EU-Kommission beschließt Eurovignette und Clean Vehicle Richtlinie

In der Sitzung vom 25. Oktober 2018 haben die Abgeordneten der

EU-Kommissio

n

die

Neufassung der Eurovignetten-Richtlinie sowie die der Clean Vehicle Directive (CVD)

verabschiedet. Dazu hat der

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer

am 26.10 in einem Verbandsrundschreiben Stellung genommen:
„Mit der geänderten Eurovignetten-Richtlinie will das EU-Parlament erreichen, dass Mitgliedstaaten, die bereits eine Lkw-Maut erheben, diese ab 2020 auf alle schweren Nutzfahrzeuge ausweiten müssen. Damit würde durch die europäische Hintertür eine Maut für Busse eingeführt. Dies steht insgesamt im diametralen Gegensatz zum Bestreben, mehr Menschen von der Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu überzeugen, um die Emissionen des Straßenverkehrs zu senken. Das Votum gefährdet darüber hinaus den deutschen Busmittelstand. Wie die bdo-Umfrage des Monats ergeben hat, wird die Busmaut Unternehmen im Gelegenheitsverkehr mit durchschnittlich über 70.000 Euro jährlich belasten. Im Fernbusgeschäft aktive Mittelständler werden im Durchschnitt mit Mehrkosten von über 320.000 Euro zu Kasse gebeten werden. Die ebenfalls vom Parlament verabschiedete Clean Vehicle Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sieht vor, dass ab 2025 bei allen neuabgeschlossenen öffentlichen Aufträgen, mindestens 50 Prozent der Busse alternative Antriebe haben müssen. Ab 2030 gilt eine Quote von 75 Prozent. Der Anwendungsbereich der Richtlinie bezieht sich nicht nur auf die reine Anschaffung von Fahrzeugen durch die öffentliche Hand, sondern wird darüber hinaus unter anderem auch auf „Aufträge für öffentliche Straßenverkehrsdienste, die Personensonderbeförderung, die Bedarfspersonenbeförderung und die Anmietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrern“ ausgeweitet. Nach Definition gelten Elektrofahrzeuge (inkl. Plug-in-Hybride) sowie Wasserstoff- und Gasfahrzeuge (CNG, LNG) inklusive Biomethan-Fahrzeuge und Advanced Biofuels als sauber. Durch die neue Richtlinie würden erhebliche Mehrkosten ohne signifikante Verbesserungen der Emissionen des Verkehrs verursacht. Das Parlament verkennt mit seiner Entscheidung, dass der beste Weg, Emissionen zu senken, eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs ist, welche die Menschen dazu bewegt, auf die Nutzung des Pkw zu verzichten. Anstatt den öffentlichen Verkehr auszubauen, wird durch die CVD die Umweltbilanz des ohnehin klimafreundlichsten Straßenverkehrsmittels minimal verbessert. Es ist im Gegenteil sogar zu befürchten, dass durch die höheren Kosten von Bussen mit alternativen Antrieben das ÖPNV-Angebot sogar sinkt und letztlich mehr Autos auf den Straßen unterwegs sein werden – mit verheerenden Folgen für die Klimabilanz des Verkehrs. Darüber hinaus lassen die Parlamentarier bei ihrem Votum außer Acht, dass auf absehbare Zeit keine praxistauglichen Reisebusse für den Gelegenheitsverkehr zur Verfügung stehen werden. Trotz intensiver Gespräche des bdo mit Abgeordneten aller Fraktionen aus verschiedensten EU-Mitgliedstaaten ist es nicht gelungen, die Parlamentarier von der Notwendigkeit der Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsträger für das Gelingen der Verkehrswende zu überzeugen. Jetzt gilt es, alle Anstrengungen auf die Arbeit des Rates zu richten. Die Regierungen der Mitgliedstaaten sind noch dabei, gemeinsame Positionen für die Verhandlungen mit Parlament und Kommissionen zu erarbeiten. Wir rufen Sie daher dazu auf, Ihre Landesregierungen davon zu überzeugen, sich auf Bundesebene für die Interessen des Busgewerbes einzusetzen. Der bdo wird seinen Dialog mit den verantwortlichen Bundesministerien ebenfalls fortsetzen. Zwar haben wir die konkrete Zusage des Verkehrsministeriums, sich gegen die Einführung einer Busmaut zu verwehren, jedoch müssen wir nun alle gemeinsam dafür kämpfen, dass die Ablehnung einer Busmaut auch auf europäischem Parkett nachdrücklich und erfolgreich vertreten wird."
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V

E-Mobilität im Hop-on/Hop-off-Bus in London

In

London

fährt jetzt der erste

elektrische Cabrio-Doppel-Sightseeingbus

. Betreiber ist

„The Original Tour“

, ein Tochterunternehmen der internationalen RATP-Gruppe. Gebaut wurde der Doppeldecker bei

Unvi in Spanien

, der Motor kommt von

Ziehl-Abegg

. Unvi gilt als weltgrößter Hersteller von Stadtrundfahrtenbussen und ist bekannt für maßgeschneiderte Busanfertigungen. Als Partner haben sich die Spanier erfahrene Komponentenhersteller ausgesucht: BMZ für die Batterien, Ziehl-Abegg Automotive für den Antriebsstrang und SAV Studio für die Systemintegration. Die Anforderungen bei Cabrio-Doppeldeckerbussen ist enorm: Da diese Busse kein Dach haben, können oben auf dem Fahrzeug keine Batterien platziert werden. Wegen des nach Herstellerangaben hohen Wirkungsgrades des Ziehl-Abegg Antriebstranges können die Batteriepakete kleiner ausfallen als bei anderen Motorkonzepten.
Der in London in Betrieb genommene elektrische Doppeldecker-Cabriobus ist 12 Meter lang und zweiachsig. Im Innenraum gibt es 75 Sitzplätze. Das Fahrzeug ist für eine Reichweite von 150 Kilometern konzipiert. Damit weist der Elektrobus dieselben Eckdaten wie ein konventionell angetriebener Bus für Stadtrundfahrten auf – allerdings mit gewaltigen Vorteilen bei Geräusch und Feinstaub.
Quelle: Ziehl-Abegg SE

Veit Salzmann als VDV-Vizepräsident wiedergewählt

Veit Salzmann

ist als

Vorsitzender des Verwaltungsrates Personenverkehr mit Eisenbahnen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wiedergewählt

worden. Der Verwaltungsrat, das oberste Gremium der rund 95 im VDV organisierten Eisenbahnpersonenverkehrsunternehmen, hat heute auf ihrer Sitzung Salzmann für weitere drei Jahre einstimmig zu ihrem Vorsitzenden bestätigt.

In dieser Funktion bleibt Salzmann auch VDV-Vizepräsident

.
Der Geschäftsführer der Hessischen Landesbahn GmbH geht damit in seine zweite Amtszeit als Vizepräsident für die Sparte Personenverkehr mit Eisenbahnen im VDV.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Europäisches Parlament will Bus-Maut

Das

Europäische Parlament

hat sich für ein

neues Mautsystem im Straßenverkehr

in der EU ausgesprochen, das

in Deutschland eine Abgabe auch für Busse

mit sich bringen würde. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) kritisiert die Entscheidung heftig, da hiermit ausgerechnet das – laut Umweltbundesamt – emissionsärmste Verkehrsmittel verteuert und eine völlig falsch ökologische Lenkungswirkung erzielt würde. Auch Quoten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wurden beschlossen. Die Bundesregierung müsse jetzt, so der bdo, im Interesse von Fahrgästen und Unternehmen widersprechen. 
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

bdo fordert Verbesserungen für den Personenverkehr

Der

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

hat am 25. Oktober

im Europäischen Parlament in Straßburg

erneut die Positionen der privaten Busunternehmen zum sogenannten

Mobility Package der EU

dargelegt. Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks skizzierten bdo-Präsident Karl Hülsmann und bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard die

Lage des Mittelstands im Personenverkehr sowie drohende Gefahren für Unternehmen und Fahrgäste

, die mit den Vorschlägen im vorliegenden Maßnahmenpaket verbunden wären. Gleichzeitig rief Leonard auf, das Mobility Package als Chance zu verstehen, bereits seit langem notwendige Verbesserungen im Sinne der Fahrgäste – insbesondere den Bürokratieabbau im grenzüberschreitenden Verkehr sowie die Einführung passgenauer gesetzlicher Regelungen – auf den Weg zu bringen. Laut Leonard sei dafür eine gesonderte rechtliche Betrachtung des Personenverkehrs unabhängig vom Güterverkehr notwendig. Gesine Meißner, Mitglied des Europäischen Parlaments, sagte den Anwesenden zu, sich weiterhin für die Belange des Mittelstands einzusetzen.
„Die laufenden Verhandlungen zum Mobility Package zeigen deutlicher als je zuvor, dass die Interessen der Fahrgäste im Busverkehr in Europa leider weiterhin übersehen werden, weil das politische Hauptaugenmerk auf den Güterverkehr gerichtet bleibt“, fasste bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zusammen. „Die in diesem Bereich bestehenden internationalen Verwerfungen machen eine sinnvolle Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für den Personenverkehr im Grunde unmöglich. Das muss endlich ein Ende haben. Abermillionen Busfahrgäste, die Männer und Frauen hinter dem Steuer sowie tausende Unternehmen leiden darunter, dass sie wie Anhängsel der Lkw-Branche behandelt werden. Sie brauchen und verdienen passgenaue Sozialvorschriften und einen spürbaren Bürokratieabbau.“ Weiter führte Leonard zu den Möglichkeiten des Mobility Packages aus: „Der Grundgedanke des vorliegenden Maßnahmenpakets, den Verkehrssektor in Europa mit zahlreichen Neuregelungen auf die Zukunft auszurichten, ist vollkommen richtig. In den inhaltlichen Einzelabstimmungen zu Vorschlägen hat das Europäische Parlament auch gezeigt, dass man die Notwendigkeiten im Personenverkehr versteht und anerkennt. Aufgrund der Streitigkeiten im Güterverkehr wurden diese mit dem Gesamtpaket verworfen. Die Realität zeigt damit, dass in der aktuellen Konstellation keine Fortschritte erreicht werden können. Dies muss sich nun ändern.“
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer

Stickoxid-Belastung der Umwelt: Vergleich Bus-Pkw

In der öffentlichen Debatte über Dieselfahrverbote werden oftmals

Busse

als Problem benannt. Das geht an den Tatsachen vorbei:

Sie tragen nur wenig zur Belastung der Umwelt bei

. Die Stickoxidwerte am Auspuff der Euro VI-Busse sind schon heute weit unter dem Grenzwert.
Die geltenden Abgasnormen bei Omnibussen (Euro VI) und Pkw (Euro 6) unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass Nutzfahrzeuge die Grenzwerte in jedem Betriebszustand (d.h. auch im Realbetrieb, nicht nur auf dem Prüfstand) einhalten müssen. Der Sollwert wird darüber hinaus in aller Regel weit unterschritten – anders als beim Pkw.
Der Schadstoffausstoß beim Pkw wird in mg/km gemessen, bei Nutzfahrzeugen/Bussen in g/KWh. Die Bezugsgröße beim Bus ist somit die Leistung, beim Pkw ein Kilometer. Bei der Bezugsgröße pro Kilometer kann der Motor in einem „Idealbetriebszustand“ gemessen werden, was nicht dem tatsächlichen Realbetriebszustand entspricht. Mit der Bezugsgröße Motorleistung sind beim Nutzfahrzeugmotor Schummeleien nicht möglich.
In Zahlen wirkt sich das laut Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HABEFA 3.3), erstellt im Auftrag der Bundesumweltämter von Deutschland, Österreich und der Schweiz, – wie folgt –  aus: Diesel-Pkw der Euronorm 5 überschreiten den zulässigen Ausstoß von NOx (Stickoxiden) von 180 mg/km mit 906 mg/km um den Faktor 5, Pkw mit Euro 6 um den Faktor 6, zulässig sind 80 mg/km, real ausgestoßen werden 507 mg/km. (gemittelte Messwerte im Realbetrieb über alle Straßenkategorien und Temperaturen, Quelle: HABEFA 3.3, 24.04.2017).
Für die reale Schadstoffbelastung der Umwelt heißt das: Ein Diesel-Pkw mit Euro 6 stößt im Realbetrieb das 2,5-fache an NOx eines Euro-VI-Dieselbusses aus.
Quelle: Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V.

Mit einer App durch Mitteldeutschland

12 Projekte wurden von Anfang 2017 bis September 2018 über die Bundesinitiative „Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr“ gefördert. Neun Partner haben im

Projekt „MobilitätsHub“

an einer

App

gearbeitet, die den Menschen

im Raum Mitteldeutschland

einen vereinfachten (digitalen) Zugang zur

Nutzung der verschiedenen Mobilitätsangebote

bieten soll. Dabei sollen alle Bedienhandlungen von der Verbindungssuche, der Tarifinformation bis hin zum Kauf bzw. Buchung zukünftig in einer App durchgeführt werden können.
Entstanden ist eine Auskunfts- und Buchungsplattform (App), die verkehrsmittel- und tarifgrenzenüberschreitend die Angebote des öffentlichen Verkehrs und von Sharing-Anbietern aus der Region bündelt. Die realisierte Demo-App zeigt, welche Zielstellungen umgesetzt werden konnten und gibt eine neue System-Architektur mit standardisierten Schnittstellen vor, die in Folgeprojekten Anwendung finden werden.
Die erzielten Ergebnisse: Intermodale Verbindungsauskunft; Wahlmöglichkeit / Kombinationsmöglichkeit von Verkehrsmitteln; Verbindungsauskunft mit Anzeige eines Gesamtpreises; Digitale Abbildung der Verbundtarife nach dem PKM-Standard; Tarifparameterabfrage für ein individuell angepasstes Ticketangebot; Wahlmöglichkeit zwischen den in Frage kommenden Tarifangeboten; Ein gemeinsamer Warenkorb; Ticketwallet, bei der der Kunde über das Menü der App ständig auf eine Übersicht sowohl seiner aktuellen / bevorstehenden Tickets und Buchungen als auch auf bereits vergangene Inhalte zugreifen kann; Vereinfachung von Registrierungs- und Anmeldevorgängen.
Neben der NASA GmbH als Federführer haben sich im Projekt die Eisenbahnunternehmen Abellio Rail Mitteldeutschland und DB Regio AG, der Magdeburger Regionalverkehrsverbund marego und der Mitteldeutsche Verkehrsverbund (MDV), die Mobility Center GmbH, die das Carsharing-Angebot teilAuto betreibt, die IT-Dienstleister TAF mobile GmbH und die HaCon Ingenieurgesellschaft mbH sowie das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (IVI) engagiert. Der Schlussbericht wird im Dezember 2018 veröffentlicht.
Quelle: TAF mobile GmbH

BEG mahnt Länderbahn wegen anhaltender Qualitätsprobleme ab

Die

Bayerische Eisenbahngesellschaft

(BEG), die im Auftrag des Freistaats den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern plant, finanziert und kontrolliert, hat am 25.10.2018 die

Länderbahn

aufgrund der

anhaltenden und für die Fahrgäste untragbaren Qualitätsprobleme schriftlich abgemahnt.

Seit fast einem Jahr bedient die Länderbahn im Rahmen des Verkehrsdurchführungsvertrags „IR 25 Übergang“ die Strecken München – Regensburg – Schwandorf – Hof/ Landesgrenze Furth im Wald (– Prag) (Los Nord) und München – Kempten – Immenstadt – Lindau/Oberstdorf (Los Süd). Vorangegangen war ein streng formalisiertes Vergabeverfahren basierend auf einem detaillierten Leistungsverzeichnis der BEG, bei dem sich die Länderbahn beworben und letztlich auch den Zuschlag erhalten hatte.
Quelle: Bayerische Eisenbahngesellschaft

Klimaanlagen für X-Wagen Flotte der Wiener Linien

Liebherr-Transportation Systems

wird im Auftrag der Siemens Mobility GmbH 34 Züge des Typs

X-Wagen für die Wiener Linien

GmbH & Co KG mit

Klimageräten

ausrüsten und somit für mehr Fahrkomfort in der U-Bahn in Wien sorgen. Liebherr wird bis Ende 2028 für 34 Fahrzeuge (plus eine mögliche Option von elf Zugsätzen) insgesamt 68 Klimageräte für den Fahrerstand und  408 Klimaanlagen für die Fahrgasträume an den Fahrzeugbauer Siemens Mobility GmbH in Wien (Österreich) liefern, wo die Anlagen in die U-Bahn-Züge der Wiener Verkehrsbetriebe installiert werden.
Damit Wartung und Klimageräte-Verfügbarkeit reibungslos zusammen ablaufen, haben Siemens Mobility GmbH und Liebherr-Transportation Systems für den Service einen Materialversorgungsvertrag abgeschlossen.
Die X-Wagen werden im gesamten Wiener U-Bahn-Netz (U1 bis U4) eingesetzt. Später werden die X-Wagen auf der neuen, vollautomatischen U5-Linie (ohne Fahrpersonal) zum Einsatz kommen. Auf den konventionellen Strecken der U1 bis U4 werden außerdem die neuen X-Wagen einen Teil der alten "Silberpfeile" sukzessive ersetzen.  
Quelle: Liebherr-Transportation Systems