu halten hat. Die Urteile geben uns Rückenwind für unsere Klagen auf gesetzeskonforme Klimaschutzprogramme, die am 1. Februar 2024 verhandelt werden.“
Quelle: DUH