„Wir gehen mit der Umfirmierung den nächsten konsequenten Schritt bei der erfolgreichen Entwicklung unseres Geschäfts und bei der Integration unserer neuen Tochter in die Konzernstrukturen“, sagt Klaus Deller, Vorstandsvorsitzender von Knorr-Bremse und zuständig für die Division Systeme für Schienenfahrzeuge. „Neben unserem Systemportfolio für Schienenfahrzeuge wird unser Angebot im Bereich Nutzfahrzeuge durch die Übernahme erweitert. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen eröffnet Kiepe Electric als Systemanbieter für Elektrobusse neue Wachstums- und Anwendungsmöglichkeiten in diesem Segment. Sowohl für unsere Bahn- als auch Buskunden stehen die technologischen Vorteile durch die Vernetzung der Subsysteme im Mittelpunkt.“ Knorr-Bremse und Vossloh hatten im Dezember 2016 eine Vereinbarung zur Übernahme unterzeichnet.
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz in Kraft
Das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz) ist am Freitag, den 5. Mai, in Kraft getreten (BGBl. Teil I, Nr. 23 vom 04.05.2017).
§ 6b des Bundesdatenschutzgesetzes ist dahingehend ergänzt worden, dass bei der „Videoüberwachung von Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse gilt.
Mit der Gesetzänderung soll es Betreibern von Einrichtungen und Fahrzeugen im öffentlichen Personenverkehr künftig erleichtert werden, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Nach Bislang war die Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich waren und keine Anhaltspunkte bestanden, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen. In die vorzunehmende Abwägungsentscheidung konnten Sicherheitsbedürfnisse einbezogen werden, allerdings hatte sich eine sehr restriktive Aufsichtspraxis seitens der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder herausgebildet. Vor dem Hintergrund mehrerer Terroranschläge und anderer schwerer Straftaten in der Vergangenheit will der Gesetzgeber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz Sicherheitsbelangen ein stärkeres Gewicht verleihen – zum einen, um die Sicherheit der Fahrgäste präventiv zu erhöhen, zum anderen, um die Ermittlungstätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden durch Videoaufzeichnungen zu erleichtern.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V.
VDV begrüßt Beschluss der Umweltministerkonferenz zur Förderung von Elektrobussen im Nahverkehr
Die Umweltministerkonferenz hat sich auf ihrer Sitzung vom 8. Mai einstimmig für eine öffentliche Förderung von Elektrobussen im Nahverkehr ausgesprochen. Das bundesweite Programm soll den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zusätzliche finanzielle Anreize für die Beschaffung von Elektrobussen bieten, vergleichbar mit der heute bereits existierenden Kaufprämie für E-PKW. Auch die Verkehrsministerkonferenz hatte Ende April bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst.
VDV: große Anstrengung notwendig
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt diese Vorstöße , weist aber darauf hin, dass für eine flächendeckende Durchdringung von Elektrobussen im ÖPNV noch große Anstrengung bei allen Verantwortlichen notwendig sind: „Die Hersteller müssen verlässliche Elektrobusse bauen, die Politik im Bund und in den Ländern muss die Anschaffung und die Infrastruktur fördern und die Branche selber muss weiterhin mutig in die Erprobung von Elektrobussen investieren. Nur, wenn alle Beteiligten den erfolgreich eingeschlagenen Weg konsequent gemeinsam weitergehen, wird sich der Elektrobus im ÖPNV durchsetzen“, so Ingo Wortmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Münchner Verkehrsgesellschaft und VDV-Vizepräsident.
Mit dem verabschiedeten Programm „Faktor 100“ (ein Elektrobus entlastet die Umwelt so stark wie 100 E-PKW) fordert die Umweltministerkonferenz den Bund auf, die Anschaffung von Elektrobussen im Jahr 2018 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro und in den Folgejahren mit jeweils 100 Mio. Euro zu fördern. Umgerechnet könnten dadurch, so die Umweltministerinnen und –minister, im ersten Jahr 250 und in den Folgejahren jährlich 500 Elektrobusse durch die ÖPNV-Unternehmen beschafft werden.
Finanzielle Unterstützung
„Ein solches Programm in dieser Größenordnung würde beim Kauf der noch immer sehr teuren Elektrobusse ohne Zweifel helfen. Es wäre zudem ein Signal an die Hersteller, nun verstärkt in die Standardisierung und Verbesserung der Elektrobusse zu investieren, um diese Fahrzeuge in größeren Stückzahlen verkaufen zu können. Allerdings ist die Beschaffung nur ein Teilaspekt, denn die wesentlich höheren Kosten für die Unternehmen stecken im Um- und Neubau der Infrastrukturen auf den Betriebshöfen und bei den Ladevorrichtungen. Hier sehen wir auch die Länder dringend weiterhin in der Pflicht finanziell zu unterstützen. Es gibt ja auf Landesebene dazu schon viele positive Beispiele wie in Niedersachsen, NRW, Hessen oder Thüringen“, so Wortmann abschließend.
Osnabrück bekommt 13 elektrische Gelenkbusse
„Aus jahrelangem Stillstand wird nun eine Bewegung, die zeigt, dass Niedersachsen in Sachen Elektromobilität ganz vorne mitspielt.“ Hoch erfreut war Wirtschaftsminister Olaf Lies über die Gelegenheit, einen Förderbescheid über drei Millionen Euro für die Anschaffung von 13 elektrisch betriebenen Gelenkbussen an die Stadtwerke Osnabrück zu übergeben. 2015 hatte das Wirtschaftsministerium ein Förderprogramm für Unternehmen und Kommunen ausgerufen, dass die Modernisierung der ÖPNV-Busflotte in Niedersachsen vorantreiben soll. Mit diesem wird nicht nur die Verjüngung des Fuhrparks belohnt, vielmehr erhalten Unternehmen, die auf elektromobile Antriebe setzen, eine noch höhere Unterstützung als für herkömmliche Dieselfahrzeuge. „Natürlich freuen wir uns sehr, dass unser Vorhaben, die gesamte Busflotte elektrisch fahren zu lassen, so großzügig gefördert wird. Dies ist jedoch nur Teil des Gesamtprojektes Mobile Zukunft, das wir gemeinsam mit der Stadt Osnabrück ins Leben gerufen haben, um ganzheitlich die Mobilität in unserer Stadt attraktiver und nachhaltiger zu gestalten“, hob Dr. Stephan Rolfes, Vorstand Verkehr und Hafen der Stadtwerke Osnabrück, hervor.
Die 13 elektrischen Busse, die ab Ende 2018 entlang der bisherigen Linie 41 im Stadtgebiet eingesetzt werden, sind der erste Schritt auf dem Weg zu einer elektromobilen Flotte. Die Busse werden dabei auf dem Betriebshof und an den Endstellen der Linie aufgeladen. Über neun Millionen Euro investieren die Stadtwerke Osnabrück, um in insgesamt drei Schritten das Ziel einer emissionsfreien Busflotte zu erreichen. Derzeit läuft der Ausschreibungsprozess für die Fahrzeuge, im 3. Quartal steht fest, wer der Hersteller der Osnabrücker Fahrzeuge werden wird. Damit reiht sich das Engagement der Stadtwerke Osnabrück in das Gesamtkonzept von „Mobil>e Zukunft“ ein: „Nur durch die offene und konstruktive Zusammenarbeit mit unserer „Mutter“, der Stadt Osnabrück, konnten wir diesen ersten Schritt auf dem Weg zur Elektromobilität ganzheitlich gestalten“, hob Rolfes hervor.
Innenstadt-Einfahrverbot laut bdo für private Busunternehmen existenzbedrohend
Im Rahmen einer Umfrage hat der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) im April 2017 die zu erwartenden Auswirkungen eines diskutierten Innenstadt-Einfahrverbots untersucht. Das Fazit: Es zeichnen sich deutliche Umsatzeinbußen mitsamt Folgeschäden für Busunternehmer ab, sollten tatsächlich bestimmte Dieselfahrzeuge in Zukunft aus Innenstädten verbannt werden. Im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern müsste der Omnibus mit zusätzlichen Einschränkungen im Wettbewerb kämpfen. Damit einhergehend drohe die Vernichtung von Arbeitsplätzen in der Branche sowie eine falsche Weichenstellung in Hinblick auf die Öko-Bilanz.
Die bdo-Untersuchung zeigt im Detail: Insgesamt 91 Prozent der privaten Busunternehmer in Deutschland wären von einem Einfahrtverbot in Innenstädte für all jene Dieselfahrzeuge betroffen, die nicht die Euro-VI-Norm erfüllen. Besonders beunruhigend für den bdo ist: Jeder dritte Befragte gab an, dass eine solche Regelung das jeweilige Unternehmen in seiner Existenz bedrohen würde. Insgesamt 32 Prozent sehen sich erheblich betroffen, da eine Vielzahl der jeweiligen Busse nicht mehr in Städte einfahren könnte. Noch immerhin 26 Prozent fühlen sich zumindest teilweise betroffen.
An der Erhebung des bdo beteiligten sich insgesamt 473 Busunternehmer. Lediglich 9 Prozent der Befragten gaben an, dass sie von der Einführung eines Einfahrverbots in Innenstädte nicht betroffen wären, da sie diese nicht anfahren beziehungsweise alle Omnibusse die Euro-VI-Normen erfüllen. mit 148 Kilogramm CO2 je 100 Kilometer und Person zu Buche.
VAG Nürnberg setzt acht neue Gelenkbusse ein
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg nimmt acht neue, vollklimatisierte Gelenkbusse in Betrieb und ersetzt damit acht Gelenkbusse des Baujahres 2003. Die Busse kommen erstmals seit 2005 von dem polnischen Hersteller Solaris. Das Modell New Urbino 18 ist eine Neuentwicklung mit zahlreichen Verbesserungen in Bezug auf Design, Fahrkomfort und Wartungsfreundlichkeit. Solaris hat die europaweite Ausschreibung für drei Lieferjahre gewonnen. Erstmals sind die Busse mit mehreren Videokameras ausgestattet.
Die VAG investiert stetig in ihren Fuhrpark und sorgt so für eine kontinuierliche Modernisierung der Busflotte, die derzeit aus insgesamt 178 Fahrzeugen besteht. Die acht neuen Gelenkbusse haben zirka 2,5 Millionen Euro gekostet und wurden vom Freistaat Bayern mit rund 390.000 Euro gefördert.
Flixbus-Partner Umbrella setzt auf TopClass und ComfortClass
Mit 17 neuen Setra Omnibussen baut die Umbrella Coach & Buses GmbH ihre Zusammenarbeit mit Flixbus aus. Das Dresdner Busunternehmen übernahm im Neu-Ulmer Kundencenter der Marke fünf S 517 HD der ComfortClass sowie zwölf Doppelstockbusse S 431 DT. Die Fahrzeuge werden überwiegend auf der Strecke Hamburg – Berlin – Prag eingesetzt und bringen Reisende zudem zu den Zielen London, Paris, Budapest und Wien.
OLG Düsseldorf präzisiert Rechtsprechung zu Schulnoten
Ein Bieter muss vor Angebotsabgabe nicht genau errechnen können, welche Punktzahl eines Schulnotensystems sein Angebot erreichen wird (OLG Düsseldorf, 08.03.2017, Verg 39/16).
Ein öffentlicher Auftraggeber schreibt LKW-Fahrzeuge aus. Er kündigt an, die Qualität einiger technischer Merkmale stufenweise zu bewerten: „nicht akzeptabel“, „noch akzeptabel“ und so weiter, bis zur Höchstnote „ohne Mängel“. Ein Bieter hält das für intransparent und rügt.
Zuschlagskriterium oder Bewertungssystem?
Ohne Erfolg! Das OLG Düsseldorf verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof nicht verlangt, Bewertungssysteme offenzulegen (Urt. v. 14.07.2016, Rs. C-6/15 – „Dimarso“). Die Wertung nach Schulnoten ist nach Auffassung des Gerichts ein solches Bewertungssystem.
Auf ausreichende Transparenz ist zu achten!
Erforderlich ist nach dieser Entscheidung, dass die Leistungsbeschreibung, die Zuschlagskriterien inklusive Unterkriterien und die Gewichtung hinreichend klar und bestimmt sind, besonders bei funktionalen Ausschreibungen.
Ausdrücklich: Entscheidung gilt für „altes“ Vergaberecht!
Die Entscheidung gilt für das „alte“ Vergaberecht, also für Verfahren, die vor dem 18.04.2016 begonnen haben. Zum „neuen“ Vergaberecht bleibt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten (Vorlagebeschluss OLG Dresden, 02.02.2017, Verg 7/16).
Autoren:
Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, und Dr. Matthias Kühn, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek
Selbstfahrender Bus soll in Wien weiterentwickelt werden
Wien bekommt eine fahrerlose Autobuslinie: ein entsprechendes Forschungsprojekt wird mit Mitteln des Verkehrsministeriums gefördert, wie heute bekannt wurde. „Autonomes Fahren ist ein Megatrend, der das Potenzial hat Städte nachhaltig zu verändern. Als öffentlicher Verkehrsanbieter werden wir hier vorne mit dabei sein“, freut sich Wiener-Linien-Geschäftsführer Günter Steinbauer über die Förderzusage.
Erhöhung der Effizienz und Betriebssicherheit
Im Projekt auto.Bus Seestadt arbeiten die Wiener Linien, das AIT Austrian Institute of Technology, das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), der TÜV AUSTRIA sowie die SIEMENS AG Österreich und der französische Bushersteller NAVYA gemeinsam an der technologischen und rechtlichen Weiterentwicklung von autonomen Kleinbussen. Ziel ist die nachhaltige Erhöhung der Effizienz und der Betriebssicherheit autonomer Fahrzeuge, um letztlich eine Buslinie in der Seestadt unter realen Bedingungen betreiben zu können – mit Haltestellen, Fahrplan und echten Fahrgästen.
Mehr zum Thema "Autonomes Fahren" lesen Sie auch in der nächsten Ausgabe der Nahverkehrs-praxis.
Die Deutsche Bahn feiert 15 Jahre Online-Ticket
Das Online-Ticket der Deutschen Bahn (DB) feiert Geburtstag. Im Mai 2002 konnten BahnCard-Inhaber erstmals auf bahn.de Fahrkarten online buchen und selbst ausdrucken. „Die Einführung des Online-Tickets war der erste Schritt zur Digitalisierung des Fahrkartenverkaufs“, sagt Mathias Hüske, Geschäftsführer Digital Business DB Vertrieb GmbH. „Jederzeit von zu Hause aus eine Fahrkarte buchen zu können war damals eine kleine Sensation.“ In der Anfangsphase rechnete die DB mit rund 130.000 Online-Tickets pro Monat. 15 Jahre später ist der Online- und Mobile-Vertrieb mit rund 40 Prozent Anteil der wichtigste Vertriebskanal der Bahn. Allein im März 2017 buchten Bahnfahrer knapp 3,5 Millionen Online-Tickets. Auch der Umsatz über bahn.de ist in den letzten 15 Jahren kontinuierlich gewachsen. Während es 2002 gerade einmal 41 Millionen Euro waren, wurde 2008 erstmals die Milliardengrenze geknackt. 2016 wurden Fahrkarten und Reservierungen sowie weitere touristische Leistungen wie Reisen für knapp 2,5 Milliarden Euro verkauft.