Machbarkeitsstudie der Ruhrbahn zur Umstellung auf Elektrobusse

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In der aktuellen Nahverkehrs-praxis beleuchten wir das Leitthema "Elektromobilität im ÖPV" aus verschiedenen Blickwinkeln. Experteninterviews aus der Industrie finden dabei genauso Berücksichtigung wie bspw. die Erläuterungen zur Machbarkeitsstudie der Ruhrbahn zur Umstellung auf Elektrobusse.

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EuGH: Gewichtung von Unterkriterien

Ein Auftraggeber darf nach Ablauf der Angebotsfrist Gewichtungsregeln für Unterkriterien festlegen (EuGH, 20.12.2017, C-677/15 P).

Enge Voraussetzungen

Dies sei unter drei Voraussetzungen zulässig, so der EuGH:

  • Der Auftraggeber darf die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien nicht ändern,
  • die nachträgliche Festlegung darf nichts enthalten, was die Vorbereitung der Angebote beeinflusst hätte und
  • der Auftraggeber darf durch die nachträgliche Bekanntgabe der Gewichtungsregeln keinen Bieter diskriminieren.

Praxishinweis

Auftraggeber sollten aufgrund dieser engen Voraussetzungen die Gewichtungsregeln weiterhin möglichst früh festlegen. Denn die deutsche Rechtsprechung war bisher strenger und wird die Anforderungen an Ausnahmen voraussichtlich eng auslegen. Soll erst später gewichtet werden, ist zu empfehlen, diese Absicht früh anzukündigen und damit die Rügepflicht auszulösen.
Den Volltext finden Sie” hier

HOCHBAHN: Henrik Falk verlängert um fünf Jahre

Der Aufsichtsrat der

Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN)

hat den noch bis Ende 2018 laufenden Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden

Henrik Falk

(47) vorzeitig um fünf Jahre verlängert. Der neue Vertrag läuft

bis Ende 2023

. Henrik Falk, der am 1. Januar 2016 in den HOCHBAHN-Vorstand eintrat, übernahm dessen Vorsitz einen Monat später. In sein Ressort fallen unter anderem die Bereiche Strategische Ausrichtung des Unternehmens, Angebotsplanung sowie Vertrieb und Marketing.
Quelle: HOCHBAHN

Keolis spricht vor NWL-Verbandsversammlung

Seit dem 10. Dezember 2017 betreibt Keolis Deutschland unter dem Markennamen eurobahn das Teutoburger Wald-Netz (TWN) mit den Linien RB 61 (Hengelo (NL) – Bielefeld), RB 65 (Münster – Rheine), RB 66 (Münster – Osnabrück), RB 72 (Herford – Bielefeld) und RE 78 (Nienburg – Bielefeld). In Anbetracht der Probleme im Teutoburger Wald-Netz seit Weihnachten 2017 hat die Geschäftsführung von Keolis am 7. Februar vor der NWL-Verbandsversammlung zu den vier Punkten Fahrzeuge, Personal, Fahrgastinformationen und Beschwerdemanagement Stellung bezogen. „Wir sind uns unserer Verantwortung voll und ganz bewusst und tun alles in unserer Macht stehende, um den Betrieb schnellstmöglich störungsfrei zu gewährleisten“, sagt Magali Euverte, Vorsitzende Geschäftsführerin Keolis Deutschland. Konkret teilte das Unternehmen mit:

1. Fahrzeuge

Laut Verkehrsvertrag sind 27 Fahrzeuge – 19 Gebrauchtfahrzeugen, übernommen von der Westfalenbahn, und 8 Neufahrzeuge –  für den Betrieb des TWN erforderlich. Aufgrund der erst Mitte Dezember erteilten Zulassung der acht Neufahrzeuge vom Typ Stadler Flirt war die Betriebsaufnahme des grenzüberschreitenden Streckenabschnitts der RB 61 zwischen Bad Bentheim über Oldenzaal nach Hengelo auf den 14. Januar verschoben worden. Unvorhersehbare Störungen an den Fahrzeugen verhindern bis heute die Betriebsaufnahme. Busse stellen seitdem den Ersatzverkehr. Die nun laufende intensive Testphase mit den Neufahrzeugen wird am 25. Februar abgeschlossen sein. Der fehlende Fahrzeugbestand hatte auch auf den angrenzenden Linien RB 65 und RB 66 Kapazitätseinschränkungen zur Folge.

Die Fakten:

  • Vom 14. bis 29. Januar fand eine intensive Fehlerermittlung gemeinsam mit Fahrzeughersteller Stadler statt; dazu gehörten Sonderzuführungen, eine Ausweitung der Arbeitszeiten in der Werkstatt sowie unternehmensübergreifender Erfahrungsaustausch mit Fahrzeughersteller und anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
  • Vom 1. bis zum 25. Februar finden intensive Belastungstests und letzte Reparaturarbeiten statt.
  • Ab dem 26. Februar werden die Neufahrzeuge voll einsatzfähig und damit auch Kapazitätsabweichungen auf allen Linien vermeidbar sein.

2. Personal

Keolis hat in 2017 seine Planzahl an neu eingestellten Triebfahrzeugführern für die drei bisherigen Netze erfüllt. Auch der Personalbestand für das TWN war ausreichend geplant. Rund 98% Prozent der Triebfahrzeugführer und Kundenbetreuer, die vom Teilbetriebsübergang der Westfalenbahn im TWN betroffen waren, wechselten zu Keolis. Zusätzlich sollten für das neue Netz weitere Triebfahrzeugführer aus insgesamt sechs Ausbildungskursen zum Betriebsstart an Bord sein.

Die Fakten:

  • Aufgrund von unvorhergesehenen Verzögerungen beim Abschluss von drei Ausbildungskursen startete Keolis mit einer dünneren einsatzbereiten Personaldecke als geplant.
  • Trotz des zusätzlichen Einsatzes von Mitarbeitern aus der Verwaltung, ließen sich dadurch Zugausfälle sowie ein reduziertes Sitzplatzangebot in zu vielen Fällen nicht vermeiden.
  • Die fehlenden Triebfahrzeugführer sind im Zulauf. Ab 26. Februar ist der Personalbestand im TWN stabil.

3. Fahrgastinformation

Als Vorbereitung auf den Betriebszuwachs hatte Keolis seine Leitstelle personell um 50 Prozent aufgestockt. Jedoch war durch das Ersatzkonzept und die dadurch bedingten Kapazitätsabweichungen ein noch höherer Arbeitsaufwand entstanden. In der Folge wurden die Fahrgastinformationssysteme teils zu spät mit Daten beliefert und Fahrgäste beklagten unzureichende Informationen. Keolis hat darauf umgehend reagiert:

  • Strukturelle Verbesserungen für schnelleren Arbeitsfluss: Disposition und Fahrgastinformation erfolgen nun getrennt.
  • Zusatzpersonal für Fahrgastinformation ist bereits eingestellt und in Schulungen. Vom 26. Februar an wird das neue Team rund um die Uhr die Versorgung der Systeme sicherstellen.
  • Die anfänglichen technischen Schnittstellenprobleme sind nach intensiven Analysen beseitigt.
  • Die Prozessoptimierung erfolgt in enger Kooperation mit den beteiligten Partnern (DB für APP und elektronische Informationssysteme an Stationen).
  • Eigene Kanäle wie die Homepage hat Keolis durch die neue Live-Abfahrtsinformation werden nochmals verbessert.

4. Beschwerdemanagement

Infolge der aufgetretenen Störungen war das  Beschwerdemanagement streckenweise überlastet. Keolis bedauert dies und hat Zusatzpersonal für die Bearbeitung von Erstattungsanträgen eingesetzt. Außerdem gelten besondere Kulanzregelungen mit einem Gutschrift-Versand. Abo-Kunden und Zeitkarteninhaber für das TWN erhalten Erstattungen. Im Einzelnen nennt Keolis die folgenden Maßnahmen:

  • Zusatzpersonal kümmert sich ausschließlich um die Bearbeitung der noch offenen Erstattungsanfragen und E-Mail-Anfragen.
  • Um den Rücklauf zu verkürzen werden pauschale Gutschriften an die Kunden herausgegeben.
  • Für Abokunden und Zeitkarteninhaber im TWN werden angemessene Erstattungen ausgezahlt.
  • Mit Betriebsaufnahme des TWN hat Keolis eine neue eurobahn-Hotline im 24/7-Dienst geschaltet, die sowohl für Fahrgäste aus dem In- wie aus dem Ausland kostenfrei ist. Die Erreichbarkeit der Hotline wird regelmäßig protokolliert und geprüft. Sie lag durchgehend in einer Quote über 95 Prozent.

Quelle: Keolis

NWL mahnt eurobahn ab

Bereits seit Wochen fallen im Teutoburger-Wald-Netz, das seit Anfang Dezember 2017 von der eurobahn (Keolis Deutschland GmbH & Co. KG) bedient wird, Züge wegen Engpässen beim Personal oder technischen Problemen aus. Abgesehen von den negativen Auswirkungen für die betroffenen Fahrgäste verletzt dieser Zustand laut Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) massiv und anhaltend die vertraglich vereinbarten Regelungen mit der eurobahn und führt bereits zu erheblichen Sanktionen zu Lasten des Unternehmens. (Nahverkehrs-praxis” berichtete)
Mehrfach wurde die Geschäftsleitung der eurobahn vom NWL dringend aufgefordert, die vertraglich geschuldete Leistung verlässlich sicherzustellen. Die bislang dazu vorliegenden Erklärungen des Unternehmens sind für den NWL nicht ausreichend. Die Qualität des Betriebes im Teutoburger-Wald-Netz ist laut NWL weiterhin unzumutbar. In der gestrtigen Sondersitzung wurde daher die Abmahnung der eurobahn beschlossen.
Darin wird die eurobahn mit Frist bis zum 31.03.2018 aufgefordert, die Zugausfälle weitgehend abzustellen, den Verkehr bis Hengelo/NL sicherzustellen und die Fahrgastinformationen entscheidend zu verbessern. Bei einem Verfehlen dieser Ziele werden weitergehende vertragsrechtliche Schritte gegenüber der eurobahn angekündigt.
Weitere Forderungen in Richtung eurobahn sind die Abstellung der Mängel in der Kundeninformation mittels eines zusätzlichen Mitglieds der Geschäftsführung, die Gestattung seitens der eurobahn einer externen Prüfung der Fahrzeugsituation, angemessene Entschädigungsleistungen für die betroffenen Fahrgäste sowie die engmaschige Information über die bevorstehende Betriebsaufnahme im Hellweg-Netz 2 im Dezember 2018.
Die Auftraggeber der eurobahn, zu denen neben dem NWL auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) sowie die niederländische Provincie Overijssel gehören, werden die weitere Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Bei weiter andauernden Problemen in der Betriebsqualität werden alle denkbaren rechtlichen Schritte geprüft. In einem solchen Fall wird die Verbandsversammlung (nächster Termin ist 14.04.2018) auch Vertreter des Mutterkonzerns von Keolis zur Stellungnahme einbestellen.
Quelle: NWL

VDV: Koalitionsvertrag ist ein starkes Signal für die Verkehrswende

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bewertet die verkehrspolitischen Festlegungen von CDU/CSU und SPD im neuen Koalitionsvertrag äußerst positiv: „Die deutliche Stärkung des Öffentlichen Personenverkehrs und des Schienengüterverkehrs zieht sich wie ein roter Faden durch die entsprechenden Passagen des Koalitionsvertrags. Die Koalitionäre setzen damit ein klares und starkes Signal, dass die lange geforderte Verkehrswende in Deutschland nun endlich in die Tat umgesetzt werden soll. Unsere Branche will diese guten Voraussetzungen mit Nachdruck und schnellstmöglich in die Tat umsetzen. Dazu braucht es zeitnah die nötigen Beschlüsse für den Bundeshaushalt, damit wir entsprechende Planungssicherheit haben“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.
An mehreren Stellen im Abschnitt „Verkehr“ des Koalitionsvertrags finden sich Formulierungen, die dem öffentlichen Verkehr auf Straßen und Schienen eine zentrale Rolle und entsprechende Unterstützung für die Gestaltung der Mobilität der Zukunft zuschreiben. Vor allem bei der Finanzierung wird aus Sicht des VDV ganz deutlich, dass CDU/CSU und SPD in den kommenden Jahre auf eine nachhaltige Stärkung und den Ausbau des ÖPNV und der Eisenbahn setzen: „Die Finanzierungszusagen im Koalitionsvertrag zeigen, dass die Koalitionäre bereit sind, deutlich mehr Investitionen für mehr Wachstum im öffentlichen Verkehr bereitzustellen. Egal ob bei der Erhöhung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, bei der Verstetigung der Mittel aus dem Mobilitätsfonds für Kommunen oder auch bei der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung fürs Eisenbahnnetz: Solche zusätzlichen Investitionsmaßnahmen sind zentrale Voraussetzungen, damit unsere Branche in den kommenden Jahren Marktanteile hinzugewinnen kann“, so Fenske.
Der VDV sieht neben den wichtigen Finanzierungszusagen weitere Maßnahmen und Beschlüsse im Koalitionsvertrag, die den Verkehrssektor nachhaltig in Richtung einer Vekehrswende bringen sollen. „Ein Großteil des Kapitels Verkehr und Infrastruktur beschäftigt sich mit den Herausforderungen und dafür notwendigen Maßnahmen, um Deutschland zu einem modernen, ökologischen und effizienten Mobilitätsstandort auszubauen. Dazu zählt das Bekenntnis zu den Klimaschutzzielen im Verkehrssektor ebenso wie die stringente Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr und die umfassende Förderung der Elektromobilität auch im ÖPNV. Auch das geplante Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz sowie die Förderung von übergreifenden Mobilitätsplattformen und Konzepten für den ländlichen Raum sind richtige und wichtige Bausteine für eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik. Aus Sicht des VDV und unserer Branche muss dieser Koalitionsvertrag jetzt schnellstmöglich von den Parteigremien bzw. von den SPD-Mitgliedern final beschlossen werden, dann haben wir einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer Verkehrswende in Deutschland gemacht“, so Fenske abschließend.
Quelle: VDV

Allianz pro Schiene: Koalitionsvertrag ist ein Schritt nach vorn

Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen bewertet die Allianz pro Schiene das bahnpolitische Programm von Union und SPD als „Schritt nach vorn“. „Der Koalitionsvertrag ist beim Thema Schiene erfreulich konkret und besser als die Koalitionsverträge zuvor“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Mittwoch in Berlin. Der angestrebte Ausbau der Schiene im Personen- und Güterverkehr könne gelingen, wenn die große Koalition der Eisenbahn in Deutschland die gebührende Schlüsselrolle beim Klimaschutz im Verkehr tatsächlich zuweise. „Die Verkehrswende ist damit noch nicht eingeläutet, aber mit den neuen bahnpolitischen Weichenstellungen kann unsere Branche in den nächsten vier Jahren eine Menge ausrichten“, sagte Flege.
Die Allianz pro Schiene begrüßte, dass die drei Kernforderungen der großen Branchenverbände die Koalitionäre offenbar überzeugt hätten: Die Senkung der Schienenmaut, der Deutschlandtakt und eine energische Innovationsförderung – „mit diesem Dreiklang, wenn er jetzt zügig in die Tat umgesetzt wird, bekommt die Eisenbahn den nötigen politischen Rückenwind“, sagte der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer. Flege lobte auch das Bündel weiterer Einzelmaßnahmen, die der Koalitionsvertrag auflistet: Ein Elektrifizierungsziel für das deutsche Schienennetz von 70 Prozent bis 2025, die Ertüchtigung des Netzes für 740-Meter lange Güterzüge, eine Digitalisierungsoffensive inklusive ETCS-Ausbau, ein Bahnhofs-Programm und ein deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung haben sich Union und SPD auf die Agenda für die nächste Legislatur gesetzt. „Viele Anregungen aus unserem Forderungskatalog „Fahrplan Zukunft“ haben die Verkehrspolitiker hier aufgegriffen“, sagte Flege. „Wenn der neue Verkehrsminister diesen Worten nun bald Taten folgen lässt, wird er die Erfahrung machen, dass die Bahnbranche bereitsteht, um den Schienenpakt mit Leben zu füllen.“
Quelle: Allianz pro Schiene

Größte KVG-Reform seit 30 Jahren

46 Millionen Fahrgäste pro Jahr müssen sich ab dem 25. März auf teils tiefgreifende Änderungen im Kasseler Nahverkehr einstellen. Am Dienstag stellte die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft KVG die Pläne vor. Ein Sprecher der KVG sagte, Ziel der Reform sei es, das Angebot den veränderten Anforderungen anzupassen und besser zu machen. Ängste von Bürgern, der Nahverkehr werde ausgedünnt, seien unbegründet.
Die Änderungen sind umfangreich: Es gibt neue Linien, neue Verbindungen, Takte und Strecken ändern sich. Anhänger erhöhen die Kapazität einiger Trams. Auf anderen Strecken werden feste Linien durch Anruf-Sammeltaxis (AST) ersetzt. Alle Änderungen gelten ab dem 25. März.
Quelle: Kasseler Verkehrs-Gesellschaft

2017 war Rekordjahr für Solaris

Im vergangenen Jahr hat

Solaris Bus & Coac

h einen neuen

Absatzrekord

eingefahren, indem das Unternehmen 1.397 Busse und O-Busse in Rechnung gestellt hat. Das bisherige Top-Ergebnis von Solaris betrug nämlich 1.380. So viele Busse und O-Busse wurden 2014 abgesetzt. Die Verkaufsmengen des Jahres 2017 stellen einen markanten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2016) dar, in dem das Unternehmen genau 1.300 Fahrzeuge verkauft hat. Dieses, was die Vertriebszahlen anbelangt, gute Jahr spiegelt sich auch in Umsatzerlösen wider, welche das Unternehmen im letzten Jahr erwirtschaftet hat: ca. 434 Mio. EUR.
Rund 952 Busse und O-Busse, die in den Werken von Solaris in der Region Großpolen entwickelt und hergestellt wurden, gingen ins Ausland. Somit machte der Export im Jahr 2017 knapp 70% des gesamten Absatzes aus.
Der größte Ausfuhrmarkt von Solaris im Jahr 2017 war Italien (225 Busse). Das erzielte Ergebnis ist u. a. auf die Umsetzung eines wesentlichen Teils des größten Einzelauftrags in der Geschichte des Unternehmens, d. h. für 360 Überlandbusse InterUrbino für das Busunternehmen Cotral aus Rom, zurückzuführen. Zu den wichtigen Abnehmerländern gehört zudem traditionell Deutschland (200 Busse), darüber hinaus Norwegen (109 Stück) und Lettland (96 Fahrzeuge). 2017 sind auch zwei neue Exportländer hinzugekommen, d. h. die Niederlande und Luxemburg, in die 41 Urbino ausgeliefert wurden.
Quelle: Solaris Bus & Coach

ÜSTRA-Vorstand leitet Maßnahmen gegen Vergabeverstöße ein

Auf der gestrigen Sondersitzung des Aufsichtsrat der

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

hat der Vorstand ein Bündel an Sofortmaßnahmen vorgestellt, mit denen die

internen Prozesse bei der Beschaffung verbessert

, die

Compliance-Regeln verschärft

und die

Rolle der internen Revision gestärkt

werden sollen. Damit sollen schnellstmöglich die angemahnten Missstände beseitigt werden. Neben der Sachaufklärung sei es das wichtigste Ziel, eine Wiederholung von zu kritisierendem Verhalten im Unternehmen ab sofort nicht mehr zuzulassen.
Der Aufsichtsrat begrüßte die Maßnahmen des Vorstandes. Es müsse zukünftig mehr Transparenz im Unternehmen geben. Außerdem möchte der Aufsichtsrat, dass mögliche Schäden für das Unternehmen konsequent verfolgt werden. Er beschloss zugleich neue Regeln für Auftragsvergaben an Aufsichtsräte und deren Angehörige und verabschiedete eine Erklärung
Gemeinsame Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand:
Maßnahmen zur Rückgewinnung compliance-adäquater Handlungsstärke bei der ÜSTRA

Ausgangslage:
1. Die Sonderprüfung zu Auftragsvergaben durch die externe Kanzlei MWP im Auftrag des Aufsichtsrats sowie die daraus folgende tiefergehende Betrachtung wesentlicher Vergabefälle durch die interne Revision zeigen zahlreiche Verstöße gegen Vergaberecht und Handlungsbedarf zur Vermeidung zukünftiger Verstöße bei der ÜSTRA.
2. Die Detailprüfung der Beauftragung an ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied und den Ehepartner eines aktuellen Aufsichtsratsmitglieds dokumentiert ebenfalls den vergaberechtlich bedenklichen Umgang mit Auftragsvergaben. Die Untersuchung durch die interne Revision belegt jedoch nicht die Vermutung, dass sich einzelne Personen durch die Auftragsvergaben bereichert hätten oder dass der ÜSTRA ein Schaden entstanden wäre, was noch durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei zu bestätigen ist.
3. Aus den bei Vergabeverfahren festgestellten Fehlern lässt sich ableiten, dass das Compliance Management System der ÜSTRA nicht ausreichend war.
4. Die Interne Revision der ÜSTRA besaß nicht die notwendige Unterstützung durch den ehemaligen Vorstand.
Konsequenzen:
a) Vergaben und Beschaffung
1. Die Überarbeitung der Beschaffungsrichtlinie der ÜSTRA ist durch den Vorstand veranlasst und bereits in den finalen Freigabeprozessen.
2. Die Möglichkeit sogenannter „Notfallbestellungen“ bei der ÜSTRA, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Bestellungen am Regelprozess vorbei geführt haben, sind per Vorstandsverfügung abgeschafft.
3. Dies geht einher mit einer Reorganisation des Ein-kaufs zum 01.03.2018. Zusätzlich wird innerhalb des Einkaufs eine neue Stelle Vergabe-Monitoring geschaffen. Die Fachlichkeit aller Mitarbeiter des Einkaufs wird sichergestellt.
4. Darüber hinaus wird geprüft, ob bei nicht-rechtskonformen Auftragsvergaben der Vergangenheit Schäden für das Unternehmen ÜSTRA entstanden sind und ob es in diesen Fällen Aussicht auf Schadensersatz für die ÜSTRA gibt.
5. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der ÜSTRA wünschen keine weiteren geschäftlichen Beziehungen von Aufsichtsratsmitgliedern mit der ÜSTRA. Der Vorstand der ÜSTRA hat per Vorstandsverfügung diesen Grundsatz in den Verhaltenskodex des Unternehmens aufgenommen. Der Aufsichtsrat hat eine generelle Anzeigepflicht von Aufträgen an Angehörige von Aufsichtsräten und ehemalige Aufsichtsräte festgelegt.
b) Compliance
6. Ein Compliance-Management-Systems (CMS) wird im Rahmen eines systematischen und umfassenden Projektansatzes mit externer Unterstützung von Compliance-Fachleuten weiterentwickelt und im Hause ÜSTRA in 2018 umfassend neu implementiert.
7. Es wurde ein internes wie externes Hinweisgebersystem installiert, das ab sofort die Möglichkeit bietet, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder die Compliance-Regeln des Unternehmens per Mail, per Brief oder telefonisch zu geben. Es ist beabsichtigt, einen externen Ombudsmann einzusetzen. Bis zur Beendigung des ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens übernimmt der Vorstandsvorsitzende selbst diese Aufgabe.
8. Weit über 1.000 Lieferanten wurden per Brief vom Vorstandsvorsitzenden über das neue Hinweisgebersystem informiert. Unter der Überschrift „ÜSTRA schafft reinen Tisch!“ wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, bei der Aufklärung von Verstößen zu unterstützen.
c) Interne Revision
9. Die interne Revision der ÜSTRA berichtet ab sofort in zweiwöchigen Jour Fixes unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden. Fristen zur Umsetzung noch offener Prio A Empfehlungen der internen Revision wurden per Vorstandsbeschluss auf Ende Februar vorverlegt. Die Anzahl der Prüfverfahren der Internen Revision in 2018 wird über die vorgesehene Anzahl hinaus ausgeweitet, um mit den zusätzlichen Prüfungen insbesondere zielgerichtet die Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Ein-kauf und Compliance zu gewährleisten.
10. Vorstand und interne Revision werden dem Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zukünftig regelmäßig über Ergebnisse der internen Revision berichten.
Die genannten Maßnahmen werden unter Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmungsregeln gemeinsam mit dem Betriebsrat der ÜSTRA umgesetzt.
Quelle: Homepage der ÜSTRA