PBefG-Regierungsentwurf: gute Grundlage für einen Beschluss in dieser Legislatur

Stellungnahme von Ingo Wortmann, Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Von nicht wenigen in der Branche wird es respektvoll als „Grundgesetz des ÖPNV“ bezeichnet: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat als Ordnungsrahmen eine nicht zu überschätzende Bedeutung für die Organisation des öffentlichen Verkehres vor Ort. So erklärt sich auch die hohe Aufmerksamkeit, die die Neuerungsüberlegungen von Anfang an erfahren haben. Dass es an der Zeit war, das bewährte und über Jahrzehnte erfolgreiche Gesetz anzupassen, um die Möglichkeiten der Digitalisierung für neue Angebote besser nutzen zu können, ist unbestritten. Viele Verkehrsunternehmen bieten bereits seit Jahrzehnten Formen der bedarfsgerechten Nahverkehrsmobilität beispielsweise als Anruf-Sammeltaxi oder Rufbus an und erproben auch neue Angebotsformen. Doch um eine ausreichende verkehrliche Steuerung im Sinne der Mobilitätswende und einen passgenauen, rechtssicheren Rahmen zu schaffen, war eine Novelle an der Zeit.

Branche begrüßt PBefG-Regierungsentwurf

Ein Meilenstein auf dem Weg zur Erarbeitung notwendiger Neuerungen waren die von der eingesetzten PBefG-Findungskommission im Juni 2020 formulierten Eckpunkte, die von der Branche in den meisten Punkten begrüßt wurden. Nachdem zu Beginn der Legislaturperiode noch eine weitgehende Liberalisierung des PBefG in der Diskussion war, stellen die Eckpunkte und der darauf basierende Regierungsentwurf im Kern eine angemessene Umsetzung und Öffnung für gebündelte Verkehre und eine grundsätzlich passende Regulierung dieser neuen Verkehrsarten dar. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Stärkung der kommunalen Aufgabenträger mit Blick auf wirksame Steuerungsmöglichkeiten bei deren Zulassung. Angesichts der anfangs von interessierter Seite in die Diskussion hineingetragenen, zum Teil weniger gemeinwohlorientierten Forderungen – beispielsweise in Bezug auf den Mietwagenmarkt – lässt sich bei der Lektüre des vorliegenden Regierungsentwurfes zwischenzeitlich feststellen: Der Text geht von den inhaltlichen Schwerpunkten her in die richtige Richtung. Es gibt jedoch auch wichtigen Nachbesserungsbedarf, den der VDV als Branchenverband in Stellungnahmen gegenüber dem Bund und den Ländern zum Ausdruck gebracht hat.

Schwerpunkt des Entwurfs: Verkehr auf Bestellung

Der Entwurf adressiert nicht Fragen der Marktordnung des klassischen Busverkehrs im Spannungsfeld zwischen Direktvergaben und eigenwirtschaftlichen Verkehren. Wesentliche Punkte waren schon durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das einen Anspruch auf Finanzausgleich durch allgemeine Vorschriften im Herbst 2019 abgelehnt hatte, geklärt. Über die weiteren Fragen konnte – auch aufgrund widersprüchlicher Aussagen im Koalitionsvertrag innerhalb der Regierungsfraktionen, aber auch zwischen Bund und Ländern – kein Konsens gefunden werden. Um noch zu einer neuen Regulierung der Pooling-Verkehre zu kommen, wurden dieser Fragen daher ausgeklammert.

Verkehrsunternehmen sehen Nachholbedarf bei gebündeltem Bedarfsverkehr

Der Gesetzentwurf unterscheidet bei den gebündelten Verkehren – im Grundsatz begrüßenswert – zwischen dem als Linienverkehr geltenden ÖPNV-integrierten Linienbedarfsverkehr und dem gebündelten Bedarfsverkehr, der außerhalb des ÖPNV dem Gelegenheitsverkehr zugeordnet ist. Während bei ersterem nur wenige Anpassungen im Entwurf erforderlich sein dürften, besteht bei letzterem weiterer Änderungsbedarf sowohl bei den Genehmigungsvoraussetzungen als auch bei der Ausgestaltung.

Mietwagenregelung lückenhaft

Darüber hinaus muss durch Änderungen bei den Regelungen zum Mietwagen dafür gesorgt werden, dass es hier nicht in der Praxis zu einer Umgehung der vorgesehenen Systematik zu den beiden Arten des gebündelten Verkehrs kommt. Kern ist weiterhin, wie im Text vorgesehen, die Rückkehrpflicht des Mietwagens. Diese muss beibehalten werden und eventuelle Regelungen zu alternativen Stellplätzen für Mietwagen dürfen nicht im Ergebnis zu einer Aufweichung führen. Der VDV hat in seiner Stellungnahme auf die Problematik der Umgehungsgefahr deutlich hingewiesen und fordert neben der Beibehaltung der Rückkehrpflicht weitere optionale Regelungsmöglichkeiten der Kommunen, um Lücken im Gesetz und in der Praxis zu schließen.

Bereitstellung von Daten: bislang noch wenig tragfähig

Der Regierungsentwurf geht im Bereich der Bereitstellung von dynamischen Mobilitätsdaten weit über das – in dieser Hinsicht schon nicht überzeugende – Eckpunktepapier hinaus. Der Entwurf übersieht dabei unter anderem, dass, im Gegensatz zu Soll-Fahrplandaten, Echtzeit-Daten bei vielen ÖPNV-Unternehmen nicht vorliegen. Daher ist es zentral, dass im PBefG keine Regelung geschaffen werden darf, die auf eine Verpflichtung zur Generierung solcher Daten hinausläuft. Denn es ist nicht geklärt, wie die Unternehmen den zeitlichen und vor allem finanziellen Zusatzaufwand schultern sollen und ob Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stünden.

Keine neue Regulierung ohne wirksame Kontrolle

Ein anderer Mangel ist die fehlende wirksame Datenkontrolle in der neuen Regulierung: Die PBefG-Novelle beabsichtigt, die einzelnen (neuen) Verkehrsformen und Mobilitätsanbieter wirksam abzugrenzen. Dafür müssen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden jedoch umfassenden Zugang zu den Daten haben, die sie für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigen. Eine Datenbereitstellung für behördliche Aufsichtszwecke bedarf daher einer effektiven Regelung im Gesetzestext. Eine mittelbare Bereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt ist hier nicht hinreichend. Am Ende gilt immer: Was gesetzlich geregelt wurde, muss durch die zuständigen Behörden auch wirksam überwacht werden können!

Datensouveränität & Open-Service statt Open-Data

Überhaupt stellen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bereits heute statistische Daten bereit. Mit Blick auf die Arbeiten bei der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität oder dem Datenraum Mobilität drohen hier jedoch unnötige Mehrfachregulierungen und inhaltliche Verwerfungen. Auch im PBefG muss der in diesen Initiativen niedergelegte Grundsatz der Datensouveränität gelten. Der VDV signalisierte hier frühzeitig, dass er eine Regulierung für Kontrollzwecke und für die Verkehrssteuerung innerhalb des PBefG für sachgerecht hält und plädiert – auch aus wettbewerblichen Gründen – für den naheliegenden Weg der Weitergabe dynamischer Daten an öffentliche Stellen, statt an diverse Datenpunkte. Für die Weitergabe von Daten an Dritte muss ergänzend das Prinzip des Open-Service gelten. Denn eine kostenfreie und unkontrollierte Bereitstellung von Daten verkennt die Notwendigkeit der Qualitätssicherung im Rahmen der Kundenkommunikation und den Wert dieser Daten.

Fazit: Eile geboten für Verabschiedung vor Bundestagswahl

Der Regierungsentwurf ist ein deutlicher Schritt nach vorn. Bei der Mietwagenregelung und der Bereitstellung von Daten muss jedoch aus Sicht der Branche nachgearbeitet werden. Das Bundeskabinett leitete den Regierungsentwurf um den Jahreswechsel dem Bundesrat zu. Für dessen Befassung und die anschließende Beratung im Bundestag steht bis zur Sommerpause und den im Herbst anstehenden Bundestagswahlen nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert, intensiv zu beraten, um das Gesetz in dieser Legislatur zu verabschieden.

Quelle: VDV

Weitere Statements zum Entwurf eines neuen Personenbeförderungsgesetzes lesen Sie in der Ausgabe 1-2/2021 der Nahverkehrs-praxis!

FFP2-Maskenpflicht: Fahrpersonal ist nicht für die Kontrolle da

Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) geht davon aus, dass weitere Bundesländer dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen könnten. „Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die das Ausbreiten des Virus und der Mutationen verhindert und dadurch das Vertrauen in den ÖPNV gestärkt wird“, sagt NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch. Dennoch sieht er keine Notwendigkeit, das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. „Ein Infektionsgeschehen in Fahrzeugen konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Alle Untersuchungen deuten vielmehr auf ein geringes Risiko hin, wenn die üblichen Verhaltensweisen eingehalten werden.“ Durch den Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen sowie das Arbeiten im Homeoffice seien die Fahrgastzahlen im ÖPNV weiter gesunken. „Die Menschen sind in ihrer Mobilität aktuell bereits stark eingeschränkt“, sagt Gladasch.

Sollte die FFP2-Maskenpflicht jedoch auch in NRW kommen, darf dem Fahrpersonal keine Kontroll- oder Prüfpflicht und auch keine Haftung für Verstöße auferlegt werden. „Das ist Aufgabe des Staates“, betont der NWO-Geschäftsführer. Auch sollten die Fahrer von einer möglichen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen werden, da die maximale Tragedauer von FFP2-Masken begrenzt sei und danach eine Erholungspause erfolgen müsse. „Die Pausenzeiten der Busfahrer würden dann erheblich in Häufigkeit und Länge zunehmen“, gibt Gladasch zu bedenken. So könne der Fahrbetrieb nicht im heutigen Umfang aufrechterhalten werden.

Anders als sogenannte Alltagsmasken schützen FFP2-Masken nach Angaben der Gesellschaft für Aerosolforschung sowohl den Träger als auch sein Umfeld vor Tröpfchen und Aerosolen, sofern sie kein Ausatemventil haben. „Das Argument des Selbstschutzes kann durchaus Bürger, die vorher den ÖPNV aus Sorge eines Infektionsrisikos gemieden haben, dazu veranlassen, wieder mehr den Bus zu nutzen.“ Eine Tragepflicht könne aber auch abschreckend wirken, und zwar dann, wenn Fahrgäste die Kosten für eine FFP2-Maske nicht aufbringen können oder wollen. „Deshalb muss der Staat ständig überprüfen, ob solche Maßnahmen weiterhin angemessen sind. Dies gilt für alle Grundrechtseinschränkungen zur Pandemiebekämpfung.“

Quelle: NWO

ÖPNV-Branche unterstützt weitere Corona-Maßnahmen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen aus dem öffentlichen Personen- und dem Schienengüterverkehr – appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei weiteren notwendigen Verschärfungen zur Eindämmung der Corona -Pandemie den ÖPNV nicht vollends stillzulegen. „Es gibt zahlreiche Menschen in systemrelevanten Berufen, die auch im Lockdown täglich zur Arbeit müssen und für die Homeoffice keine Option ist. Zudem organisieren die Verkehrsunternehmen bereits in einigen Städten zusätzliche Busverkehre zu den Impfzentren. Für diese Situationen brauchen wir auch weiterhin einen funktionierenden ÖPNV mit größtmöglichem Angebot, um jedem einzelnen Fahrgast genug Platz und Abstand zu garantieren“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Darüber hinaus, so Wortmann weiter, sei es selbstverständlich, dass die Branche als Teil der Daseinsvorsoge in Deutschland geschlossen hinter allen Maßnahmen stehe, die Bund und Länder im Rahmen ihrer Gespräche am Dienstag vereinbarten: „Wie die Beschlüsse auch ausfallen mögen, wir werden diese zügig und effizient umsetzen.“

Für eine mögliche bundesweite FFP2-Maskenpflicht, wie sie in Bayern im ÖPNV und im Einzelhandel bereits ab Montag gilt, weisen die Verkehrsunternehmen auf große organisatorische Herausforderungen hin. Sollte die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nach bayrischer Regelung bundesweit umgesetzt werden, seien dafür nach VDV-Berechnungen monatlich über 100 Millionen solcher Masken nötig. Zudem könnten die Verkehrsunternehmen bei einer etwaigen Verteilung nur sehr eingeschränkt helfen, da sie die Kundenzentren weitgehend geschlossen haben und in den Betrieben sehr umfangreiche Home-Office-Regelungen umsetzen, um Kontakte zu verringern. „Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr würde bedeuten, dass die Fahrgäste monatlich über 100 Millionen Masken bräuchten. Diese stünden dann in anderen Bereichen wo sie dringend benötigt werden – wie etwa Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen – nicht mehr zur Verfügung. Wir sehen die Priorität einer solchen Maskenpflicht im ÖPNV zudem nicht, denn diverse nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen haben ja gezeigt, dass im ÖPNV weder für Fahrgäste noch für Mitarbeitende ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht“, so Wortmann. Vielmehr müsse es oberstes Ziel aller Bestrebungen sein, die Fahrtanlässe für die Menschen zu minimieren und dadurch die Mobilität für jeden einzelnen auf das absolut nötige Mindestmaß zu reduzieren: „Deshalb sind die Ausweitung von Homeoffice und die Verhinderung von Freizeitfahrten aus unserer Sicht die wirkungsvollsten Maßnahmen um Mobilität insgesamt weiter einzuschränken“, so der VDV-Präsident.

Als eine weitere Maßnahme, um die Ausbreitung der Aerosole in den Fahrzeugen zu verringern, empfiehlt der VDV, dass Gespräche miteinander oder per Mobiltelefon während der Fahrt zu unterlassen sind. Diese Regelung gilt unter anderem im spanischen ÖPNV. „Die seit März geltende Maskenpflicht im Nahverkehr trägt maßgeblich zum Infektionsschutz bei, weil sich Aerosole dadurch wesentlich geringer verbreiten können. Zudem lüften wir die Fahrzeuge durch weitestgehend automatische Türöffnungen an jeder Haltestelle umfassend, so dass z. B. in einem Linienbus etwa alle zwei Minuten ein kompletter Luftaustausch stattfindet. Die Vermeidung von Gesprächen miteinander und per Telefon wäre eine weitere Möglichkeit, um die Aerosolausbreitung zu verringern“, so Wortmann abschließend.

Quelle: VDV

National Express übernimmt Betrieb des RE 4 mit RRX-Fahrzeugen

Ab dem 13. Dezember 2020 übernimmt National Express den Betrieb der Linie RE 4 zwischen Aachen und Dortmund mit den neuen RRX-Fahrzeugen von Siemens. Die Betriebsaufnahme ermöglicht künftig auch Reisenden auf der Linie RE 4 die Nutzung der komfortablen RRX-Züge vom Typ Desiro HC mit niveaugleichem Ein- und Ausstieg, kostenlosem WLAN, Steckdosen sowie einem besseren Mobilfunkempfang. Dabei gelten vorerst aber noch einige Einschränkungen. So kann der Betrieb der Fahrzeuge bis auf Weiteres teilweise nur in Einzeltraktion erfolgen. Ursache dafür sind Baumaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof, die voraussichtlich Ende Juli 2021 abgeschlossen sein werden. Zu den Hauptverkehrszeiten werden aber einige Doppeltraktionen eingesetzt, um ausreichende Sitzplatzkapazitäten für die Fahrgäste zu gewährleisten.

Auch im Raum Aachen kommt es zu betrieblichen Einschränkungen. Da die Verlängerung der Bahnsteige in Aachen Schanz noch nicht abgeschlossen ist, kann übergangsweise zwischen Aachen West und Aachen Hbf nur eine Fahrzeugeinheit genutzt werden. Die zweite Fahrzeugeinheit wird in diesem Abschnitt verschlossen mitgeführt. Ebenso ist aufgrund von Bahnsteigarbeiten der Halt Schwelm voraussichtlich bis Mitte März 2021 nicht möglich. Bisher hat die Linie RE 4 außerdem in Einzelfällen den Bahnhof Herrath bei Mönchengladbach angefahren. Dieser Haltepunkt entfällt künftig. Dafür gibt es mit Wetter einen neuen Haltepunkt bei Hagen.

National Express verfügt durch den Betrieb der Linien RE 5 (RRX) von Wesel nach Koblenz und RE 6 (RRX) von Köln/Bonn Flughafen nach Minden mit insgesamt 34 RRX-Fahrzeugen bereits über viel Erfahrung. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf die Betriebsübernahme der Linie RE 4 vorbereitet, wie Marcel Winter, Geschäftsführer der National Express Rail GmbH, unterstreicht: „Wir haben im September 2020 mit den Einweisungen des Fahrpersonals auf den RRX-Fahrzeugen begonnen und übernehmen seit dem 02. Dezember 2020 bereits einzelne Umläufe vom aktuellen Betreiber DB Regio NRW. So können wir einen fließenden und reibungslosen Übergang sicherstellen.“

Mit dem Start der Linie RE 4 ist die Aufnahme des Vorlaufbetriebs für den RRX abgeschlossen, der die Linien RE 11 (RRX) und RE 1 (RRX) mit Abellio Rail NRW sowie die Linien RE 5 (RRX), RE 6 (RRX) und RE 4 mit dem Betreiber National Express umfasst. Unvermindert weiter geht es dagegen beim Ausbau der Infrastruktur. Damit der RRX zwischen Köln und Dortmund zukünftig im angestrebten 15-Minuten-Takt fahren kann, müssen die Schienenwege weiter um- und ausgebaut werden. Zahlreiche Arbeiten konnten bereits abgeschlossen werden, dennoch bleibt in den kommenden Jahren noch viel zu tun. Einen Schwerpunkt dabei bilden aktuell die Baumaßnahmen im Raum Leverkusen.

Quelle: National Express

Verkehrsminister Hermann gibt Startschuss für Reallabore

Verkehrsminister Winfried Hermann hat am 18. November 2020 in einer Videokonferenz den Startschuss für die erste Phase eines Forschungsprojektes auf dem Weg zum autonomen ÖPNV in Baden-Württemberg gegeben. Im Rahmen des Projektes „Reallabor für den Automatisierten Busbetrieb im ÖPNV in der Stadt und auf dem Land“, kurz RABus, wird der Einsatz großer, vollautomatisierter Busse wissenschaftlich erforscht und auch real erprobt. Es entstand aus dem Strategiedialog Automobilwirtschaft BW.

Die Entwicklung, Umsetzung und Erprobung eines wirtschaftlichen und zuverlässigen Fahrbetriebs mit vollautomatisierten Fahrzeugen ist von großer Relevanz für die Zukunft des ÖPNV. Mit dieser Technologie kann die Einführung eines attraktiven, bezahlbaren und umweltfreundlichen 24-Stunden-, von Haus zu Haus Busshuttleangebotes im Land, angeboten werden.

Das Projekt soll im Ergebnis eine Beurteilung einer landesweiten Übertragbarkeit und Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die technische Umsetzung und die betriebliche Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit umfassen.  Außerdem sollen rechtliche Belange und verkehrliche Wirkungen des landesweiten Einsatzes eines weitgehend fahrerlosen Busshuttlebetriebes mit „Normal“-Geschwindigkeiten berücksichtigt werden.

Der Konsortialführer des Projektes am Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren (FKFS) an der Universität Stuttgart, Prof. Dr.-Ing. Reuss sagte: „Ich freue mich mit dem Konsortium sehr über die bislang einmaligen Projektinhalte, die wir nun angehen, und natürlich über die Förderung des Landes“.

Verkehrsminister Hermann: „Wir wollen einen großen Innovationsschritt im Busverkehr hin zu einem bedarfsgerechten und flächenhaften Busangebot. Die Entwicklung hin zum vollautomatisierten und dann fahrerlosen Busshuttleverkehr ist hierzu einer der vielversprechendsten Wege. Ich sehe unsere Förderung als gute Investition für die Zukunft und freue mich sehr über die Zusammensetzung einer kompetenten Projektgruppe.“ 

Derzeit sind in Deutschland automatisierte Busse vereinzelt und nur mit vielen Einschränkungen unterwegs, wie z.B. extrem niedriger Geschwindigkeit, mit Sicherheitsfahrer, kleinste Busse, kurzer Demonstrationsbetrieb. Dies führt zu unattraktiven Fahrzeiten und damit zu einer geringen Akzeptanz und wenig Nutzung. Ein weitgehend flächenhaftes und ganztägiges Angebot gibt es heute nicht mal in Ansätzen. 

Im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung hat Verkehrsminister Hermann den Förderbescheid an das Konsortium, bestehend aus dem Forschungsinstitut für Kraftwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart, dem Karlsruher Institut für Technologie, der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, dem Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH mit DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH und ZF Friedrichshafen übergeben. Das „Reallabor für den Automatisierten Busbetrieb im ÖPNV in der Stadt und auf dem Land (RABus)“ ist eine der präferierten Maßnahmen der strategischen Landesziele zur automatisierten und vernetzten Mobilität in Baden-Württemberg.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Wiener Linien: Brake Energy gewinnt TÜV-Wissenschaftspreis 2020

Die Wiener Linien arbeiten laufend daran, das Unternehmen noch klimafreundlicher und innovativer zu machen. Dafür wurde das Unternehmen einmal mehr mit einem Preis ausgezeichnet. Beim TÜV-Wissenschaftspreis machte das “Brake Energy”-Projekt das Rennen in der Kategorie “Unternehmen”. Dabei wird Energie, die üblicherweise im Bremswiderstand des Fahrzeugs in Wärme umgewandelt wird, in das Öffi-Stromnetz rückgespeist und anschließend beispielsweise für die Energieversorgung in Stationen genützt. Zwei Anlagen wurden bereits auf dieses System umgerüstet. Sie „erbremsen“ jährlich rund drei Gigawattstunden Strom und sparen damit rund 400 Tonnen CO2 ein.

“Egal ob Bim oder U-Bahn, fast alle unsere Schienenfahrzeuge sind bereits kleine Kraftwerke. Mit dem innovativen System kann Strom recycelt werden, ein weiterer wichtiger Schritt für eine klimafreundliche Zukunft. Ich bin sehr stolz auf mein ExpertInnen-Team aus der Infrastrukturabteilung für die tolle Umsetzung dieses Projektes und gratuliere von ganzem Herzen zu diesem Preis. Das Projekt ist so erfolgreich, dass wir bereits für kommendes Jahr die nächste Anlage planen”, freut sich Günter Steinbauer, Geschäftsführer der Wiener Linien.

Insgesamt 80 Einreichungen verzeichnete der TÜV AUSTRIA Wissenschaftspreis im Jahr 2020 – trotz coronabedingt schwierigen Voraussetzungen. Die Verleihung erfolgte virtuell.

Mehr Infos zu Brake Energy finden Sie auf dem Blog der Wiener Linien: https://blog.wienerlinien.at/brake-energy/

Quelle: Wiener Linien

29 Elektroautos verstärken die swa Carsharing-Flotte

Mehr als 230 Autos zum Ausleihen an rund 100 Standorten in und um Augsburg – das ist swa Carsharing. Die Carsharing-Flotte der Stadtwerke Augsburg (swa) vergrößert sich nun: 29 stadttaugliche VW eUps stehen zum Ausleihen parat – entweder flexibel als sogenannte „Free Floater“ oder an festen Carsharing-Standorten in der Augsburger Innenstadt.

Ein Großteil der insgesamt 38 eFahrzeuge aus der swa Carsharing-Flotte steht ab sofort an festen Abholstationen im swa Parkhaus in der Johannes-Haag-Straße, vor der Stadtsparkasse am Königsplatz, an der Hochschule, am Gaswerk und an der swa Zentrale am Hohen Weg sowie im Augsburger Umland. Dort können sie ausgeliehen und wieder abgestellt werden. Von den neuen VW eUps sind 13 aber auch nach dem „Free Floating“-Prinzip nutzbar. Das heißt, sie werden nicht an einer festen Station abgeholt, sondern stehen frei verteilt im Stadtgebiet zum Einsteigen bereit.

Bisher waren die Elektroautos im swa Carsharing in der Innenstadt nur nach dem „Free Floating“-Prinzip nutzbar. Die standortbasierten eAutos können Carsharing-Nutzende nun vorab per App reservieren und buchen. Am festgelegten Standort kann das Auto dann abgeholt und zurückgebracht werden.

Die Autos der swa Carsharing-Flotte können entweder nach dem sogenannten „Fest“ oder „Flex“-Prinzip ausgeliehen werden. Beim „swa Carsharing Fest“ erfolgt das Ausleihen der swa Carsharing-Autos an einem der mehr als 100 festen Standorte. Dort werden die Autos sowohl abgeholt als auch nach der Fahrt wieder geparkt.

Beim „Carsharing Flex“ stehen die Autos nicht an einem fest vorgegebenen Standort, sondern frei in der ganzen Stadt verteilt. Wo genau, das sehen swa Carsharing-Nutzende in der swa Carsharing-App, die kostenlos für Android und iOS zum Download steht. 13 Elektroautos fahren nach dem Flex-Prinzip durch die Stadt. Sie sind an den grünen Fahrzeugbeklebungen auf der Autotür erkennbar. Die Fahrzeuge müssen und können nicht reserviert werden und es gibt kein festes Buchungsende. Sind sie frei, können Carsharing-Kunden einfach einsteigen und losfahren. Nach Fahrtende können die Carsharing Flex-Fahrzeuge im Stadtgebiet wieder geparkt oder an einer der rund 50 swa Ladesäulen mit 100 Prozent Ökostrom zum Aufladen abgestellt werden. Mit den Elektroautos wollen die swa die Elektromobilität auch insgesamt fördern und helfen, Vorbehalte dagegen abzubauen.

Quelle: swa

Neue Mobilitätsangebote stoßen auf breites Interesse

Neue Mobilitätsangebote, die durch digitale Technologien wie Smartphone-Apps ermöglicht werden, stoßen bei den Bundesbürgern auf breites Interesse, werden bislang aber nur selten genutzt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach würde mehr als jeder Dritte (35 Prozent) gerne Ride-Pooling nutzen, also einen Fahrdienst, der mehrere Fahrgäste mit einem ähnlichen Ziel zusammenbringt und so günstiger und umweltverträglicher transportiert. Nur 9 Prozent geben aber an, bereits Ride-Pooling-Dienste wie zum Beispiel CleverShuttle, Moia oder Berlkönig in Anspruch genommen zu haben. Jeder Fünfte (21 Prozent) hätte Interesse, per App einen Ride-Hailing-Dienst wie Uber zu ordern, der als Alternative zum klassischen Taxi verkehrt. Nur 4 Prozent sind bislang in einem Ride-Hailing-Fahrzeug gefahren. 20 Prozent sind an Car-Sharing interessiert, auf das bislang nur 8 Prozent zurückgegriffen haben. „Digitale Technologien ermöglichen heute Mobilitätsangebote, die noch vor wenigen Jahren nicht umsetzbar gewesen wären. Das Interesse an diesen Mobilitätsdiensten ist groß, obwohl viele Menschen sie aktuell noch gar nicht nutzen können, weil sie häufig erst in Ballungszentren oder einzelnen Städten angeboten werden“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Großes Interesse gibt es auch am E-Scooter-Sharing (20 Prozent) und Bike-Sharing (19 Prozent), die bisher von 17 bzw. 21 Prozent der Befragten zumindest hin und wieder genutzt wurden. Nur geringes Interesse gibt es dagegen am Ride-Sharing (8 Prozent), also die Mitnahme von Fahrgästen mit dem gleichen Ziel wie bei der klassischen Mitfahrzentrale, was auch ohne App-Unterstützung funktioniert. Erfahrungen mit Ride-Sharing haben bereits 5 Prozent gemacht. Allerdings gibt es noch großen Informationsbedarf rund um neue Mobilitätsangebote: So geben 41 Prozent an, noch nie etwas von Ride-Hailing gehört zu haben. 23 Prozent ist Ride-Pooling unbekannt, 18 Prozent Bike-Sharing. Für 12 Prozent ist Ride-Sharing ein Fremdwort, bei Car-Sharing sind es 9 Prozent und 7 Prozent bei E-Scooter-Sharing.

Drei Viertel der Bundesbürger (73 Prozent) beklagen, dass Mobilitätsangebote in Deutschland zu teuer sind. Und ebenso viele (75 Prozent) fordern, dass die Politik digitale Angebote für eine komfortablere und umweltfreundliche Mobilität in Deutschland stärker fördern sollte. Rund jeder Zweite (47 Prozent) ist überzeugt, dass neue Angebote, die digitale Technologien wie Apps nutzen, künftig unsere Mobilität dominieren werden. Berg: „Die Zukunft unserer Mobilität ist digital und vernetzt. Um sie zu gestalten, müssen wir alle Beteiligten – vom Verkehrsunternehmen über die Technologie-Führer bis zu Startups – zusammenbringen.“

Quelle: Bitkom e.V.

Scania, EVBox und Engie bündeln Kräfte für Entwicklung von Elektro-LKWs und -Bussen

Scania kündigte kürzlich an, dass man in den kommenden Jahren neue elektrische Produkte auf den Markt bringen werde, um die Umstellung auf E-Mobilität zu beschleunigen. Die Elektrifizierung ist ein sehr wichtiger Teil des Bestrebens von Scania, den Verkehrssektor zu dekarbonisieren, weshalb das Unternehmen eine globale Partnerschaft mit ENGIE und EVBox für die nächsten Jahre aufbaut.

Diese beispiellose Kooperation, die sich sowohl auf Lkw- als auch auf Busanwendungen erstreckt, wird den Kunden von Scania eine komplette E-Mobilitätslösung bieten – einschließlich Lösungen, die auf die tatsächlichen Anforderungen des Flotten- und Depotmanagements zugeschnitten sind, elektrifizierte Schwerfahrzeuge, intelligente Ladeinfrastruktur, Service und Wartung, Versorgung mit umweltfreundlicher Energie sowie Finanzierung.

Um die Kunden während des gesamten Elektrifizierungsprozesses zu unterstützen, wird Scania nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern auch elektrische Ladelösungen anbieten. EVBox Group bietet Scania intelligente, skalierbare und leistungsstarke Ladelösungen an, die auf die Bedürfnisse ihrer Kunden zugeschnitten sind – einschließlich Hardware und Software. Darüber hinaus wird Scania im Rahmen des normalen Portfolios auch Außendienste und Schulungen für ihre Fahrer anbieten.

ENGIE wird die elektrische Ladelösung und die damit verbundenen Dienstleistungen für Scania-Kunden in verschiedenen Schlüsselregionen entwickeln, anbieten, installieren und warten. Scania, EVBox Group und ENGIE verfolgen das gleiche Ziel, den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft durch reduzierten Energieverbrauch und umweltfreundlichere Lösungen zu beschleunigen.

Die Partnerschaft zwischen den drei Unternehmen wird mit Aktivitäten in dreizehn europäischen Ländern beginnen, die ab Ende 2021 auf andere Regionen ausgeweitet werden sollen. ENGIE und EVBox Group werden mit vertrauenswürdigen regionalen Partnern wie Caverion und Alpiq zusammenarbeiten. 

Die Elektrifizierung des Verkehrs ist eine der Schlüsselinitiativen zur Verringerung der Emissionen – insbesondere da der Verkehr fast ein Viertel der europäischen Treibhausgasemissionen verursacht. Diese Partnerschaft bietet neue Möglichkeiten für die EVBox Group, und mit mehr als 10 Jahren Erfahrung sind wir zuversichtlich, dass unser Fachwissen und unser wettbewerbsfähiges Angebot Scania bei der Erreichung seiner Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele unterstützen wird.“, sagt Kristof Vereenooghe, CEO der EVBox Group.

Quelle: EVBox

Mailand bestellt 100 weitere Urbino 12 electric

Der Mailänder Betreiber ATM beauftragte den Omnibushersteller Solaris, einen weiteren Teil des Rahmenvertrags umzusetzen, d. h. 100 emissionsfreie Solobusse mit Elektroantrieb zu fertigen. Zusammen mit 40 Einheiten, die durch ATM Milano 2019 bestellt wurden, sind es insgesamt 140 Busse, die Solaris in die italienische Modehauptstadt bis Ende 2021 ausliefern wird. Nach der Umsetzung des gesamten Rahmenvertrags werden in Mailand bis zu 275 emissionsfreie Solaris-Busse im Stadtverkehr eingesetzt. Die ersten Elektrobusse – 25 Solaris Urbino 12 – trafen in Mailand 2018 und 2019 ein.

ATM Milano entschied sich für die Nachrüstung der Busse mit zwei innovativen Lösungen, die Solaris 2019 zum ersten Mal vorgestellt hat:

  • Mobileye Shield+, ein Warnsystem, das den Fahrer durch akustische und optische Signale auf Objekte hinweist, die sich im toten Winkel des Fahrzeugs befinden. Es warnt auch beim Spurwechsel ohne zu blinken oder beim Fahren ohne sicheren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
  • MirrorEye, das zu Testzwecken in einem der Mailänder Elektrobusse montiert wird. Die Seitenspiegel werden dabei durch Kameras ersetzt, die für bessere Sicht, insbesondere nachts und bei schlechten Wetterverhältnissen, sorgen.

Eine schrittweise Umsetzung der Ausschreibung für die Lieferung von 250 elektrisch betriebenen Bussen für ATM Milano bestätigt die früheren Ankündigungen dieses italienischen Betreibers, bis Ende 2030 ganz auf Dieselbusse verzichten zu wollen. Die Kooperation zwischen Solaris und ATM Milano begann 2014. Seitdem lieferte der Omnibushersteller 200 Fahrzeuge, darunter 25 Einheiten mit Elektroantrieb, nach Mailand aus.

Unter den 100 von Mailand bestellten Urbino 12 electric befindet sich der 1000. Elektrobus, der vom Band im Solaris-Werk läuft. Der erste Batteriebus Urbino electric wurde 2011 vorgestellt. Seitdem wurden die elektrisch betriebenen Busse von Solaris von beinahe 100 Kunden aus 18 Ländern bestellt. 2017 wurde der Solaris Urbino electric zum besten Stadtbus Europas gekürt.

Quelle: Solaris