Ergebnis für Alstom 2015/2016

Zwischen dem 1. April 2015 und dem 31. März 2016 erzielte Alstom ein Rekordergebnis beim Auftragseingang und Auftragsbestand mit 10,6 Mrd. Euro bzw.  30,4 Mrd. Euro. In demselben Zeitraum stieg der Umsatz um 12% (7% organisch) auf 6,9 Mrd. Euro an. Das EBIT vor Sondereffekten erhöhte sich auf 366 Mio. Euro, 23% über dem Vorjahr, sodass die EBIT-Marge vor Sondereffekten bei 5,3% lag. Das Nettoergebnis (Konzernanteil) erreichte 3,0 Mrd. Euro und profitierte vom Verkauf der Energiesparte an General Electric – nach außerplanmäßigen Wertminderungen vor allem in Frankreich.
Alstom profitiert heute von einer sehr starken Bilanz. Die Nettoverschuldung reduzierte sich beträchtlich auf 0,2 Mrd. Euro am 31.März 2016 gegenüber 3,1 Mrd. Euro am 31. März 2015. Das Eigenkapital stieg auf 3,3 Mrd. Euro (Stand 31. März 2016). Nach der erfolgten Auszahlung in Höhe von 3,2 Mrd. Euro an die Aktionäre auf Grund des Aktienrückkaufs wird der Verwaltungsrat auf der nächsten Jahreshauptversammlung keine Dividendenausschüttung vorschlagen.

Neue Videotechnik für 100 Berliner Bahnhöfe

Die Deutsche Bahn (DB) baut die Videoüberwachung ihrer Bahnhöfe in Berlin aus. Noch 2016 geht in einem ersten Schritt die Aufzeichnungsfunktion von rund 800 Videokameras an 100 Bahnhöfen in Berlin in Betrieb. Mehr als die Hälfte der Berliner Bahnhöfe ist dann mit moderner Videotechnik ausgestattet. „Bahnkunden sollen sich sicher fühlen. Deshalb bauen wir die Videotechnik an Bahnhöfen kontinuierlich aus. Bei Straftaten können wir der Bundespolizei zuverlässig hochwertige Videoaufnahmen zur Verfügung stellen, um die Festnahme von Tätern zu unterstützen“, sagt DB-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke.

Erweiterung vorhandener Videotechnik angelaufen

Bereits angelaufen ist die Modernisierung und Erweiterung vorhandener Videotechnik auf Bahnhöfen des Regional- und S-Bahnverkehrs. Allein im Raum Berlin investiert der DB-Konzern 2016 und 2017 rund 5 Millionen Euro in Videotechnik. Stark frequentierte Bahnhöfe, an denen teils mehrere hunderttausend Menschen pro Tag umsteigen, bekommen ebenso neue Videotechnik wie kleinere Stationen, an denen Kameras das Sicherheitsgefühl der Bahnkunden stärken. „Im Auftrag der Bundespolizei werden wir mit unseren Zugabfertigungskameras künftig aufzeichnen. Dies soll schnellstmöglich realisiert werden", erklärt Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH. Die Technik steht derzeit auf 65 Bahnhöfen zur Verfügung. Bis Jahresende kommen weitere 15 hinzu. Zugriff auf die jeweils für 48 Stunden gespeicherten Aufzeichnungen hat allein die Bundespolizei.

Bis 2023 85 Millionen Euro für Videotechnik-Ausbau

Bundesweit investieren DB und Bundespolizei bis 2023 mehr als 85 Millionen Euro in den Ausbau der Videotechnik auf Bahnhöfen. Bereits heute sind in ganz Deutschland etwa 700 Bahnhöfe mit rund 5.000 Kameras ausgerüstet. Weitere 27.000 Kameras sind in Zügen des Regional- und S-Bahnverkehrs installiert. Damit verfügt bundesweit die Hälfte aller Nahverkehrszüge über Videotechnik, in Berlin/Brandenburg sind es drei Viertel aller Regionalzüge.

Schaeffler mit gutem Jahresauftakt

Der Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler ist gut in das Geschäftsjahr 2016 gestartet. In den ersten drei Monaten 2016 lag der Umsatz mit 3,3 Milliarden Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres. Ohne Währungsumrechnungseffekte betrug das Wachstum 2,4 Prozent.
Das Automotive-Geschäft verzeichnete ein Umsatzwachstum von 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (währungsbereinigt +5,0 Prozent) und übertraf damit erneut das Wachstum der weltweiten Produktionsstückzahlen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (+0,9 Prozent). Aus regionaler Sicht trug vor allem die starke Nachfrage in China und Asien/Pazifik zum Umsatz-Plus bei. Sehr erfolgreich entwickelte sich zudem das Aftermarket-Geschäft.

Große Koalition will Störerhaftung abschaffen

Nach Information des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) hat sich die Bundesregierung nach langen Diskussionen heute darauf geeinigt, wie öffentliche WLAN-Netze künftig behandelt werden sollen. Die gesetzlichen Regelungen sollen so geändert werden, dass private und nebengewerbliche Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen nicht mehr für Vergehen der Nutzer, wie beispielsweise illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke, haften sollen. Vielmehr soll ihnen auch das sogenannte „Providerprivileg“ gewerblicher Anbieter zugutekommen.
Nach der getroffenen Einigung sollen z.B. die Betreiber von Cafés, Restaurants und Einzelhandelsgeschäften mit öffentlichem WLAN-Netz auch nicht über eine vorgeschaltete Internetseite eine Erklärung der Nutzer einfordern müssen, dass diese keine Gesetzesverstöße bei der Internetnutzung begehen werden. Genau dies hatte ein früherer Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem September 2015 zur Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) noch vorgesehen.
Nun soll der WLAN-Betreiber auch keine Sicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe – wie eine Passwortsperre – mehr treffen müssen.
Nach dem für öffentliche WLAN-Netzwerke in Deutschland gegenwärtig noch geltenden Prinzip der Störerhaftung können Betreiber von WLAN-Zugängen für Gesetzesverstöße, die von Nutzern begangen werden, zur Verantwortung gezogen werden.
Im März 2016 war der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem vorbereitenden Gutachten zu einem dort anhängigen Verfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzwerken nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haftbar gemacht werden können. Zudem könne von WLAN-Betreibern nicht verlangt werden, die Kommunikation zu überwachen oder einen Passwortschutz einzurichten. Der Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums war dadurch verstärkt unter Druck geraten.
Der bdo hatte sich in den letzten Monaten in seinen Gesprächen massiv für eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfes in diesem Sinne eingesetzt und begrüßt den heute eingeschlagenen Weg der Bundesregierung. Busunternehmen, die ihren Fahrgästen ein freies WLAN-Netz zur Verfügung stellen möchten, gewinnen künftig Rechtssicherheit und müssen sich nicht mehr mit unkalkulierbaren Haftungsrisiken konfrontiert sehen. Zudem ist von den in der Praxis schwer umsetzbaren Vorgaben einer Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung und einer Verschlüsselung der Hotspots als „angemessene Sicherungsmaßnahme“ abgewichen worden.
Die Anträge zur Gesetzesänderung könnten nun zügig im Parlament beschlossen werden. Ein Inkrafttreten schon im Herbst dieses Jahres erscheint somit möglich.

Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH bestellt bei Stadler

Ende April  wurde der Vertrag über die Lieferung von 45 elektrischen Triebzügen für das Stuttgarter Netz 1, Los 2 (Rems-Fils) und Los 3 (Franken-Enz) zwischen der Stadler Pankow GmbH und der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH unterzeichnet. Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von 11 dreiteiligen und 15 fünfteiligen FLIRT³ EMU für das Los 2 sowie 9 vierteilige und 10 sechsteilige FLIRT³ EMU für das Los 3.
Ab Juni 2019 wird Go-Ahead die Strecken mit 3,7 Millionen Zugkilometern für Los 2 und 4,4 Millionen Zugkilometern für Los 3 befahren. Die Fahrzeugflotte wird ab dem Fahrplanwechsel im Juni 2019 auf den Strecken Stuttgart-Aalen-Crailsheim, Stuttgart-Ulm, Stuttgart – Aalen,  Stuttgart – NBS S-MA – Pforzheim – Karlsruhe und Stuttgart – Heilbronn – Osterburken – Lauda – Würzburg zum Einsatz kommen. Ab Fertigstellung des Bahnhofsprojektes Stuttgart 21 werden die Fahrzeuge auch diesen Haltepunkt anfahren und damit die Durchbindung der Strecken und das umsteigefreie Reisen unterstützen.

(((eTicket Deutschland wird schneller, einfacher und leistungsfähiger

Die fünfte (((eTicket Deutschland Teilnehmerversammlung beschloss gestern in Köln zahlreiche Optimierungen, die das Herzstück von (((eTicket Deutschland, die VDV-Kernapplikation, weiter verschlanken. Dies wird möglich durch technologische Weiterentwicklungen und mittlerweile elf Jahre Erfahrung im Umgang mit Deutschlands elektronischen Fahrgeldmanagement Systemen. 
Auf der Teilnehmerversammlung zeigte sich ein klarer Trend zur Vereinfachung der VDV-Kernapplikation. Die eingereichten und beschlossenen Anpassungen führen zum Beispiel zur Reduzierung von Transaktionszeiten, zur Verbesserung der Verständlichkeit und insgesamt zur Verminderung der Systemkomplexität. Besonders der letzte Punkt wird durch den Wegfall von Anwendungsfällen erreicht, die bei der Entwicklung zwar gewünscht waren, aber bisher von keinem Teilnehmer tatsächlich benötigt werden. Gleichzeitig wurde die VDV-Kernapplikation aber auch an neue Entwicklungen angepasst. So spielen Smartphones eine immer stärkere Rolle im Ticketvertrieb und werden zukünftig vermehrt als alternatives Nutzermedium zum Einsatz kommen können. Hier beschloss die Teilnehmerversammlung eine weitere Erhöhung des Schutzes vor Manipulationen.      

MAN Logistic Center in Salzgitter

Am 3. Mai 2016 fand der offizielle Spatenstich für den dritten Bauabschnitt des MAN Logistics Centers in Salzgitter statt. Die Erweiterung um 60.000 Quadratmeter Lagerfläche bedeutet eine deutliche Optimierung der Ersatzteil-Logistik von MAN und ist ein weiterer wesentlicher Teilschritt bei der Umsetzung des MAN Zukunftsprogramms.
Vor allem aber zeigt die Erweiterung, dass der Standort Salzgitter auch als internationaler Teileversorger für MAN auch in Zukunft eine große Rolle spielen wird. Gestern erfolgte der offizielle Spatenstich für die Erweiterung des MAN Logistics Centers in Salzgitter. Der Startschuss für den dritten Bauabschnitt ist ein für den Standort und für MAN Truck & Bus wichtiger Meilenstein: Es wird dadurch sichtbar, dass das Werk im Harzvorland künftig nicht nur als wichtiges Zentrum für die Fertigung und Aufbereitung von Komponenten, sondern auch als internationaler Teileversorger für MAN eine große Rolle spielen wird.

Busmaut trifft die Schwachen der Gesellschaft

„Eine Busmaut ist unverhältnismäßig: sie gilt für Reise- wie auch Fernbusse und trifft die Schwachen der Gesellschaft, die eine günstige Reisemöglichkeit suchen. Die Argumente für eine Busmaut werden nicht besser, nur weil man ständig eine Busmaut fordert", sagt Matthias Schröter, Leiter Wirtschaft und Kommunikation des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo), zu den aktuellen Diskussionen über die Einführung der Maut.

U12 nach Dürrlewang fertiggestellt

„Als einen langen Weg zur Stadtbahn“ bezeichnete Wolfgang Arnold, Vorstandssprecher der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), den Abschluss der Bauarbeiten für die Stadtbahnlinie U12 von der Haltestelle Wallgraben nach Dürrlewang. „Stuttgarts größtes Gewerbegebiet, der Synergiepark, ist nun an die Stadtbahn angebunden – rund fünfzehn Jahre nach den ersten Planungsgesprächen.“ so Arnold. Für die SSB sei diese rund 1,1 Kilometer lange Neubaustrecke ein wichtiger Abschnitt in der Gesamtkonzeption der Stadtbahnlinie U12. Sie wird zukünftig Dürrlewang und sein benachbartes Gewerbegebiet mit der Innenstadt und ihren Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen sowie mit Stuttgarts großem Naherholungsgebiet und größtem Gewässer, dem Max-Eyth-See, verbinden.