Van Hool hat einen Großauftrag von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) erhalten. Dieser Auftrag umfasst 30 Wasserstoffbusse für Köln sowie zehn Busse für Wuppertal und ist damit der größte Auftrag für wasserstoffbetriebene Busse, der je in Europa vergeben wurde. Die hochmodernen Fahrzeuge werden von Van Hool am belgischen Produktionsstandort Koningshooikt gebaut. Die ersten Busse werden Anfang 2019 ausgeliefert.
Gefördert wird die Beschaffung der neuen Fahrzeuge im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Deutschland und finanziert durch „Fuel Cells and Hydrogen Joint Undertaking“ (FCH JU), der europäischen privat-öffentlichen Partnerschaft zur schnelleren Markteinführung von Brennstoffzellen und Wasserstofftechnologie im Rahmen des EU-Programms "Horizon 2020".
Quelle: WSW
Sachsen Schmalspurbahnen 2017 mit neuem Rekordergebnis
Mit 1,107 Mio. Fahrgästen im Jahr 2017 gelang den Betreibern der
Sachsen Schmalspurbahnen
ein neuer
Nachfragerekord
. Das Ergebnis war Anlass für die Übergabe einer Urkunde an den sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, welche die positive Entwicklung bei den Schmalspurbahnen dokumentiert. Auf der stellvertretend für die sächsischen Bahnbetreiber und Partner des Netzwerks DAMPFBAHN-ROUTE Sachsen vom Geschäftsführer der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft (SOEG), Ingo Neidhardt, übergebenen Plakette ist die Entwicklung der letzten drei Jahresergebnisse nachgezeichnet. Nach dem 2015 die Millionenmarke bereits überschritten wurde, stieg die Zahl bis 2017 um insgesamt mehr als acht Prozent und damit stärker als die Zahl der Übernachtungsgäste im Vergleichszeitraum. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer bekannte sich mit der Übernahme der Schirmherrschaft für die DAMPFBAHN-ROUTE Sachsen als Partner zur weiteren Entwicklung der Bahnen und äußerte sich zu deren Bedeutung: „Die Schmalspurbahnen sind damit ein wichtiger Impulsgeber für den Tourismus und die regionale Wirtschaft. In ihrer Entstehungszeit standen sie für die zeitgemäße Vernetzung im ländlichen Raum und leisten auch heute noch ihren Beitrag für den ÖPNV.“ Zum gewachsenen Zuspruch bei den Bahnen erklärte Ingo Neidhardt bei der Übergabe der Plakette „Diese beeindruckende Zahl belegt die große Attraktivität der Bahnen als touristische Zugpferde auch für die Regionen. Der gewachsene Zuspruch in den vergangenen Jahren resultiert aus vielen pfiffigen Marketingideen bei den Bahnen selbst, aber auch aus der gebündelten Vermarktung durch die DAMPFBAHN-ROUTE Sachsen“. Weitere Faktoren für das Rekordergebnis waren auch die vollständige Wiederinbetriebnahme der Weißeritztalbahn nach Kurort Kipsdorf, die Betriebsaufnahme der Strecke zum Schweren Berg bei der Waldeisenbahn Muskau sowie ein beeindruckendes Festjahresprogramm bei der museal betriebenen Preßnitztalbahn im Erzgebirge. Im Übrigen lagen die Vorjahreszahlen der fünf täglich verkehrenden Schmalspurbahnen und der schmalspurigen Museumsbahnen in Sachsen in der Summe über der Zahl der Harzer Schmalspurbahnen, welche 2017 ebenfalls über eine Million Fahrgäste beförderte.
Quelle: SOEG mbH
VDA: Leipzig hat kein „Muss“ für Fahrverbote ausgesprochen
„Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil
kein ‚Muss‘ für Fahrverbote
ausgesprochen. Vielmehr hält das Gericht Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für
‚grundsätzlich zulässig
‘, sie müssen aber
verhältnismäßig
sein und kommen nur als letztes Mittel in Frage. Es liegt nun an den Städten, diese Vorgaben umzusetzen, um die Luftqualität weiter zu verbessern. Wichtig ist aus Sicht der Automobilindustrie auch die klare Aufforderung des Gerichts an die Städte, in ihren Luftreinhalteplänen die Belange der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Das heißt: Das ist eine Absage an generelle Fahrverbote“, betonte
Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)
.
„Leipzig hat auch deutlich gemacht, dass es keine ‚Hauruck-Maßnahmen‘ geben kann, sondern dass jeweils sorgfältig vor Ort abgewogen werden muss, welche Instrumente zielführend und verhältnismäßig sind“, sagte Wissmann.
Nun liege es in der Hand der Politik, alles zu unternehmen, um einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen in den Städten zu vermeiden. Zielführend wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung. „Die vielen Autofahrer, die seit Monaten durch die Fahrverbotsdebatte verunsichert wurden, brauchen rechtliche Klarheit“, unterstrich der VDA-Präsident.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Urteile der beiden Verwaltungsgerichte teilweise bestätigt, aber damit nicht entschieden, dass Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote verhängen müssen“, so Wissmann. Das Gericht hat deutlich differenziert: Bis zum 01.09.2019 sind Fahrverbote nur für Euro-4-Diesel zu prüfen, erst danach für Euro-5-Diesel. Zudem wird deutlich, dass Euro-6-Diesel von Fahrverboten nicht betroffen sind.
Der VDA-Präsident unterstrich: „Wichtig ist, dass auf dieser Grundlage jetzt die sozialen Auswirkungen von Fahrverboten stärker in die Abwägungsentscheidung einfließen müssen. Das betrifft auch viele Gewerbetreibende, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Fuhrpark von heute auf morgen zu erneuern.“ Welche Rolle Fahrverbote tatsächlich bei der Weiterentwicklung der Luftreinhaltepläne spielen sollen, müssen nun die Behörden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sorgfältig prüfen, so der VDA. Dabei sind die messbaren Fortschritte bei der Luftqualität zu berücksichtigen, die seit Beginn der Gerichtsverfahren erreicht wurden.
Bei allen Maßnahmen sollten die Städte beachten, dass die individuelle Mobilität der Bürger sowie die Wirtschafts- und Lieferverkehre erhalten bleiben müssten. Es dürfe keine unverhältnismäßige Benachteiligung einzelner Gruppen im Straßenverkehr entstehen, unterstrich Wissmann.
Quelle: VDA
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Fukushima für die Verkehrswende?
Erste Stellungnahmen Dieselfahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes:
Jürgen Fenske, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
: „Nach den wegweisenden Festlegungen im Koalitionsvertrag und der Diskussion um den steuerfinanzierten „kostenlosen“ ÖPNV zeigt auch das aktuelle Urteil zu den Fahrverboten deutlich: Alle Akteure haben die Schlüsselrolle der öffentlichen Verkehrsunternehmen für Klimaschutz und Luftreinhaltung in den Städten erkannt und zum Thema gemacht. Wir müssen jetzt schnell die richtigen Maßnahmen für eine Verkehrswende und gegen Fahrverbote umsetzen. Die notwendigen Schritte dafür haben wir der Bundesregierung kürzlich in einem Sofortprogramm vorgeschlagen. Für Luftreinhaltung und Klimaschutz müssen die Systeme des ÖPNV umfangreich erneuert und ausgebaut werden. Das bedeutet, es geht zunächst um den Kapazitätsausbau: Strecken, Haltestellen, Technik, Fahrzeuge, Personal. Das funktioniert nur mit Hilfe einer ausreichenden öffentlichen Finanzierung. Ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrssystem kostet viel Geld, aber es ist wertvoll für alle – denn schließlich geht es um den Klimaschutz und um die Gesundheit der Menschen in den Städten.“
Allianz pro Schiene:
„Mit dem Grundsatzurteil zu Dieselfahrverboten in deutschen Städten haben die Leipziger Richter klargestellt, dass die Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr kein Schicksal ist, das wir einfach erdulden müssen. Mobilität ist ein hohes Gut. Aber die Gesundheit wiegt schwerer. Das könnte das Fukushima für die Verkehrswende bedeuten.“ „Fahrverbote sind niemals das bevorzugte Mittel einer bürgernahen Politik, sondern eine Notbremse. Umso dringender ist es deshalb, den Pendlern in Ballungsräumen einen gut ausgebauten öffentlichen Verkehr anzubieten. Den erreicht man allerdings nicht mit Gratis-Ticketversprechungen.“ „Mit der gerichtlichen Erlaubnis für Fahrverbote kassiert der Bund die Rechnung für seine dilettantische Verkehrspolitik: Verpasste Klimaziele, eine drohende EU-Klage wegen schlechter Luft, die Wut der Autofahrer über das Versteckspiel, wer die Kosten für die Nachrüstung ihrer Wagen übernimmt, das eilige Stricken an Mini-Fahrverboten: Diese Kakophonie wird uns über den heutigen Tag hinaus begleiten.“ ”
„Die neue Regierung wäre gut beraten, ein bahnpolitisches Maßnahmen-Bündel zu schnüren, das den Bürgern und der EU zeigt: Die Botschaft ist angekommen. Deutschland braucht mehr öffentlichen Verkehr und mehr Eisenbahn. Dafür müssen die Trassenpreise sinken, im Güter- aber auch im Personenverkehr. Und der Deutschland-Takt sollte schnell Gestalt annehmen. Denn eigentlich wissen wir das alle schon längst: Es gibt eine Mobilität nach dem Diesel.“
Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft:
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Dieselfahrverbote in Städten rechtlich zuzulassen, gefährdet die Existenz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Mittelstand darf weder die Versäumnisse der Politik noch die Manipulationen von Autoherstellern ausbaden. Fahrverbote kommen einer Enteignung von Betriebsvermögen gleich. Deshalb muss dem faktischen Berufsverbot für kleine und mittlere Unternehmen in Städten jetzt entschlossen entgegengewirkt werden.
Wir brauchen dafür nicht noch einen Gipfel, sondern die schnelle Umsetzung von effektiven Maßnahmen. Die Politik muss endlich aktiv werden. Die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen haben sich bis jetzt als Mogelpackung erwiesen. Weder wurden die Software-Updates bis heute umgesetzt, noch stehen die Mittel des Mobilitätsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Jetzt ist es an den Autokonzernen, bei den betroffenen Fahrzeugen ohne Wenn und Aber auf eigene Kosten die Hardware nachzurüsten. Die anfallenden Kosten dürfen unter keinen Umständen auf die Verbraucher und Steuerzahler, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, abgewälzt werden. Eine steuerliche Förderung von Hardware-Nachrüstungen lehnt der Mittelstand deshalb entschieden ab."
Deutscher Naturschutzring:
„Dieses historische Urteil ist ein Gewinn für die Gesundheit der Bürger. Jedes Jahr sterben rund 10.000 Menschen in Deutschland und Europa an den zu hohen Feinstaub- und Stickoxidbelastungen aus dem Diesel. 5.000 davon könnten verhindert werden, wenn die Autolobby nicht Bürgerinnen und Verbraucher betrogen hätte. Die Gerichte zwingen nun den Gesetzgeber zu handeln. Die Stickoxidproblematik ist dabei nur ein Symptom für eine fehlgeleitete Verkehrspolitik, die die Menschen über umweltschädliche Subventionen und den gezielten Ausbau des Straßennetzes bei gleichzeitiger Vernachlässigung der öffentlichen Infrastruktur in immer stärker motorisierte Autos treibt. Es wird höchste Zeit für eine Politik, die die Menschen schützt und nicht die Dieselindustrie. Hierzu gehört ein starker und kostengünstiger, emissionsfreier ÖPNV, welcher der Gesundheit der Bevölkerung zu Gute kommt und das Grundrecht auf Mobilität sozial gerecht und ökologisch verträglich einlösen kann. Daneben ist die Einführung einer Blauen Plakette und die verpflichtende Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit hohen Abgaswerten auf Kosten der Autohersteller nun überfällig.
Der Deutsche Naturschutzring dankt seinem Mitgliedsverband Deutsche Umwelthilfe (DUH), der eine für die Gesundheit der Menschen lebenswichtige Debatte angestoßen und mit viel Nachdruck gegen alle Widerstände verfolgt hat.“
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena):
„Die Zukunft des Verkehrs bedarf einer umwelt- und klimapolitischen Neuausrichtung, die die langfristigen Ziele wieder ins Blickfeld rückt. Wenn das Bundesverwaltungsgericht bemüht werden muss, europäische Vorgaben durchzusetzen, ist das eine eindrucksvolle Mahnung an alle Beteiligten. Der Sachverhalt ist lange bekannt: Die Emissionen im Verkehr müssen deutlich sinken, bei Stickoxiden und Feinstaub genauso wie beim Kohlendioxid. An technischen Lösungsansätzen und politischen Handlungsempfehlungen hat es bislang nicht gefehlt.
Die Zukunft der Mobilität muss vielfältiger werden und sie gehört den alternativen Antrieben. Dazu zählen neben der Elektromobilität auch Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge. Sie verursachen deutlich weniger Emissionen und machen es möglich, erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne und Biomasse in den Motor zu bekommen. Bei Neuzulassungen erreichen alternative Antriebe bisher aber nur einen Marktanteil von 3,4 Prozent. Auch der Ausbau der dazugehörigen Infrastrukturen muss beschleunigt werden.
Wenn wir alternative Antriebe in den Markt bringen wollen, müssen wir die Rahmenbedingungen neu gestalten. Bei Steuern, Abgaben und Förderprogrammen sollten die Emissionen zum entscheidenden Kriterium werden – zum Beispiel bei der Besteuerung von Kraftstoffen und Dienstwagen. Das wäre eine wichtige Ergänzung zur weiterhin erforderlichen Effizienzsteigerung der Fahrzeugflotten und würde für Verbraucher und Wirtschaft Planungssicherheit schaffen. Der Weg wäre frei für den Wettbewerb um die günstigsten und effizientesten Lösungen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Insbesondere die wachsenden Bedürfnisse der Konsumenten, schnellstmöglich beliefert zu werden („same day delivery“), und die gegenwärtige Ausrichtung der Logistikbranche („just in time“) führen zu einem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen. Bescheidene Erfolge in der Steigerung der Energieeffizienz und der Emissionsreduktion werden so schnell wieder zunichte gemacht. Eine reine Konzentration auf die Elektrifizierung des Straßenverkehrs wird nicht ausreichen.
Durch das aktuelle Gerichtsverfahren hat sich die Diskussion auf kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Stickoxidemissionen konzentriert. Es wird nicht leicht sein, hier breit akzeptierte Lösungen zu finden. Fahrverbote schränken die Verbraucher ein, Umrüstungen sind kostspielig, öffentliche Verkehrsmittel müssten für einen größeren Andrang erheblich ausgebaut werden.
So wichtig die aktuelle Debatte ist, sollten wir die langfristige und größere Herausforderung nicht aus den Augen verlieren: die Einhaltung der Klimaschutzziele in allen Sektoren. 40 bis 42 Prozent weniger CO2-Emissionen im Verkehr bis zum Jahr 2030 sind ein überaus ambitioniertes Ziel. Wenn wir vorankommen wollen, müssen wir die Weichen jetzt stellen, in einem breiten Dialog mit allen relevanten Akteuren. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag dafür eine Verkehrskommission vorgesehen, die bis Anfang 2019 zu Ergebnissen kommen soll. Hoffen wir, dass es damit gelingt, die politische Initiative für Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr zu ergreifen. Die dena wird als Vermittler zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihren Beitrag dazu leisten.“
Der
Präsident des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), Karl Hülsmann
, hat zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Stellung bezogen und auf die Bedeutung des Busverkehrs für die Reduzierung von Emissionen verwiesen. bdo-Präsident Hülsmann sagte zum Urteil und der Rolle des Busverkehrs in Deutschland: „Busse tragen als öffentliches Verkehrsmittel entscheidend dazu bei, die Zahl der Pkw – und damit auch die Menge der Abgase – in den Innenstädten zu reduzieren. Lediglich 4 Prozent der Stickoxid-Emissionen sind auf Busse zurückzuführen. Busse sind daher mit Blick auf die Abgasbelastung durch den Verkehrssektor eben gerade nicht Teil des Problems, sondern ausdrücklich Teil der Lösung. Wir appellieren heute an Entscheidungsträger, die wichtige Rolle des öffentlichen Verkehrs mit Bussen anzuerkennen und sie von etwaigen Fahrverboten auszunehmen. Wir brauchen jetzt eine Stärkung des Busverkehrs. Insbesondere ein Ausbau der Angebote für Pendler im weiteren Umfeld von Städten ist wichtig, da mit diesen Berufstätige in die Lage versetzt werden, nicht mehr mit ihrem Privatwagen ins Zentrum fahren zu müssen. Das wäre ein großer Fortschritt für die Stadtluft – und damit auch gut für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“
Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten kommentiert
Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas
: „Dass jetzt das Bundesverwaltungsgericht über Diesel-Fahrverbote entscheiden musste, ist das letzte Glied einer langen Kette aus Politikversagen und Fehlanreizen. Es gibt sehr gute Alternativen zum Diesel – die man zu lange ignoriert hat. Mit Erdgas im Tank wäre das nicht passiert.“
Eine der vielversprechendsten Alternativen zu Diesel ist Erdgas. „Mit Erdgas als Kraftstoff haben wir eine schadstoffarme, sofort einsetzbare Antriebs-Alternative. Erdgasfahrzeuge emittieren im Vergleich zu Dieselautos mit den neuesten Abgasnormen 23 Prozent weniger CO2, 50 Prozent weniger Staub und nahezu keine Stickoxide. Und unabhängige Untersuchungen haben wiederholt belegt: Dieser Vorteil besteht nicht nur auf dem Papier, sondern auch auf der Straße“, erläutert Kehler.
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestehe nun ein klarer Handlungsauftrag. Kehler: „Jetzt muss die Politik Schadensbegrenzung betreiben. Eine blaue Plakette für schadstoffarme Fahrzeuge – also auch für alle Erdgasfahrzeuge – ist da nur ein Weg. Ein weiterer wäre es, Kaufanreize nicht nur für Elektrofahrzeuge, sondern auch für Erdgasautos zu setzen. Denn Erdgas ist die beste Lösung gerade für Nutzfahrzeuge und reichweitenstarke Modelle, also genau die Fahrzeuge, die heute mit Diesel betrieben werden. Jahrelang hat die Politik den Diesel künstlich billig gemacht. Jetzt muss sie den Menschen Brücken bauen, um den Umstieg in saubere Mobilität zu schaffen.“
Zuletzt war die Nachfrage nach Diesel-Autos eingebrochen, die Nachfrage nach Erdgasfahrzeugen hingegen steigt weiter deutlich an. Laut Statistik des Kraftfahrtbundesamts lag die Zahl der neu zugelassenen Erdgasautos im vierten Quartal 2017 doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum. Dieser Wachstumstrend setzt sich im ersten Quartal 2018 fort. In Deutschland gibt es rund 900 Erdgastankstellen und etwa 100.000 Fahrzeuge, die den klima- und umweltschonenden Kraftstoff nutzen.
Stephan Kühn MdB, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Sprecher für Verkehrspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
: „Das Bundesverwaltungsgericht hat heute für das Recht auf saubere Luft und damit pro Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger geurteilt. Verantwortlich für die künftigen Fahrverbote sind die Autohersteller, die Diesel-Pkw mit überhöhten Abgaswerten produziert haben, und eine Bundesregierung, die die Grenzwerte für Luftschadstoffe seit Jahren ignoriert.
Bei der Umsetzung der Fahrverbote droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sodass die Bundesregierung jetzt mit einer blauen Plakette bundesweit einheitliche Vorgaben schaffen muss. Um das Problem schlechter Luftqualität an der Wurzel zu packen, ist die Bundesregierung nun aufgefordert, die Autohersteller zu wirksamen Hardware-Umrüstungen auf Kosten der Industrie zu verpflichten. Die Hardware-Umrüstungen können damit auch die vom Gericht angesprochenen möglichen Wertverluste für die Fahrzeughalter vermeiden. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Verkehrswende einleiten. Ein einmaliges Sofortprogramm für Kommunen ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Notwendig sind jährlich zusätzliche Milliarden vom Bund für den Ausbau des Nahverkehrs und des Fuß- und Radverkehrs für die Kommunen.“
Quellen: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV); Allianz pro Schiene; Deutsche Naturschutzring; Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena); Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo); Brancheninitiative Zukunft Erdgas; Stephan Kühn MdB, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Sprecher für Verkehrspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bundesverwaltungsgericht lässt Fahrverbote in Städten zu
Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden, können Dieselfahrzeugen die Einfahrt verwehren – das könne auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung umgesetzt werden. So hat das
Bundesverwaltungsgericht
heute entschieden und wies die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück.
Auch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig
. Solche Fahrverbote könnten verhältnismäßig gestaltet und umgesetzt werden, erklärten die Richter. Die beklagten Städte Stuttgart und Düsseldorf müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
Das Urteil sieht auch
Übergangsfristen
und eine
phasenweise Einführung von Fahrverboten
vor. Und es soll auch Ausnahmeregelungen geben, beispielsweise für Handwerker. Dieselfahrer könnten demnach bald nicht mehr unbegrenzt in Ballungsräume mit hoher Luftbelastung einfahren. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gebe es jedoch nicht.
Die Nahverkehrs-praxis hat dazu Meinungen verschiedener Verbände und Persönlichkeiten eingeholt.”
Quelle: Spiegel online
Siemens-Signaltechnik für U-Bahn in Kuala Lumpur
Siemens
hat gemeinsam mit der Rasma Corporation Sdn Bhd von Prasarana Malaysia Berhad, dem Betreiber des Stadtbahnnetzes in Malaysias, den Auftrag erhalten, das
Signal- und Zugsteuerungssystem
für die geplante
vollautomatische Stadtbahn Linie 3 (LRT3) in Kuala Lumpur
, Malaysia, zu liefern und zu installieren. Die neue Linie mit einer Länge von 38 Kilometern sowie einem Depot soll bis Februar 2021 fertiggestellt sein. Der Auftrag beinhaltet darüber hinaus auch die Installation eines Intrusion-Preventive-Systems (IPS) und eines Bahnsteigtürensystems. MRCB George Kent Sdn Bhd ist Projektpartner (Project Delivery Partner – PDP) für LT3.
Die geplante Strecke der LRT3 wird Bandar Utama mit Klang verbinden und 26 Bahnhöfe umfassen, 25 davon oberirdisch und einer unterirdisch. Sobald die Strecke fertiggestellt ist, wird sie ein Teil des bestehenden „Klang Valley Integrated Transit Systems“ der Stadt und damit den westlichen Teil des Großraums Kuala Lumpur/Klang Valley an das städtische Transportnetz anbinden. Die LRT3 wird voll automatisiert sein (Automatisierungsstufe 4, GoA4).
Quelle: Siemens AG
Die neue Ausgabe ist da!
Ohne einen leistungsfähigen ÖPNV ist das gesellschaftlichen Ziel, eine umweltfreundliche Mobilität für alle zu schaffen, nicht zu erreichen. In der ersten Ausgabe des neuen Jahres zeigt die Nahverkehrs-praxis Beispiele, wie in der Branche versucht wird, einen zukunftsfähigen Personenverkehr zu gestalten. Außerdem steht die IT-TRANS 2018, die Fachmesse für die Digitalisierung des öffentlichen Personenverkehrs, in den Startlöchern. Als Medienpartner berichtet die Nahverkehrs-praxis ausführlich über die Veranstaltung.
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Alle Themen der Januar/Februar Ausgabe im Überblick ”
bdo: Verkehrswende geht nicht ohne Mittelstand
Nach der gestern bekanntgegebenen Zustimmung der EU-Kommission zur neuen
Förderrichtlinie
des Umweltbundesministeriums für die
Anschaffung von Elektrobussen
sieht der
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)
deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die Förderberechtigung ist an eine Mindestabnahme von fünf Fahrzeugen gekoppelt und schneide damit den Großteil der Busunternehmen in Deutschland vom Zugang ab – und verhindere so die stärkere Entlastung der Umwelt. Der Verband sieht zudem einen Verstoß gegen den europäischen Small Business Act und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der jetzigen Pläne.
Quelle: bdo
Vorerst kein kostenloser Nahverkehr
In Deutschland wird vorerst
keine Kommune
testweise den
kostenlosen öffentlichen Nahverkehr
einführen. "Den komplett kostenlosen Personennahverkehr hat keine der Kommunen vorgeschlagen", sagte der Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan nach einem Gespräch der fünf Modellstädte zur Luftreinhaltung mit dem Bundesumweltministerium in Bonn. Ein entsprechender Test sei "eher unwahrscheinlich". Der Mannheimer Kämmerer Christian Specht (CDU) bezeichnete einen kostenlosen ÖPNV als "Illusion".
Ein Sprecher des
Bundesumweltministeriums
sagte, aus Sicht der Bundesregierung sei ein Test mit
kostenlosem Nahverkehr noch denkbar
. Es sei nicht auszuschließen, dass noch eine Kommune einen entsprechenden Vorschlag einbringen werde.
Quelle: Zeit.online