Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Vossloh Laeis hat im Zeitraum von 2001 bis 2011 beim Vertrieb von Weichen und Schienen mit anderen Unternehmen Absprachen getroffen, die zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen gingen. Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen bzw. Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen. Mit diesem Fall ist das letzte noch anhängige Verfahren wegen des Verdachts von Kartellabsprachen im Markt für Gleisbauobermaterialien abgeschlossen.“
Bereits im Juli 2013 wurden in diesem Verfahren nach einvernehmlichen Verfahrensbeendigungen gegen acht Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 100 Mio. € verhängt (vgl. Pressemitteilung vom 23.07.2013). Mit dem Unternehmen Vossloh Laeis konnte anders als mit diesen Unternehmen keine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt” werden.
Vossloh Laeis hat im Verlauf des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert. Bei der Bemessung des Bußgeldes wurde der Kooperationsbeitrag berücksichtigt.
Die aktuell verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.