Das Bundeskabinett hat gestern die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um den Weg für die
Erhöhung und Dynamisierung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) frei zu machen. Ein Schritt, den der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) im Zuge der Koalitionsverhandlungen immer wieder gefordert hat. „Für die Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen sind diese Mittel entscheidend für dringende Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen im Nahverkehr. Zugleich ist die Anhebung der GVFG-Mittel ein
wichtiger Beitrag zur Stärkung des ÖPNV
, um die Ziele der Bundesregierung für
Klimaschutz und Luftreinhaltung
im Verkehrssektor zu erreichen“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.
GVFG-Mittel sollen auf 1 Milliarde Euro erhöht werden
Das GVFG-Bundesprogramm soll bis zum Jahr 2021 auf jährlich 1 Milliarde Euro erhöht und danach dynamisiert werden. Voraussetzung für die Erhöhung der GVFG-Mittel ist eine Änderung des Artikels 125c im Grundgesetz. Die erst im Juli 2017 neu angefügte „Versteinerungsklausel“, die eine GVFG-Erhöhung erst ab 2025 zulässig macht, muss dafür gestrichen werden. Vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung müssen noch die Parlamentarier im Bundestag und der Bundesrat zustimmen. In einem nächsten Schritt muss schließlich die neue Mittelhöhe im GVFG festgeschrieben werden. Die
Branche erhofft sich
langfristig
mehr Planungssicherheit
für Investitionen in Neu- und Ausbauvorhaben, die in der Regel einen langen Planungs- und Genehmigungsvorlauf haben. „Denn am Ende können wir nur mit einer deutlichen Angebots- und Qualitätssteigerung im ÖPNV, die Menschen vom Umstieg auf Busse und Bahnen überzeugen“, sagt Fenske.
VDV sieht weiteren Handlungsbedarf
Nach Auffassung des VDV muss darüber hinaus die standardisierte Bewertung zur Nutzen-Kosten-Betrachtung für Vorhaben nach dem GVFG angepasst werden. „Die Faktoren Umwelt, Klimaschutz und Luftreinhaltung müssen besser bewertet werden, wenn der ÖPNV gerade in den Ballungsräumen ausgebaut werden soll. Der VDV wird dem Bund dazu im 2. Halbjahr konkrete Vorschläge unterbreiten“, so Fenske abschließend.