Alternativen zum Auto stärken

Glücklich ohne Auto – das können sich immer mehr Menschen vorstellen. Das ist eines der Ergebnisse der Umweltbewusstseinsstudie, einer repräsentativen Umfrage des Bundesumweltministeriums (BMUB) und des Umweltbundesamtes (UBA). 91 Prozent der Befragten sagen demnach, dass das Leben besser werde, wenn der oder die Einzelne nicht mehr auf ein Auto angewiesen ist. 79 Prozent wünschen sich eine Stadtentwicklung, die die Alternativen zum Auto stärkt, für ihre eigene Stadt oder Gemeinde.

Alternativen gewünscht

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Menschen sind bereit, auf das Auto zu verzichten, aber sie brauchen gute Alternativen. Weniger Autos, ein leistungsfähiger und günstiger öffentlicher Nahverkehr, gute und sichere Fahrradwege – all das wünschen sich viele Menschen, weil es ihre Lebensqualität verbessert und die Umwelt schützt. Das ist eine starke und wichtige Botschaft sowohl für die Umweltpolitik als auch für die Stadtentwicklungspolitik. Sie wird uns Rückenwind geben in unserem Einsatz für die Stadt der kurzen Wege, für neue Radwege und nachhaltige Mobilität.“

Wechsel vom Auto zu anderen Verkehrsmitteln

Das Auto ist laut Studie nach wie vor das wichtigste Verkehrsmittel in Deutschland. 70 Prozent der Befragten nutzen es mehrmals in der Woche. Allerdings kann sich die große Mehrheit der Autofahrer vorstellen, unter bestimmten Bedingungen mehr zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Je nach Größe des Wohnorts können sich zudem zwischen 46 und 61 Prozent der Autofahrer vorstellen, auf Busse und Bahnen umzusteigen.

ÖPNV ist Rückgrat der Stadtmobilität

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Saubere Luft und mehr Grün in der Stadt – das geht nur mit mehr Bussen und Bahnen und mit weniger Autos. Der öffentliche Personennahverkehr ist das Rückgrat der Stadtmobilität. Er muss aber gestärkt werden und vor allem ausreichend finanziert sein. Wenn wir umweltschädliche Subventionen endlich abbauen und mehr Gelder für den ÖPNV bereitstellen, gelingt das auch.“ Die umweltschädlichen Subventionen des Verkehrssektors belaufen sich laut Berechnungen des UBA derzeit auf mehr als 28 Milliarden Euro pro Jahr.
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Metrofahrzeuge: Schwächeres weltweites Wachstum im Neufahrzeuggeschäft

Der Markt für Metro Fahrzeuge wächst weltweit, allerdings weniger dynamisch als in den Jahren zuvor. In den nächsten fünf Jahren erwartet das auf die Bahnbranche spezialisierte Beratungsunternehmen SCI Verkehr ein Wachstum von 1-2% im OEM Markt, ausgehend von einem sehr hohen Marktvolumen von mehr als 8 Mrd. EUR. Sehr hohe Wachstumsraten in Europa, Afrika und dem Nahen Osten stehen sinkenden Wachstumsraten in Asien, Nordamerika und der GUS Region gegenüber. Der chinesische Hersteller CRRC Corp. Ltd. hat bereits einen weltweiten Marktanteil von nahezu 60% mit weiterhin steigenden Tendenzen. Dies lässt sich auf neue Verträge in großen Märkten wie den USA, Indien, der Türkei sowie in Afrika und dem Nahen Osten zurückführen.
Dabei ist die globale Urbanisierung der ausschlaggebende Treiber für die Nachfrage nach Metrofahrzeugen. Die Anzahl der Städte und ihre durchschnittliche Größe steigen stetig. Mit ihnen sind auch die Metrosysteme als Rückgrat der Mobilitätssicherung fortwährend gewachsen. Weltweit waren im Jahr 2016 insgesamt 159 Metrosysteme in Betrieb. 2013 betrug die Anzahl noch 152, im Jahr 2000 nur 107 und 1990 lediglich 84. Das Wachstumspotential für den zukünftigen Neubau von Metrosystemen ist und bleibt enorm. Etwa 140 Städte mit mehr als einer Million Einwohnern, vor allem in Asien, Afrika und dem Nahen Osten, verfügen derzeit über kein Metrosystem und leiden unter wachsenden Verkehrsproblemen.

Den Norden bewegen

500.000 Menschen zu ermöglichen, von A nach B zu kommen, ist keine einfache Sache. In Hamburg muss diese Aufgabe tagtäglich von Neuem gelöst werden. Wie man die Metropolregion am Laufen hält und den Verkehr den Bedürfnissen der vielen ÖPNV-Nutzer anpasst, darüber berichtet Oliver Mau, Referent für Verkehr, Metropolregion Hamburg in der aktuellen Nahverkehrs-praxis.
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Gewinnchance für Kurzentschlossene!

Die Nahverkehrs-praxis verlost kurz vor Messe-Beginn 5 Eintrittskarten für die Bus2Bus: Senden Sie eine E-Mail mit dem

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und ihren Kontaktdaten bis zum 18. April, 16.00 Uhr an vertrieb(at)arnoldverlag.de. Mit etwas Glück gewinnen Sie eine der kostenlosen Eintrittskarten für einen Tag auf der Messe in Berlin. Die Gewinner werden nach Einsendeschluss unter allen Einsendungen ausgelost und benachrichtigt.
Die neue Business-Plattform feiert am 25. und 26. April 2017 Premiere. Ziel ist es, Busunternehmer mit Busherstellern, Zulieferern, Serviceanbietern und Visionären zusammen zu bringen. Die BUS2BUS stellt den Bus in den Mittelpunkt und präsentiert die Zukunft des Bus-Business.

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In Ungarn fahren erstmals Doppelstockzüge

Die ungarische Eisenbahngesellschaft MÁV-START Zrt. und Stadler haben einen Rahmenvertrag über die Beschaffung von bis zu 40 elektrischen Doppelstockzügen des Typs KISS unterschrieben. Der Rahmenvertrag bietet MÁV die Flexibilität, die 40 Züge schrittweise zu beschaffen, dies auch unter Berücksichtigung der EU-Fördergelder. Die neuen sechsteiligen Fahrzeuge bieten bis zu 600 Fahrgästen Platz. Damit öffnet MÁV ein neues Kapitel in der bunten ungarischen Bahngeschichte: Erstmals werden Doppelstockzüge auf dem ungarischen Schienennetz zum Einsatz kommen. Die neuen KISS EMU sind kompatibel mit den 123 bereits im Einsatz stehenden FLIRT EMU, die Stadler in den letzten zehn Jahren an MÁV geliefert hat.
Die 155,88 Meter langen, 2,8 Meter hohen und 4,6 Meter breiten KISS-Züge können um 50 Prozent mehr Fahrgäste aufnehmen als einstöckige Fahrzeuge derselben Länge.  Damit begegnet  MÁV-START der Herausforderung, stetig steigende Passagierzahlen auf den verkehrsreichsten Vorortsstrecken um Budapest herum, auffangen zu können. In den Zügen gibt es vier Toiletten, davon ist eine für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt. In den Multifunktionsbereichen finden vier Rollstühle, zwölf Fahrräder oder fünf Kinderwagen Platz. Während des Sommerfahrplans kann die Zahl der Fahrradstellplätze sogar auf 24 erhöht werden. Die neuen Züge entsprechen den jüngsten Verkehrssicherheitsnormen und sind mit dem ungarischen Zugsicherungssystem EVM sowie mit ETCS Level 2 ausgestattet. Den Fahrgästen wird ein geräumiges und helles Interieur, moderne Klimatisierung und gratis WIFI geboten.
Die ersten zehn Triebzüge werden in den Jahren 2019 bis 2020 auf den hochfrequenten Vorortsstrecken Budapest-Vác-Szob und Budapest-Cegléd-Szolnok in Verkehr gesetzt. Allerdings dürfen die Fahrgäste die neuen Züge am Wochenende auch auf den intensiv genutzten Strecken um Debrecen und Nyíregyháza erwarten und in der Sommersaison ebenfalls an den Seen von Balaton und Velence. Später bestellte Einheiten sind für die Strecken Budapest-Újszász-Szolnok und Budapest-Hatvan-Gyöngyös vorgesehen.

ÖPNV: Kein Vorrang des eigenwirtschaftlichen Verkehrs im Vergabeverfahren

Bieter in einer Ausschreibung für Verkehrsdienstleistungen können sich nicht auf eine Verletzung des Grundsatzes des eigenwirtschaftlichen Verkehrs berufen. Insbesondere begründet ein Verstoß gegen diesen Grundsatz keinen Schadensersatzanspruch eines unterlegenen Bieters (OLG Frankfurt, 24.01.2017, 11 Verg 1/16).

Keine subjektiven Bieterrechte

Ein Bieter hatte ein Angebot in einem wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe von Busverkehrsleistungen abgegeben. Gleichzeitig rügte er verschiedene Verstöße gegen Vorschriften zum Vorrang des eigenwirtschaftlichen Verkehrs aus §§ 8 Abs. 4, 8a Abs. 1 PBefG, insbesondere eine fehlerhafte Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Nach der Entscheidung des Gerichts verletzen ihn diese Verstöße aber nicht in seinen Bieterrechten. Erfolgt eine öffentliche Ausschreibung von Verkehrsdienstleistungen unter Verletzung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit, werden dadurch subjektive Rechte desjenigen verletzt, der einen eigenwirtschaftlichen Verkehr anbieten möchte, nicht aber die subjektiven Rechte der Bieter, die sich an der Ausschreibung des gemeinwirtschaftlichen Verkehrs beteiligen.

Verstöße gegen Mindestfrist sind aus Vorabbekanntmachung ersichtlich – Präklusion!

Zudem ist rechtzeitig zu rügen: Eine Unterschreitung der Mindestfrist von 12 Monaten aus Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 ist aus der Vorabbekanntmachung ersichtlich und muss spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.

Den Volltext finden Sie hier

Autoren:

Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, und Kirstin van de Sande, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek

Fahrplanauskunft mit Echtzeitdaten in Karlsruhe

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) hat am Mittwoch den Testbetrieb für die Echtzeitinformation bei der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) gestartet. Fahrgäste erhalten ab sofort bei der EFA auf der KVV-Website kvv.de oder über die mobile Auskunft info.kvv.de die Echtzeitdaten von fünf Verkehrsunternehmen.
Neben den Bussen und Bahnen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) werden bei der Fahrplanauskunft nun auch die Mobilitätsangebote der Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH (NVW), der Verkehrsgesellschaft Rastatt (VERA) und der Deutschen Bahn (DB) in Echtzeit dargestellt. Der Testbetrieb soll einige Wochen andauern. Während dieser Phase können Systemfehler erkannt und korrigiert werden. Anschließend sollen weitere Nahverkehrsunternehmen mit ihren Daten sukzessive in die elektronische Fahrplanauskunft integriert werden.

BGH – Auskunftspflicht von öffentlichen Versorgungsunternehmen

Versorgungsunternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden und Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen, sind verpflichtet, der Presse Auskünfte zu erteilen (BGH, 16.03.2017, I ZR 13/16).

Kommunale Versorgungsunternehmen sind Behörden im presserechtlichen Sinne

Der BGH entschied, dass kommunale Versorgungsunternehmen – konkret die Gelsenwasser AG – Behörden nach § 4 Abs.1 Landespressegesetz NRW (LPrG NW) seien und der Presse Auskünfte über die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erteilen müssen. Der presserechtliche Behördenbegriff erfasse auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden.

Kein Auskunftsverweigerungsrecht

Ein kommunales Versorgungsunternehmen könne sich auch nicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 LPrG NRW berufen. Ein schutzwürdiges privates Interesse der Versorgungsunternehmen werde durch den Auskunftsanspruch nicht verletzt. Im Hinblick auf die sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel und politische Aktivitäten kommunal beherrschter Unternehmen, überwiege das öffentliche Informationsinteresse.

Den Volltext finden Sie hier

Autoren:

Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, und Dr. Laurence M. Westen, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

HAVAG-Umsteiger-Ticket wird neu aufgelegt

Ab dem 15. April startet die Hallesche Verkehrs-AG mit dem Umsteiger-Ticket in die zweite Runde. Im vergangenen Jahr war das Ticket mit über 400 neuen Abo-Abschlüssen sehr gut angenommen worden und wird deshalb noch einmal aufgelegt. Denn auch in diesem Frühjahr starten wieder zahlreiche Baumaßnahmen im Straßenverkehr, die diesen zeitweise massiv beeinträchtigen werden. 
Als Umsteiger-Ticket stehen alle HAVAG-Abonnements zur Verfügung. Eine Ausnahme bilden die ABOs für Senioren und Schüler. Das Besondere neben den normalen ABO-Vorteilen: Die Mindestvertragslaufzeit des Umsteiger-Ticket beträgt sechs statt der üblichen zwölf Monate. Zudem erhalten alle Interessenten, die bei Abschluss einen Fahrzeugschein vorweisen können und in den letzten zwölf Monaten kein ABO-Kunde bei einem Verkehrsunternehmen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund waren, bei Vertragsabschluss ein Startguthaben von 25 Euro verrechnet. Bis 15. Oktober hält die HAVAG das Sonderangebot vor, damit Autofahrer einen einfacheren Zugang zum halleschen Nahverkehr erhalten und ihr Auto oder Motorrad zu Hause stehen lassen können. Der erste Geltungstag des Umsteiger-Ticket muss innerhalb des Aktionszeitraumes liegen.

Bessere Möglichkeiten für Pendler

Die HAVAG empfiehlt gerade Pendlern, das Auto am Stadtrand zu parken und alternativ Busse und Bahnen zu nutzen. Zu den bestehenden Park & Ride-Plätzen wurden im vergangenen Jahr weitere Parkplätze mit kurzer Straßenbahnanbindung eingerichtet. Parallel dazu wurde ein weiträumiges Beschilderungssystem umgesetzt, um die Erreichbarkeit der alten und neuen Parkplätze zu verbessern.
Die HAVAG bietet Firmen verstärkt Jobtickets an, um die Fahrt zu und von der Arbeit nicht zur Geduldsprobe werden zu lassen. Auch das Jobticket wird als Umsteiger-Ticket angeboten.  Allgemeines zum Umsteiger-Ticket hier:
https://havag.com/tickets/tarifinfos/umsteiger

IRU City Trophy

Der internationale Dachverband des Transportgewerbes – International Road Transport Union (IRU) – wird dieses Jahr erneut eine Stadt auszeichnen, die sich durch eine erfolgreiche Integration und Förderung des Reisebusverkehrs hervorhebt. Die Stadt sollte sich durch z.B. innovative Lösungskonzepte, spezielle Einrichtungen für die Bustouristik, spezielle Leitsysteme, Ausweisung von Citynahen Reisebusparkplätzen, wirkungsvolle Kommunikationskonzepte zur Steigerung der Akzeptanz etc. auszeichnen.
Die Bewerbung kann bis spätestens 15.06.2017 eingereicht werden.
Alle ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren und den Vorteilen dieser Ehrung finden Sie unter:
http://www.busandcoach.travel/de/smart_policies/smart_awards/iru_city_trophy_award.htm