Der Bundesrechnungshof hat Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen zur Haushaltsführung des Bundes zugeleitet. Die Bemerkungen benennen Fälle, in denen Haushaltsmittel besser eingesetzt werden sollten. Kritik gibt es auch in diesem Jahr an der Arbeit des Ministeriums von Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Doch auch an der Arbeit seiner Vorgänger wird nicht mit Kritik gespart.
Der Bund nehme seine Rolle als Eigentümer nicht wahr und begünstige so die Probleme bei der Deutschen Bahn – laute eine Kernkritik des Bundesrechnungshofes. Konkret heißt es in dem Bericht unter dem Punkt Verkehr:
Bund ziellos: BMDV agiert bei der DB AG seit über 30 Jahren ohne Strategie (Nr. 10)
Das BMDV hat es seit der Privatisierung der DB AG 1994 versäumt, die Eigentümerrechte und -pflichten für den Bund umfassend wahrzunehmen. So gibt es bis heute keine ressortübergreifend abgestimmte Eigentümerstrategie für die DB AG. Zwar hat das BMDV im Jahr 2022 begonnen, eine Strategie zu entwickeln. Aber sie ist nach wie vor nicht fertiggestellt – der Bund bleibt als Alleineigentümer in der Dauerkrise der DB AG ziellos. So kann er seine Beteiligung weder steuern noch den Beteiligungserfolg angemessen kontrollieren. Dem Parlament fehlt ohne diese Strategie eine wichtige Basis für Haushaltsentscheidungen.
In einer Eigentümerstrategie sind Ziele für das Unternehmen festzulegen. Diese sollen abbilden, welche wichtigen Bundesinteressen erreicht werden sollen. Denn der Bund hat einen Gemeinwohlauftrag für das Schienennetz und für Verkehrsangebote darauf. Ohne eine solche Strategie hat die DB AG ihre Aktivitäten vom Kerngeschäft „Bahn in Deutschland“ auch in bahnfremde Bereiche und in mehr als 140 Länder ausgeweitet.
Trotz des Steuerungsvakuums hat das BMDV im Jahr 2023 bereits Entscheidungen zur Struktur des DB AG-Konzerns vorweggenommen und stellt ihm immer höhere Bundesmittel bereit. Der Bundesrechnungshof erwartet daher vom BMDV, dass es endlich eine ressortübergreifend abgestimmte Eigentümerstrategie für die DB AG vorlegt. Darin muss es Ziele festlegen, die sich am wichtigen Bundesinteresse orientieren und anhand derer das BMDV den Erfolg der Beteiligung kontrollieren muss.
87,5 Mio. Euro für unwirtschaftliche Förderung von Eisenbahnverkehrsunternehmen (Nr. 13)
Das BMDV hat den Personenfernverkehr gefördert, ohne zuvor die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Hinterher stellte sich heraus, dass die Förderung in Höhe von 87,5 Mio. Euro unwirtschaftlich war. Das BMDV verfehlte sein Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern und damit zu den Klimaschutzzielen des Bundes beizutragen.
Im Oktober 2023 legte das BMDV ein Förderprogramm auf, mit dem es den Eisenbahnunternehmen des Personenfernverkehrs die Trassenpreise anteilig finanzierte. Für das Förderprogramm stellte es 90 Mio. Euro für das Jahr 2023 bereit. Das BMDV untersuchte vor Beginn der Förderung weder den Förderbedarf noch die Wirtschaftlichkeit, obwohl es hierzu haushaltsrechtlich verpflichtet war. Die Leitungsebene des BMDV ignorierte damit auch wiederholte Hinweise des Bundesrechnungshofes und entsprechende Informationen der Fachebene. Die erst nachträglich erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bewertete die Förderung als unwirtschaftlich.
Das BMDV hat das Förderprogramm auf Basis des seinerzeitigen Förderkonzeptes wegen erwiesener Unwirtschaftlichkeit umgehend einzustellen. Künftig muss es die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor dem Start von Förderprogrammen durchführen. Der Bundesrechnungshof fordert das BMDV auf, Schadensersatzansprüche des Bundes gegenüber der Leitungsebene des BMDV zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
Außertarifliche Verträge bei der Autobahn GmbH: Ministerium verzichtet auf gesetzlich vorgesehene Kontrolle (Nr. 14)
Das BMDV ließ die Autobahn GmbH über 100 außertarifliche Verträge schließen, ohne diese vorher zu prüfen. Damit handelte es rechtswidrig und erkannte Mängel nicht.
Die Autobahn GmbH darf grundsätzlich außertarifliche Arbeitsverträge schließen. Voraussetzung ist, dass das BMDV zustimmt und das BMI im Einvernehmen mit dem BMF einwilligt. Das BMDV behandelte diesen Zustimmungsvorbehalt als ein Versehen des Gesetzgebers. Seine Anwendung hätte die zahlreichen Mängel beim Abschluss von außertariflichen Verträgen durch die Autobahn GmbH deutlich reduzieren können. So stellte der Bundesrechnungshof z. B. fest, dass die Autobahn GmbH Führungspositionen nicht immer öffentlich ausschrieb und sie aus „Netzwerken“ besetzte. Aufgaben definierte sie unzureichend. Auch dokumentierte sie Auswahlentscheidungen nicht und missachtete Vorlagepflichten beim Aufsichtsrat.
Der Bundesrechnungshof fordert das BMDV nachdrücklich auf, die bereits geschlossenen Verträge zu überprüfen. Auch muss es mit BMI und BMF Kriterien festlegen, nach denen die Ministerien in Zukunft außertarifliche Verträge bei der Autobahn GmbH prüfen.
Quelle: Bundesrechnungshof