Die Abstimmung über das „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ (BSWAG) wurde Mitte Oktober kurzfristig von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages genommen. Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) fordert, dass in den Gesetzesentwurf drei zentrale Punkte aufgenommen werden, die für eine umfassende und langfristige Wirkung des BSWAG unabdingbar sind.
Ersatzverkehr bei Generalsanierungen
Im Rahmen der Generalsanierung zur Schaffung der 40 Hochleistungskorridore werden jeweils bis zu fünf Monate andauernde Vollsperrungen von zentralen Schienenwegen notwendig. Die Fahrgäste des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) betrifft dies gleich zweifach, da nicht nur die Verbindungen auf der gesperrten Strecke entfallen, sondern auch in großem Umfang auf den Umleitungsstrecken, da dort vorrangig der Fern- und Güterverkehr unterwegs sein wird. Daher ist ein umfassender und hochwertiger Ersatzverkehr mit Bussen notwendig. Der Bund muss als Auftraggeber der Baumaßnahmen auch gesetzlich in die Lage versetzt werden, die spezifischen Mehrkosten, die durch das neue Bauverfahren mit mehrmonatigen Vollsperrungen entsteht, übernehmen zu können.
Technik zur Digitalisierung auch für die Fahrzeuge
Bisher sind bei der Einführung der digitalen Leit- und Sicherungstechnik (ETCS und DSD) nur die Komponenten entlang der Strecke förderfähig. ETCS/DSD ist jedoch nur funktionsfähig, wenn auch die mobilen Komponenten dieser digitalen Technik in den Fahrzeugen vorhanden sind. Daher ist es notwendig, dass für heute bereits eingesetzte Fahrzeuge die Förderfähigkeit für die fahrzeugseitige Ausrüstung auch gesetzlich verankert wird.
Moderne und ausreichend dimensionierte Serviceeinrichtungen
Um deutlich mehr Fahrgäste für die Schiene zu gewinnen, müssen insbesondere die Empfangsgebäude an den Stationen saniert werden. Zudem sind mehr Fahrzeuge notwendig, um die zusätzlichen Fahrgäste auch befördern zu können. Aktuell fehlen jedoch im Schienennetz die dafür notwendigen zusätzlichen Abstellanlagen. Um zeitnah die Voraussetzungen für höhere Fahrgastzahlen zu schaffen, ist auch hier eine gesetzlich verankerte Förderfähigkeit im BSWAG erforderlich.
„Das System Schiene steht unter enormen Stress: Die Novellierung des BSWAG muss um wesentliche Inhalte ergänzt werden. Andernfalls verspielt der Bund die Chance, die Finanzierung für zentrale Vorhaben zur Verwirklichung der Verkehrswende sicherzustellen. Wir brauchen jetzt Klarheit bei den SEV-Kosten, den ETCS Onboard Units und der Sanierung von Empfangsgebäuden und Abstellgleisen.“
BSN-Präsident Thomas Prechtl
Quelle: BSN