Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren eingeleitet, um die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Schienennetz der DB Netz AG zu überprüfen. „Baustellen führen zu erheblichen Verspätungen und Ausfällen im Zugverkehr. Wir wollen untersuchen, ob zum Beispiel der von Wettbewerbern der Deutschen Bahn betriebene Pendlerverkehr besonders beeinträchtig wird“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Besonders betroffen sind hochbelastete Strecken in Bayern und Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Großräume München und Köln/Bonn.“
Die Bundesnetzagentur geht Beschwerden über das Baustellenmanagement der DB Netz AG nach. Baumaßnahmen führen demnach regelmäßig zu Änderungen bei der Steuerung der Züge durch Baustrecken und Umwege.
Durch hohe Verspätungen vor allem bei Fernzügen muss der Zugbetrieb abweichend vom geplanten Ablauf neu geordnet (disponiert) werden. Dabei seien ohne Berücksichtigung regionaler Belange meist die schnellen Fernzüge vor den Nahverkehrszügen gefahren, bei denen übermäßig starke und nicht geplante Verspätungen entstehen. Vor allem im Pendlerverkehr kam es daher zu Kundenbeschwerden. Erhebliche Verzögerungen und Zugausfälle traten auch auf, da nur ungenügende Umleitungsstrecken zur Verfügung standen und kurzfristig betriebliche Abläufe geändert wurden. So ist die Mangfalltalbahn, eine zentrale Umleitungsstrecke in Bayern, in weiten Teilen eingleisig und mit älterer Signaltechnik ausgestattet. Auch wurden Zugabläufe nicht zentral disponiert. Viele Kreuzungs- bzw. Überholungsgleise sind für den Güterzugbetrieb nicht lang genug.
Die ersten Untersuchungen der Bundesnetzagentur bestätigten Mängel bei der Planung der Verkehre. Teilweise werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen auch verspätet informiert. Eine genaue Planung der Fahrzeiten der betroffenen Züge wurde vielfach durch neue, kurzfristig geplante Baumaßnahmen überlagert und entsprach nicht mehr den veröffentlichten Zeiten. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, Maßnahmen zur Gewährleistung eines stabilen und weitgehend der Planung entsprechenden Betriebsablaufs auch bei Baumaßnahmen festzulegen.