Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf eines neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes beschlossen. Damit sollen der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gestärkt und die Entgelte zur Nutzung der Schienenwege erstmals durch die Bundesnetzagentur ex-ante genehmigt werden. Das gibt den Eisenbahnverkehrsunternehmen Rechts- und Planungssicherheit für eine gesamte Regulierungsperiode. Ziel ist, damit den Wettbewerb und die Effizienz im Eisenbahnsektor weiter zu verbessern.
Mehr Wettbewerb im Bahnbereich
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: Wir wollen den Wettbewerb im Bahnbereich stärken. Dieser Wettbewerb sichert Innovationen und Qualität des Angebots – im Interesse der Bahnkunden. Wettbewerb braucht klare, transparente Regeln. Mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz schaffen wir diesen Rahmen. Im Zentrum stehen: Mehr Transparenz der Entgelte für die Nutzung von Schienenwegen und uneingeschränkte Zugangsrechte für Wettbewerber.
Kernelemente des Gesetzes sind:
1.
Genehmigung der Trassenpreise vor Einführung
. Künftig genehmigt die Bundesnetzagentur die von der DB Netz AG erhobenen Entgelte für die Nutzung der Bahntrassen, bevor sie erhoben werden. Die Kompetenz der Bundesnetzagentur wird so gestärkt.
2. Anreize zur Kostensenkung
. Den Betreibern der Schienennetze werden Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und damit zur Senkung der Trassenentgelte gegeben.
3. Stärkung der Bundesnetzagentur.
Bei der Bundesnetzagentur werden Beschlusskammern für den Eisenbahnbereich eingesetzt. Die Bundesnetzagentur genehmigt künftig die Trassenentgelte und überwacht die Einhaltung der Regelungen für die Unabhängigkeit der Infrastrukturbereiche innerhalb der Struktur des Eisenbahnunternehmens.