VBB-Fahrpreise bleiben 2018 unverändert

Die

Fahrpreise

im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (

VBB

) bleiben im neuen Jahr

unverändert.

Der VBB-Aufsichtsrat hatte 2014 beschlossen, Tarifanpassungen von der allgemeinen Preisentwicklung abhängig zu machen. Dabei orientiert er sich am VBB-Tarifindex, der die Kostenentwicklung bei den Lebenshaltungskosten, Kraftstoffen und Strom im Verhältnis 83 zu 8,5 zu 8,5 berücksichtigt. In Berlin und Brandenburg fahren jeden Tag vier Millionen Menschen mit den Bussen und Bahnen der rund 40 Verkehrsunternehmen im VBB.
Als Grundlage dienen die Angaben des Statistischen Bundesamtes beziehungsweise des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg über den Zeitraum der vergangenen sechzig Monate. Durch die

moderaten Entwicklungen bei der Inflation und den Energiepreisen

ergibt sich diesjährig ein VBB-Tarifindex von rund

null Prozent

– und damit keine Grundlage für eine Veränderung der VBB-Fahrpreise. Die letzte Tarifanpassung im VBB gab es zum 1. Januar 2017 mit einer Anpassungsrate von durchschnittlich 0,56 Prozent.
Quelle: VBB

25 Gelenk-Elektrobusse von Solaris in Brüssel

Solaris Bus & Coach S.A. hat einen

Rekordvertrag

fϋr die Lieferung von 

25 Gelenk-Elektrobussen

nach Brüssel unterschrieben. Es ist die grӧβte Einzelbestellung fϋr emissionsfreie Fahrzeuge in der Geschichte des Unternehmens. Die neuen

Urbino 18 electric

werden auf die Straβen der Hauptstadt Belgiens in der ersten Hälfte des 2019 herausfahren. Es ist bereits eine zweite Bestellung des Betreibers aus Brüssel – im August dieses Jahres hat Solaris Bus & Coach einen Rahmenvertrag für die Lieferung von sieben Bateriebussen Urbino 8,9 LE unterschrieben, der um weitere Fahrzeuge ergänzt werden kann.  Nach der Aussage vom Minister für Verkehr der Regierung der Stadt Brüssel, Pascal Smet, soll die ganze Busflotte in der Stadt bis zu 2030 auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt werden.
Quelle: Solaris

Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt die Regionalverkehre der „Augsburger Netze“ neu aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) vergibt den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Raum Augsburg in einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung. Das bereits bestehende Angebot, das ab 2007 im Zuge des Regio-Schienen-Takts um etwa zwei Millionen Zugkilometer pro Jahr aufgewertet wurde und zu einer Nachfrageerhöhung von bis zu 70 Prozent geführt hat, wird fortgesetzt und weiter ausgebaut. Unter anderem sind die Streckenreaktivierung Gessertshausen – Langenneufnach, der dichte Takt im stadtnahen Bereich Augsburgs, ganztägige halbstündige Verbindungen zwischen Augsburg und München sowie sukzessive infrastrukturelle Verbesserungen Teil des Ausschreibungspakets.
Die bisherigen Netze E-Netz Augsburg und D-Netz Augsburg II werden auf zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 schreibt die BEG gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aus, da die Verkehre bis nach Ulm und Aalen reichen werden. Das Los 2 hingegen befindet sich ausschließlich in Bayern und enthält die Reaktivierung der Strecke Gessertshausen – Langenneufnach, hier wird die BEG alleiniger Auftraggeber sein. Die Vertragslaufzeit von neun Jahren (Los 2) bzw. zwölf Jahren (Los 1) setzt sich aus drei Betriebsstufen zusammen. Das Leistungsvolumen beträgt rund 10,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr.

Drei Betriebsstufen

Die Betriebsstufe 1 startet ab Ende 2021 zusammen mit der reaktivierten Staudenbahn. Nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm und des Projekts Stuttgart 21 sowie der weiteren Umbauten am und um den Augsburger Hbf („Mobilitätsdrehscheibe“)  wird die Betriebsstufe 2 gefahren. Die Betriebsstufe 3 beginnt mit Fertigstellung der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München voraussichtlich Ende 2026.

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Kostenloses WLAN in allen VAG-Bussen

Diese Woche erst haben Bayerns Staatsminister für Finanzen und Heimat, Markus Söder und der VAG Vorstandsvorsitzende Josef Hasler den Startschuss für freies WLAN in vier Nürnberger U-Bahnhöfen gegeben. Rechtzeitig zu Weihnachten kann die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg nun ankündigen: Das WLAN-Angebot im ÖPNV wird zu Beginn des neuen Jahres stark erweitert. Das Projekt, alle 178 Busse der VAG mit WLAN auszustatten, kann zum Jahreswechsel abgeschlossen werden.

Ab Januar steht den Fahrgästen in allen VAG-Bussen unter @MobiConnect-freeWiFi ein kostenloser Zugang ins Internet zur Verfügung. Großflächige Tests in den Bussen laufen schon jetzt. Das heißt, bereits über die Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren können die Kunden teilweise die Fahrzeit im Bus nutzen um mit @MobiConnect-freeWiFi kostenlos im Internet zu surfen oder zu chatten.

Mehrwert für die Kunden

„Auch wenn die Verweildauer in unseren Fahrzeugen in der Regel kurz ist, sehen wir in diesem Angebot einen Mehrwert für unsere Kunden. Unsere Gesellschaft ist geprägt von einem hohen Maß an Mobilität. Das Bedürfnis, unterwegs aktuelle Informationen abrufen und kommunizieren zu können, steigt. Und auch für uns wird es immer wichtiger unseren Kunden zu jederzeit unsere eigenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise die Fahrplanauskunft mit Echtzeitdaten“, erklärt der VAG-Vorstandsvorsitzende Josef Hasler.

Schon gelesen?

Die Dezemberausgabe der Nahverkehrs-praxis ist erschienen. Darin berichten wir unter anderem in unserem Leitthema über aktuelle Entwicklungen und Projekte der

Elektromobilität

.

Professor Knut Ringat

gibt in einem

Interview

Einblicke zur aktuellen Situation im ÖPNV.

Außerdem werfen wir einen Blick zurück auf die Verleihung des

1. NUMBR 1 Awards

sowie auf die

Weltklimakonferenz

in Bonn.
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Nahverkehrs-praxis wünscht frohe Weihnachten

Wussten Sie schon, dass der Dortmunder Weihnachtsbaum mit 45 Metern der größte Weihnachtsbaum der Welt ist? 48.000 LED-Lichter bringen ihn zum Leuchten. Mit einem Gruß vor diesem Baum verabschiedet sich das Team der Nahverkehrs-praxis aus dem Jahr 2017. Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2018!
Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2018!

PS: Den Jahresüberblick der Nahverkehrs-praxis finden Sie hier

Uber wird gerichtlich Taxi-Diensten gleichgestellt

Die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer

Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern fällt unter die Verkehrsdienstleistungen

, so entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.

Die elektronische Plattform Uber erbringt mittel seiner Smartphone-Applikation eine

entgeltliche Dienstleistung

, die darin besteht, eine

Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern

, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, und

Personen herzustellen, die Fahrten im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten

. 2014 erhob ein Berufsverband der Taxifahrer der Stadt Barcelona (Spanien) beim Juzgado de lo Mercantil n°3 de Barcelona (Handelsgericht Nr.3 von Barcelona, Spanien) Klage auf Feststellung, dass die Tätigkeiten von Uber Systems Spain, einer mit Uber Technologies verbundenen Gesellschaft (im Folgenden zusammen: Uber),

irreführende Geschäftspraktiken und unlauteres Handeln im Wettbewerb

darstellen. Weder Uber Systems Spain noch die nicht berufsmäßigen Fahrer der betreffenden Fahrzeuge verfügten nämlich über die in der Taxi-Verordnung des Großraums Barcelona vorgesehenen

Lizenzen und Genehmigungen

.

Zur Klärung der Frage, ob die Geschäftspraktiken von Uber als unlauter eingestuft werden und gegen spanische Wettbewerbsvorschriften verstoßen können, hält der Juzgado de lo Mercantil n°3 de Barcelona die Prüfung für erforderlich, ob Uber einer vorherigen behördlichen Genehmigung bedarf. Dabei sei es erforderlich, festzustellen, ob die Dienste dieser Gesellschaft als

Verkehrsdienstleistungen, als Dienste der Informationsgesellschaft oder als eine Kombination beider Arten von Dienstleistungen

anzusehen seien. Von dieser Einstufung hänge nämlich ab, ob Uber verpflichtet werden könne, eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen.

Mit dem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass ein Vermittlungsdienst wie der in Rede stehende, der es mittels einer Smartphone-Applikation ermöglichen soll, gegen Entgelt eine Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern, die das eigene Fahrzeug benutzen, und Personen herzustellen, die im innerstädtischen Bereich eine Fahrt unternehmen möchten, als mit einer Verkehrsdienstleistung untrennbar verbunden anzusehen und daher als

Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts

einzustufen ist. Eine solche Dienstleistung ist daher

vom Anwendungsbereich des freien Dienstleistungsverkehrs im Allgemeinen sowie der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

und der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auszuschließen.

Folglich ist es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts

Sache der Mitgliedstaaten

, die Bedingungen zu regeln, unter denen solche Dienstleistungen unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erbracht werden. Der von Uber erbrachte Dienst ist nicht nur ein Vermittlungsdienst, der darin besteht, mittels einer Smartphone-Applikation eine Verbindung zwischen einem nicht berufsmäßigen Fahrer, der das eigene Fahrzeug benutzt, und einer Person herzustellen, die im innerstädtischen Bereich eine Fahrt unternehmen möchte. Der Erbringer dieses Vermittlungsdienstes gibt dabei nämlich gleichzeitig ein

Angebot über innerstädtische Verkehrsdienstleistungen

ab, das er u.a. durch Software-Tools zugänglich macht und dessen allgemeine Funktionalität für Personen, die dieses Angebot für eine innerstädtische Fahrt in Anspruch nehmen möchten, er organisiert. Die von Uber gestellte Applikation ist sowohl für die Fahrer als auch für die Personen, die eine innerstädtische Fahrt unternehmen möchten, unerlässlich. Außerdem übt Uber auch einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen aus, unter denen die Fahrer die Leistung erbringen. Dieser Vermittlungsdienst ist folglich als integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht, anzusehen und daher nicht als "Dienst der Informationsgesellschaft", sondern als Verkehrsdienstleistung einzustufen. Infolgedessen ist die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auf einen solchen Dienst nicht anwendbar, der auch vom Anwendungsbereich der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt ausgeschlossen ist.

Aus demselben Grund fällt der fragliche Dienst nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr im Allgemeinen, sondern unter die gemeinsame Verkehrspolitik. Auf der Grundlage dieser Politik sind jedoch für Dienste der innerstädtischen Individualbeförderung und für untrennbar mit ihnen verbundene Dienste wie der von Uber erbrachte Vermittlungsdienst keine Vorschriften erlassen worden.

Quelle: EuGH

Stadt Aachen erhält Förderbescheide

Die Stadt Aachen kann sich über zwei Förderungen aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) freuen. Oberbürgermeister Marcel Philipp nahm am 20. Dezember zwei Förderbescheide von Minister Christian Schmidt entgegen. Die Maßnahmen aus dem „Aachener Aktionsplan – Mobilität neu denken“ werden dabei mit der Unterstützung aus Berlin in Höhe von 250.000 Euro in einem Masterplan weiter entwickelt. Dazu gehören die Elektrifizierung und Digitalisierung des ÖPNVs, Verbesserungen im Radverkehr und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.

Green City Plan

Dieser sogenannte "Green City Plan" wird im Sommer fertig gestellt und dient als Voraussetzung für die Umsetzungsförderung, die aus dem Fonds "Nachhaltige Mobilität für die Stadt" finanziert wird, den die Bundesregierung nach dem Diesel-Gipfel aufgelegt hatte.
Für den Breitbandausbau erhielt die Stadt in Berlin eine Förderung in Höhe von 4,1 Millionen Euro, mit der der Netzausbau in Aachen technologieneutral vorangetrieben werden kann. 

BOGESTRA-Aufsichtsrat beschließt Elektrobus-Beschaffung

Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat beschlossen, mit sofortiger Wirkung in die Elektrobusbeschaffung einzusteigen. Die Städte Bochum und Gelsenkirchen sind sich sicher, dass die BOGESTRA mit ihrer ‚elektromobilen‘ Erfahrung der beste Partner ist, um im Elektrobus-Bereich im mittleren Ruhrgebiet wichtige Impulse zu setzen. Durch den neuen „elektromobilen“ Schritt nimmt die BOGESTRA ihre Verantwortung im Klimaschutz ernst und trägt durch ihr breites ÖPNV-Angebot zur Verbesserung der Luftqualität in Städten bei.

Zwischenziel – 20 in `20

Im Jahr 2020 plant die BOGESTRA mit bereits 20 Solo-E-Bussen. „Mit diesen Anstrengungen zur Luftreinhaltung wird die BOGESTRA dann rund zehn Prozent ihres Fuhrparks rein elektrisch betreiben und damit die Nummer 1 im Ruhrgebiet sein“, sagt Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski. „Die BOGESTRA ist mit ihrer modernen Straßenbahnflotte schon ein Vorreiter in Sachen E-Mobilität gewesen, bevor es das Thema Feinstaub gab. Dass jetzt die umweltfreundliche Technik auch den Weg auf die Straße findet, zeigt, dass Innovation in dem Unternehmen gelebt wird. Das ist genau der richtige Weg“, so Baranowski weiter.

Die „grünen Linien“

Auf den „grünen Linien“ werden Solo-Wagen eingesetzt, das sind rund zwölf Meter lange E-Busse. Zunächst sollen die Linie 354 in Bochum und die Linie 380 in Gelsenkirchen auf Elektrobusse umgestellt werden. „Die E-Busse sind mit null Emissionen unterwegs. Die innerstädtische ‚grüne Linie‘ fährt zukünftig ohne Ausstoß von Schadstoffen wie Stickstoffoxiden und Kohlenstoffdioxid. Außerdem rollen die E-Busse auch noch fast geräuschlos von Bochum-Wattenscheid-Eppendorf rund 17 Kilometer quer durch die Stadt nach Riemke“, sagt Thomas Eiskirch, Bochums Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender bei der BOGESTRA. In Gelsenkirchen führt die Linie 380 über die viel befahrene Kurt-Schumacher-Straße. Die Linienlänge beträgt 12 Kilometer von Gelsenkirchen Hauptbahnhof nach Buer.

BVG, Mercedes-Benz Vans und Via starten On-Demand Ridesharing

Das Berliner Nahverkehrssystem soll sich in Zukunft individuell den Routen der Fahrgäste anpassen: Mit einem ergänzenden Nahverkehrsangebot auf Bestellung. Hierfür arbeiten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ViaVan, ein Joint Venture von Mercedes-Benz Vans und Via, zusammen. In einem ab dem Frühjahr 2018 geplanten Pilotprojekt soll ein On-Demand Ridesharing-Service mit zunächst 50 Mercedes-Benz Fahrzeugen im östlichen Berliner Innenstadtgebiet, das heißt in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Prenzlauer Berg, angeboten werden.

ÖPNV-Fahrzeug auf Bestellung per App

Fahrgäste können sich dann per App kurzfristig ein ÖPNV-Fahrzeug
zu einem Zustiegspunkt rufen. Ein Großteil der BVG-Haltestellen sowie viele
weitere virtuelle Haltepunkte, zum Beispiel an Kreuzungen, werden in das virtuelle
Haltestellennetz des neuen On-Demand Shuttle-Service integriert.

Insgesamt soll die Flotte je nach Projektverlauf auf bis zu 300 Fahrzeuge aufgebaut werden. Das Besondere: Zum ersten Mal wird in Berlin eine enge Integration von Ridesharing und ÖPNV in großem Umfang angeboten. Dabei werden verschiedene Fahrtwünsche gebündelt. Die Fahrten starten und enden an virtuellen Haltestellen und erfolgen gemeinsam mit anderen Fahrgästen. Durch ausgearbeitete Algorithmen der Softwareexperten von Via berechnet das System  in Echtzeit, welche Fahrten sich ohne nennenswerte Umwege bündeln lassen.

Der speziell für dieses Angebot entwickelte, digitale Tarif besteht aus einem Grundpreis sowie einem entfernungsbasierten Zuschlag und liegt preislich zwischen dem klassischen ÖPNV- und dem Taxitarif. Die Buchung der Fahrt per App stellt sicher, dass der endgültige Preis bereits bei Bestellung bekannt ist und sich nicht mehr verändert. Bestellt eine Person für mehrere Fahrgäste gleichzeitig, so gibt es einen Rabatt.

Zum Einsatz kommen zunächst moderne Vans der Modelle Vito und V-Klasse (Euro-6) mit bis zu acht Sitzen sowie vollelektrische Mercedes B-Klassen vom Typ B250e mit vier Sitzen. Ab dem Sommer wird dann auch der neue, vollelektrische eVito Tourer als lokal emissionsfreier Personentransporter in Berlin zum Einsatz kommen.

Akzeptanztest durch die Bevölkerung

Im Rahmen der vorerst auf rund zwei Jahre angelegten Zusammenarbeit ist die Ergänzung um ein Angebot mit barrierefreien Fahrzeugen vorgesehen. Getestet wird nicht nur der Betrieb im anspruchsvollen Hauptstadtverkehr, sondern auch die Akzeptanz des Angebots durch die Berlinerinnen und Berliner. Anschließend wäre auch die Ausweitung auf weitere Berliner Stadtteile möglich. Die BVG hat einen Antrag zur Genehmigung des neuen Verkehrsangebots im Rahmen der Experimentierklausel des PBefG eingereicht.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin: „Mit dem geplanten Pilotprojekt geht Berlin neue Wege. Ich begrüße, dass die BVG damit eine zusätzliche Möglichkeit bietet, bequemer und umweltfreundlicher unterwegs zu sein. Zielgruppe sind Autofahrer und ÖPNV-Nutzer gleichermaßen: Autofahrer können für einzelne Fahrten auf den Rufbus umsteigen. ÖPNV-Nutzer können mit dem ‚Kleinbus auf Bestellung‘ neue Möglichkeiten testen, mit mehr Komfort an ihr Ziel zu kommen. Das Projekt wird zeigen, wie die Berlinerinnen und Berliner das Angebot annehmen und nutzen. Mit dem Erprobungsbetrieb gewinnen wir wichtige Erfahrungswerte, ob und wie Ridesharing den Öffentlichen Personennahverkehr ergänzen kann.“
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