Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im Rahmen des "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt ab dem 29. März in Kraft. (Nahverkehrs-praxis berichtete).
Gefördert wird die Nachrüstung von Stickoxidminderungssystemen bei Diesel-Bussen der Schadstoff-Klassen Euro III, IV, V und EEV, die überwiegend in einer der im Anhang II der Förderrichtlinie genannten besonders belasteten Kommunen im ÖPNV eingesetzt werden. Einbezogen werden sowohl die Systemkosten als auch die externen Einbaukosten. Laufende Betriebskosten nach erfolgter Nachrüstung sind nicht” förderfähig.
Private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen, werden als Antragsberechtigte genannt. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Bei großen und mittleren Unternehmen beträgt die Förderquote 40 bzw. 50 Prozent. Bei KMU beträgt die Förderquote 60 Prozent. Die Einordnung der Unternehmensgröße erfolgt dabei nach der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 15.000 EUR pro Fahrzeug begrenzt. Eine Kumulierung mit Fördermitteln Dritter ist lediglich bis zur jeweiligen Höchstbeihilfenintensität möglich.
Quelle: bdo