In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Dezember 2016 wurde der bisherige Fachbereichsleiter Fahrdienst, Frank Gäfgen, ab dem 1. Januar 2017 zum dritten Geschäftsführer der ESWE Verkehr bestellt. Aufgrund der umfangreichen und langfristigen Aufgaben, die bei ESWE Verkehr zu bewältigen sind, wird eine Ergänzung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat befürwortet. Zu diesen Aufgabenstellungen gehören neben der Realisierung der Citybahn und der Entwicklung eines emissionsfreien Personennahverkehrs in Wiesbaden auch das Vorantreiben der Digitalisierungsentwicklung sowie der Ausbau der ESWE Verkehr zum umfassenden Mobilitätsdienstleister.
FirmenAbo ab 5
Ab dem 1. Januar 2017 bieten die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg und der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) in einem auf zwei Jahre befristeten Pilotprojekt ein FirmenAbo für kleinere Betriebe der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK) sowie der Handwerkskammer für Mittelfranken (HWK) an. Das neueste Produkt in der FirmenAbo-Familie heißt FirmenAbo ab 5 und ist für kleine Unternehmen die Chance, auch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein gegenüber dem JahresAbo rund 23 Prozent günstigeres FirmenAbo anzubieten. Mindestens fünf Mitarbeiter eines Unternehmens müssen das FirmenAbo abschließen.
Rückforderung von Trassenentgelten vor der Verjährung retten
Mit Ablauf dieses Jahres verjähren die Rückforderungsansprüche wegen erhöhter Trassenentgelte aus dem Jahr 2013. Wenn EVU und Aufgabenträger die Verjährung hemmen, werden sie voraussichtlich die Trassenentgelte vor den Zivilgerichten überprüfen und neu festsetzen lassen können.
Bislang ist der Bundesgerichtshof zwar der Auffassung, dass die Zivilgerichte nicht die Billigkeit der einseitig festgesetzten Trassenentgelte überprüfen dürfen. Zuständig seien nur die Bundesnetzagentur und die Verwaltungsgerichte. Dem widerspricht jedoch der Generalbundesanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof. Seiner Auffassung nach erlaubt das Europäische Recht auch eine Überprüfung der Trassenentgelte auf Billigkeit vor dem Zivilgericht nach § 315 BGB. Sollte das Gericht die Trassenentgelte für unbillig halten, wird es ein angemessenes Trassenentgelt selbst festsetzen.
Mit dem neuen § 45 Abs. 2 EReg gelten alle Trassenentgelte ab September 2016 als billige Entgelte, wenn die Bundesnetzagentur das Entgelt genehmigt hat. Eine Überprüfung dieser Entgelte vor dem Zivilgericht ist nicht mehr möglich.
Um die Verjährung zu verhindern, ist Eile geboten. Dies betrifft sowohl Aufgabenträger als auch Verkehrsunternehmen. Wenn aus deren Sicht die Trassenentgelte zu hoch sind, müssen sie bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
Autoren: Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Dr. Christopher Marx, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek
NRW investiert in den ÖPNV
Vorgestern hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die Novelle des ÖPNV-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen verabschiedet und damit umfangreiche zusätzliche Investitionen in den Nahverkehr beschlossen. Bis zum Jahr 2031 fördert das Land den Ausbau und die Modernisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs mit jährlich durchschnittlich 321 Millionen Euro mehr. Möglich wird diese Finanzspritze durch die kürzlich im Bund beschlossene Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel. „Das ist ein guter Tag für unsere Fahrgäste und für die Verkehrsunternehmen in NRW. Durch das neue Gesetz hat die Landesregierung einen Meilenstein für einen zukunftsfähigen ÖPNV gesetzt und den Weg frei gemacht für den dringend notwendigen Ausbau und für die Modernisierung des Nahverkehrs in ganz Nordrhein-Westfalen“, so Ulrich Jaeger, Landesvorsitzender des VDV in NRW.
Beliebter Twitter-Kanal der VOS
Bereits seit sieben Jahren nutzt die Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) erfolgreich den eigenen Twitter-Kanal (https://twitter.com/vos_info) als regionale Kommunikations- und Informationsplattform für Fahrgäste und Interessierte des ÖPNV in Osnabrück und dem Osnabrücker Land. Der Kommunikationskanal dient in erster Linie dazu, über aktuelle Verkehrslagen zu informieren und vor allem bei Beeinträchtigungen auf Fragen möglichst schnell reagieren zu können. Stand Dezember 2016 folgen dem VOS-Account über 7.000″ Nutzer.
Cornelia Christian wird Geschäftsbereichsleiterin Kundenmanagement bei der moBiel GmbH
Cornelia Christian (47), zurzeit Geschäftsführerin der OWL Verkehr GmbH, folgt im Frühjahr 2017 Hans-Jürgen Krain (60) als Geschäftsbereichsleiter Kundenmanagement der moBiel GmbH. Krain bleibt jedoch noch bis 2021 für moBiel tätig.
November/Dezember-Ausgabe der Nahverkehrs-praxis erschienen
Effizienter werden, um einen kostengünstigen öffentlichen Nahverkehr anbieten zu können, haben sich sowohl Verkehrsunternehmen als auch Hersteller auf die Fahnen geschrieben. In der November/Dezember-Ausgabe der Nahverkehrs-praxis lesen Sie, was dafür alles unternommen wird. Darüber hinaus blickt die Nahverkehrs-praxis zurück auf die InnoTrans und die IAA Nutzfahrzeuge. Auf beiden Messen war Elektromobilität ein wichtiges Thema, was die Hersteller in dieser Hinsicht präsentierten und was es weiter Innovatives zu sehen gab, erfahren Sie in ausführlichen Nachberichten.
Alle Themen der November/Dezember-Ausgabe im Überblick
FlixBus kooperiert mit TÜV SÜD Auto Plus
FlixBus setzt bei Abfahrtskontrollen auf professionelle Unterstützung: TÜV SÜD Auto Plus kontrolliert jetzt auch die Sicherheit der Flotte an Deutschlands größten Fernbus-Haltestellen in Berlin und München und bestätigt erfreuliche Ergebnisse der Fahrzeugkontrollen im Jahr 2016. Durch eine eigens entwickelte App können festgestellte Auffälligkeiten zudem nun direkt zwischen TÜV SÜD Auto Plus, FlixBus und den 150 Busunternehmen übermittelt werden. Jeden Monat finden an den Knotenpunkten Berlin und München unangemeldete Abfahrtskontrollen von FlixBus-Mitarbeitern aus dem Bereich Qualität und Operativer Sicherheit statt. Die Teams stellen hier sicher, dass die Fernbus-Flotte jederzeit gemäß gesetzlicher Vorgaben und FlixBus-Qualitätsstandards auf Deutschlands Straßen unterwegs ist. Seit Sommer kooperiert FlixBus hier auch mit der TÜV SÜD Auto Plus GmbH.
GVN: Rot/Grün will eigenwirtschaftliche Verkehre abschaffen
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V. schlägt Alarm. Nach der Kommunalisierung der Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr haben nach Ansicht des GVN die Koalitionsfraktionen von Rot/Grün gestern einen Entschließungsantrag im Landtag mit ihrer Einstimmenmehrheit durchgedrückt. Dieser Antrag ziele auf eine Bundesratsinitiative mit dem erhofften Ergebnis, die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerten eigenwirtschaftlichen Verkehre der privaten Busunternehmen abzuschaffen, auch wenn man sich formell für den Erhalt ausspricht. „Rot/Grün macht eine Branche kaputt“, sagt der Landesgeschäftsführer der GVN-Fachvereinigung Omnibus und Touristik, Michael Kaiser.
Tatsächlich versuchen laut GVN Deutscher Städtetag und andere Kommunalvertreter seit den 90er Jahren stetig eigenwirtschaftliche Verkehre abzuschaffen und damit private Verkehrsunternehmen endgültig von der Landkarte zu löschen. Wenn Niedersachsen mit seinen Änderungsanträgen durchkäme, würde eine jahrzehntelang gewachsene mittelständische Unternehmensstruktur aussterben, die den Kunden günstige Tarife und guten Service im Nahverkehr gebracht habe. Mit den vorgelegten Vorschlägen werde der ÖPNV in Deutschland unattraktiver, die Zeche zahle der Kunde dann mit höheren Fahrpreisen.
Man könne sich nicht gleichzeitig zum aktuellen PBefG bekennen und Änderungen fordern, denn keinesfalls handele es sich bei den Vorschlägen um „leichte Präzisierungen“. Im Gegenteil würden die Kernanforderungen zur Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren angegriffen. Dies sei kein minimalinvasiver Eingriff, sondern eine Operation am offenen Herzen. „Der Antrag ist ein Wolf im Schafspelz“, sagt Kaiser.
Robert Friedmann neues Aufsichtsratsmitglied bei ZF
Die Hauptversammlung der ZF Friedrichshafen AG hat Robert Friedmann, Sprecher der Konzernführung der Würth-Gruppe, in den Aufsichtsrat berufen. Friedmann wird das Mandat zum 1. Januar 2017 aufnehmen. Der 50-Jährige folgt auf den früheren ZF-Vorstandsvorsitzenden Hans-Georg Härter, der seit 2013 Mitglied im ZF-Aufsichtsrat war und im August dieses Jahres sein Mandat niedergelegt hat.