Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes veröffentlicht, der auch Neuregelungen zur zukünftigen Nutzungserweiterung von Busspuren enthält. Demnach können allein städteplanerische Entwicklungen dazu führen, dass Busspuren umgewidmet, aufgehoben oder für weitere Nutzergruppen, insbesondere zur Erprobung neuer Mobilitätsformen genutzt werden. Damit können im Ergebnis nahezu alle bestehenden und künftigen Mobilitätsarten die Busspur nutzen.
Bereits heute dürfen bei entsprechender Zusatzbeschilderung Elektrofahrzeuge, Taxen, Fahrräder, Busse im Gelegenheitsverkehr und Krankenfahrzeuge Busspuren nutzen. Allein durch den stark wachsenden Anteil an Elektrofahrzeugen wird die Kapazität der Busspuren immer mehr eingeschränkt. Dies führt zu einem höheren Stresslevel beim Fahrpersonal. Die Freigabe für weitere Nutzergruppen würde die Kapazität der Busspuren gänzlich überlasten und massive Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit haben.
„Sinn der Busspur ist im Interesse der Verkehrssicherheit, Störungen im Linienverkehr zu vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf zu ermöglichen. Die geplante Erweiterung des Nutzerkreises widerspricht dabei den verkehrspolitischen Zielen zur Entlastung und Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs im Sinne der angestrebten Verkehrswende. Die Freigabe der Busspur zur Erprobung neuer Mobilitätsformen birgt unvertretbare Risiken und Gefahren für die allgemeine Verkehrssicherheit.“ erklärte dazu bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.
Deshalb dürfen keine weiteren Mobilitätsformen zur Nutzung der Busspur zugelassen werden und nur für Busverkehre, d.h. öffentlichen Nah- und Schülerverkehr, gebündelten Bedarfsverkehr in Bussen, Busse im Gelegenheitsverkehr, Fernbusse und weitere sinnvolle Nutzergruppen, wie zum Beispiel Rettungswagen oder Taxen, erlaubt sein.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo)