Für den i2030-Ausbaukorridor Prignitz-Express/Velten wurde im Lenkungskreis vom Juni 2022 eine angepasste Infrastrukturlösung verabredet. Nun haben die Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) über rund 27 Millionen Euro unterzeichnet. Damit wird eine weitere große Teilmaßnahme im Projekt i2030 in die vertiefende Planung überführt. Die umfassenden Untersuchungen der Vorplanung laufen bis zum Jahr 2026.
Die Untersuchungen zur Einführung des 10-Minuten-Taktes der S-Bahn zwischen Berlin-Schönholz und Hennigsdorf sowie zur Weiterführung der S-Bahn nach Velten im 20-Minuten-Takt haben den nächsten Meilenstein erreicht und werden in die Vorplanung überführt. Geprüft wird dabei auch die mögliche Realisierung von zwei neuen S-Bahnhöfen: Berlin-Borsigwalde und Hennigsdorf Nord.
Von der geplanten Taktverdichtung profitieren nicht nur die Fahrgäste entlang der S-Bahn, sondern mit der verbesserten Anschlusssituation auch Fahrgäste aus der Prignitz nach Berlin. Zur Einbindung eines zweiten stündlichen Zuges des Prignitz-Expresses nach Berlin werden derzeit verschiedene Laufwege über den Berliner Außenring geprüft.
Zum i2030-Korridor Prignitz-Express/Velten gehören weitere Teilmaßnahmen: Voraussichtlich ab 2026 soll in einer ersten Ausbaustufe des Korridors der Takt zwischen Hennigsdorf und Neuruppin auf zwei Fahrten je Stunde (RE6 und zusätzlich Verlängerung der RB55) verdichtet werden. Parallel wird die (Teil-) Elektrifizierung der Strecke zwischen Wittenberge – Wittstock – Hennigsdorf geplant. Hierzu wird ein gesonderter Finanzierungsvertrag geschlossen.
Im Auftrag des VBB wird begleitend zur Vorplanung eine erste Nutzen-Kosten-Grobbewertung durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit der Untersuchungsvarianten zu prüfen. Ein hinreichendes Nutzen-Kosten-Verhältnis ist die Voraussetzung für eine finanzielle Beteiligung durch den Bund. Es finden regelmäßige Gespräche mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr statt, damit mit dem Bund als Fördermittelgeber die Umsetzung der i2030-Teilprojekte gelingt.
An die Vorplanung schließt sich die Entwurfsplanung (3. Leistungsphase nach HOAI) und die Genehmigungsplanung (4. Leistungsphase nach HOAI) an, mit der das Planfeststellungsverfahren für das Ausbauprojekt vorbereitet wird.
Quelle: VBB