Für die 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar gaben heute die Vertreter der Deutschen Bahn, des Rhein-Neckar-Kreises, der Stadt Schwetzingen, des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und des Landes Baden-Württemberg den Startschuss für die Umbaumaßnahme und Modernisierung der Infrastruktur am Bahnhof in Schwetzingen. Im Rahmen eines gemeinsamen Spatenstichs starteten die Bauarbeiten für den S-Bahn gerechten Ausbau. Die Baumaßnahme am Bahnhof in Schwetzingen ist eine von insgesamt acht Verkehrsstationen, die auf der Strecke von Mannheim bis Karlsruhe umgebaut werden.
MAN beteiligt sich an CHARIN
MAN Truck & Bus wird Mitglied der Charging Interface Initiative. Ziel des Vereins ist die Etablierung des Combined Charging System (CCS) als Standard für das Laden aller batterieelektrischen Fahrzeuge. Standardisierung ist die Voraussetzung für Flexibilität, Interoperabilität und Sicherheit bei den Betreibern von Fuhrparks und Stadtbusflotten, auch bei der zunehmenden Verbreitung von vollelektrischen Nutzfahrzeugen. Daher setzt sich MAN Truck & Bus für die Standardisierung der Schnittstellen und Ladetechnologien ein und beteiligt sich in diesem Zuge aktiv an der Charging Interface Initiative (CHARIN).
Die Vereinigung, deren mehr als 60 Mitgliedern die komplette Automotive-Wertschöpfungskette abdecken, fördert die Entwicklung und Ausbreitung des Combined Charging System (CCS) als Standard für batterieelektrische Fahrzeuge. In diesem Zuge werden unter anderem Anforderungen an die Entwicklung relevanter Standards definiert und ein Siegel für Hersteller angestrebt, die CCS in ihren Produkten verbauen. „Neben der Harmonisierung der Ladeleistungen und CCS Positionierungen wird sich MAN Truck & Bus vor allem auf dem Themengebiet der intelligenten Ladekommunikation einbringen, da dies in der Interaktion mit Busdepot bzw. Logistikcentern eine wichtige Schnittstelle zum Flottenmanagement unserer Kunden darstellt“, erläutert Dr. Götz von Esebeck, Hauptabteilungsleiter eMobility bei MAN Truck & Bus.
HEAVAC bündelt Unternehmenskompetenzen in neuer Fertigung
Mit dem Bau einer neuen Produktionsstätte bündelt die HEAVAC B.V., niederländische Tochtergesellschaft der deutschen Aurora-Gruppe, alle Unternehmensbereiche wie Entwicklung, Produktion und Prototypenbau aber auch Verwaltung und Vertrieb unter einem Dach. Als Spezialist für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungssysteme für Stadt-, Überland- und Reisebusse entwickelt HEAVAC nicht nur marktgerechte Lösungen sondern setzt diese direkt in der eigenen Prototypenfertigung um. Als Zulieferer der Busindustrie stellt sich das Unternehmen den Herausforderungen der E-Mobilität: HEAVAC konzentriert sich auf die Entwicklung marktfähiger und energiesparender Komponenten und Systemen im Bereich Heizung, Lüftung und Klimatisierung elektrisch angetriebener Omnibusse. Eine dieser Entwicklungen ist eine neuartige Wärmepumpe, die den Energiebedarf für Heizung, Belüftung und Klimatisierung von Omnibussen signifikant verringert. Damit kann die Effizienz des Busses maximiert und der Energiebedarf reduziert werden. Um innovative Produktentwicklungen künftig noch effizienter umsetzen zu können baut HEAVAC nun eine neue Produktionsstätte auf und bündelt damit am Standort Nuenen alle Unternehmensbereiche unter einem Dach.
Straßenbahnausbau hat in Berlin Priorität
Laut dem „tagesspiegel“ schließt der Rot-Rot-Grüne Berliner Senat den weiteren Ausbau des U-Bahn-Netzes der Stadt zwar nicht aus, plant diesen aber erst langfristig. Priorität hätten vorerst die Straßenbahnen. Die Erweiterung des U-Bahn-Netzes werde geprüft, sagte Matthias Tang, Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, am Montag. In dieser Legislaturperiode liege die Planung neuer Strecken auf Eis, langfristig müsse man aber eine Erweiterung des Netzes prüfen. In den nächsten fünf Jahren werde man sich jedoch wie in der Koalition verabredet auf den Straßenbahn-Ausbau konzentrieren.
Bombardier liefert weitere 21 FLEXITY-Straßenbahnen an die BVG
Bombardier Transportation wird weitere 21 FLEXITY-Berlin Straßenbahnen an Berlin liefern. Mit diesem vierten Abrufauftrag wurden sämtliche Optionen ausgeschöpft, die im Rahmenvertrag mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) im Jahr 2006 über insgesamt bis zu 210 Fahrzeuge vereinbart waren. Der Auftragswert für den letzten Abruf beläuft sich auf rund 71 Millionen Euro. Die BVG betreibt eines der größten Straßenbahnnetze weltweit und das größte Straßenbahnnetz Deutschlands in einer rasch wachsenden Stadt. Angesichts dessen, werden die weiteren 100% Niederflur-Straßenbahnen des Typs FLEXITY für den Ausbau ihrer Fahrgastkapazitäten eingesetzt.
Gleichstellung von Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeugen mit Oberleitungsbussen und Schienenverkehr
Am 15. Februar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Es beinhaltet die lange geforderte Gleichstellung von Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeugen mit Oberleitungsbussen und Schienenverkehr. Darauf hat der Verband Bande-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hingewiesen.
Der WBO und seine Mitglieder hatten die steuerliche Gleichstellung von E-Bussen mit Oberleitungsbussen und dem Schienenverkehr schon lange gefordert. Die Änderung muss allerdings noch im Bundestag beschlossen werden. Sie hat den Wortlaut: Artikel 4, § 9c Absatz 2: „Die Steuerentlastung beträgt 9,08 Euro für eine Megawattstunde.“
Abhängig von Fahrleistung und Stromverbrauch sowie eventueller elektrischer Heizung/Klimaanlage ergeben sich spürbare Steuerersparnisse: Bei einer Jahresleistung von 50.000 Kilometern beträgt die Entlastung rund 600 bis 700 Euro pro Fahrzeug im Jahr. Diese Zahlen können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nach oben oder unten variieren.
„Wir freuen uns, dass die in Zukunftstechnologie investierende Omnibusbranche von der Bundesregierung durch steuerliche Gleichstellung mit der Bahn unterstützt wird. Wir haben dies schon lange angemahnt und sehen uns jetzt in unseren Bemühungen bestätigt.“, so der WBO-Vorstand für Fragen des ÖPNV, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ulrich Rau aus Aalen. Das dortige Unternehmen OVA hat vor Kurzem selbst einen Elektrobus in Dienst genommen.
Bundesnetzagentur untersucht Baustellenmanagement der DB Netz AG
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren eingeleitet, um die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Schienennetz der DB Netz AG zu überprüfen. „Baustellen führen zu erheblichen Verspätungen und Ausfällen im Zugverkehr. Wir wollen untersuchen, ob zum Beispiel der von Wettbewerbern der Deutschen Bahn betriebene Pendlerverkehr besonders beeinträchtig wird“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Besonders betroffen sind hochbelastete Strecken in Bayern und Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Großräume München und Köln/Bonn.“
Die Bundesnetzagentur geht Beschwerden über das Baustellenmanagement der DB Netz AG nach. Baumaßnahmen führen demnach regelmäßig zu Änderungen bei der Steuerung der Züge durch Baustrecken und Umwege.
Durch hohe Verspätungen vor allem bei Fernzügen muss der Zugbetrieb abweichend vom geplanten Ablauf neu geordnet (disponiert) werden. Dabei seien ohne Berücksichtigung regionaler Belange meist die schnellen Fernzüge vor den Nahverkehrszügen gefahren, bei denen übermäßig starke und nicht geplante Verspätungen entstehen. Vor allem im Pendlerverkehr kam es daher zu Kundenbeschwerden. Erhebliche Verzögerungen und Zugausfälle traten auch auf, da nur ungenügende Umleitungsstrecken zur Verfügung standen und kurzfristig betriebliche Abläufe geändert wurden. So ist die Mangfalltalbahn, eine zentrale Umleitungsstrecke in Bayern, in weiten Teilen eingleisig und mit älterer Signaltechnik ausgestattet. Auch wurden Zugabläufe nicht zentral disponiert. Viele Kreuzungs- bzw. Überholungsgleise sind für den Güterzugbetrieb nicht lang genug.
Die ersten Untersuchungen der Bundesnetzagentur bestätigten Mängel bei der Planung der Verkehre. Teilweise werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen auch verspätet informiert. Eine genaue Planung der Fahrzeiten der betroffenen Züge wurde vielfach durch neue, kurzfristig geplante Baumaßnahmen überlagert und entsprach nicht mehr den veröffentlichten Zeiten. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, Maßnahmen zur Gewährleistung eines stabilen und weitgehend der Planung entsprechenden Betriebsablaufs auch bei Baumaßnahmen festzulegen.
Trambeschaffung der VBZ „nicht sonderlich transparent“
Stadler-Stellungnahme zum Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Zürich:
Stadler hat mit Erstaunen vom Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Zürich zur Beschwerde von Stadler gegen das Vergabeverfahren der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) Kenntnis genommen. Das Gericht hat der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Straßenbahnen keine aufschiebende Wirkung erteilt. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe. Diesen weitreichenden Beschluss fällt das Gericht acht Monate nach Einreichung der Beschwerde und sechs Jahre nach Beginn der Ausschreibung, ohne auf die einzelnen Beschwerdepunkte eingegangen zu sein.
Das Verwaltungsgericht Zürich hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 der Beschwerde von Stadler gegen die Beschaffung von bis zu 140 Trams durch die VBZ keine aufschiebende Wirkung erteilt. Dieser Zwischenentscheid wurde acht Monate nach Einreichung der Beschwerde und sechs Jahre nach Beginn der Ausschreibung gefällt. Stadler ist sehr enttäuscht über diesen Entscheid, der aufgrund einer bloss vorläufigen Prüfung erging, aber weitreichende Konsequenzen hat. Die in keiner Weise von den Anbietern verschuldete lange Verfahrensdauer hat sich nun zu deren Nachteil ausgewirkt.
Verletzung von Musskriterien, ab Seite 9, 3.2
Das Gericht bestätigt, dass bei allen Teilnehmern zwingende Ausschreibungsbedingungen nicht eingehalten worden sind. Gemäß den ausdrücklichen Ausschreibungs-Vorgaben der VBZ hätte ein Nicht-Erfüllen der über 900 Musskriterien zu einem Ausschluss der Teilnehmer und hernach zu einer Neuausschreibung führen sollen. Das Gericht schreibt der Vergabestelle nun trotz klar festgehaltener Spielregeln einen grossen Ermessensspielraum zu. Die Behörde habe die Möglichkeit, allenfalls in einem erneuten Verfahren mit geänderten Rahmenbedingungen nach einer Lösung zu suchen. Die Weiterführung des Verfahrens dürfe aber nicht zu einer Bevorzugung des einzelnen Anbieters führen. Aus Sicht von Stadler ist das eine unzulässige Änderung der Spielregeln während des laufenden Spiels zugunsten einer Partei.
Fehlen einer Bremsrechnung und Nicht-Erfüllen der Crash-Anforderungen, ab Seite 14, 4.5
So hat das Angebot von Bombardier beispielsweise keine Bremsrechnung enthalten und es erfüllt die zwingend einzuhaltenden Crash-Anforderungen nicht. Das Gericht sieht auch darin keinen zwingenden Ausschluss. Es bewertet nur das grundsätzliche Vorliegen eines Crash-Konzeptes – geht aber nicht inhaltlich auf unseren Beschwerdepunkt ein. Demnach erleidet das Fahrzeug von Bombardier im Falle einer Kollision grössere Schäden als in den Schadenbildern dargelegt.
Unabhängigkeit des Gutachters, ab Seite 12, 4.2
Die von Stadler vorgebrachten Bedenken betreffend die Unabhängigkeit des TÜV Süd und die Aussagekraft dieses von der Beklagten beauftragten Gutachtens werden durch das Gericht nicht weiter berücksichtigt. Es belässt es bei der Bemerkung, dass die VBZ ja nicht als alleinige Auftraggeberin auftrat. Aus der gemeinsamen Beauftragung durch VBZ und ZVV schliesst das Gericht eine ausreichende Unabhängigkeit des TÜV-Gutachters. Für Stadler ist diese Begründung nicht nachvollziehbar und unzureichend.
Intransparentes Vergabeverfahren, ab Seite 17, 6.
Stadler macht eine Verletzung des Transparenzgebots, des Gleichbehandlungsgebots und der Dokumentationspflicht geltend. Das Verwaltungsgericht zeigt sich irritiert, weil wir aufgrund dessen keine neue Bewertung der vorhandenen Angebote verlangen. Es sei deshalb nicht ersichtlich, was wir bezwecken. Dies herauszufinden ist auch nicht Aufgabe des Gerichts. Die Beurteilung der festgestellten Verstöße hingegen schon. Darauf geht das Gericht jedoch nicht ein.
Das Verwaltungsgericht bezeichnet das durchgeführte Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“ (Seite 19, 7.). Dennoch sieht es sich nicht dazu veranlasst, die von Stadler monierte intransparente und verzerrende Bewertung weiter zu prüfen (6.1 und 6.2).
Der vorliegende Zwischenentscheid wurde gefällt, obwohl das Gericht bis heute – trotz mehrfacher Aufforderung – nicht die vollständigen Vergabeunterlagen von der VBZ erhalten hat (Seite 23, 11.).
Rechtmäßigkeit der Punktevergabe, ab Seite 7, 2.
Das Gericht führt in dem Beschluss einen Auszug aus der Bewertung der VBZ auf. Es nimmt den Punkterückstand von Stadler als Indiz dafür, dass die Chancen von Stadler, letztlich doch noch den Zuschlag zu erhalten, nicht realistisch sind. Dies ist in sich widersinnig, da ja unter anderem gerade die Rechtmäßigkeit dieser Punktevergabe in der Beschwerde angefochten wird. Dass die Chancen von Stadler, den Zuschlag zu erhalten, nicht realistisch sind, sagt nichts über die Rechtsmäßigkeit des Verfahrens aus.
Rechtmäßigkeit der Preisbewertung, ab Seite 18, 6.2.3
Dies gilt auch für die Preisbewertung. Das Verwaltungsgericht verweigert sich einer Auseinandersetzung mit der Rechtmäßigkeit der Preisbewertung, weil Stadler keine Neubeurteilung angestrebt hat. Diese Verknüpfung von Rechtmäßigkeit und Gewinnchancen ist für Stadler nicht nachvollziehbar.
Korrekte Vergabe vs. rasche Vergabe
Das Gericht gewichtet das öffentliche Interesse an einer raschen Beschaffung von neuen Trams höher als das öffentliche Interesse an einer rechtlich korrekten Vergabe sowie das private Interesse der unterlegenen Anbieter an einem fairen und transparenten Verfahren. Dies urplötzlich, nachdem das Vergabeverfahren nun schon seit über sechs Jahren dauert. Überdies verknüpft es das Interesse an einer rechtlich korrekten Vergabe mit der Wahrscheinlichkeit, mit welcher Stadler doch noch den Zuschlag erhalten könnte. Diese erneute Vermischung von der Rechtmäßigkeit des Verfahrens mit den Gewinnchancen eines Teilnehmers ist nicht nachvollziehbar.
Weiteres Vorgehen
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Stadler aufgehoben. Das Verfahren ist damit jedoch nicht gestoppt. Ob Stadler das Verfahren unter diesen Voraussetzungen weiterführt, ist derzeit noch nicht entschieden. Den vorliegenden Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts könnte Stadler an das Bundesgericht weiterziehen. Das Bundesgericht kann diesen Zwischenentscheid jedoch nur sehr eingeschränkt überprüfen. Stadler verzichtet daher auf einen Weiterzug.
Januar/Februar-Ausgabe der Nahverkehrs-praxis erschienen
Damit der Nahverkehr auch weiterhin eine attraktive Reiseoption für Nutzer bleibt, müssen neue Mobilitätskonzepte Fahrgastbedürfnisse, aber auch Umweltfragen, technologische Neuerungen und Verkehrsentwicklungen berücksichtigen. In der Januar-Februar Ausgabe der Nahverkehrs-praxis stellen wir innovative Konzepte vor.
Alle Themen der Januar/Februar-Ausgabe im Überblick
Regionalzüge für Bentheim
Alstom hat einen Auftrag der Bentheimer Eisenbahn AG im Wert von über 20 Mio. Euro über die Lieferung von fünf Coradia Lint Dieseltriebwagen erhalten. Nach einer Unterbrechung von 44 Jahren, verkehren die neuen Züge ab Dezember 2018 im Stundentakt auf der 28km langen Strecke Bad Bentheim – Nordhorn – Neuenhaus in Niedersachsen. Die modernen Fahrzeuge werden im Alstom Werk in Salzgitter gefertigt. Die 42 Meter langen Triebwagen für die Bentheimer Eisenbahn AG verfügen über 118 Sitzplätze und bis zu 136 Stehplätze. Zu Spitzenzeiten sollen diese Triebwagen als Doppeleinheiten mit zweifacher Kapazität zum Einsatz kommen.