Nachhaltiges Mobilitätskonzept für Timanfaya

Auf den Kanarischen Inseln

wird das erste

autonom fahrende Fahrzeug

in nicht allzu ferner Zukunft auf

Lanzarote

in Dienst gestellt werden. Zehn spezialisierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen, darunter die Universität Carlos III in Madrid, sind an dem Projekt CITIES beteiligt, für dessen Entwicklung knapp 1.013.000 Euro aus dem kanarischen Fonds für Forschung und Entwicklung FDCAN bereitgestellt werden. Ziel ist die Entwicklung und Inbetriebnahme von

selbstfahrenden Elektrobussen

auf der Vulkanroute im

Nationalpark Timanfaya

. Das ökologische, autonome und sichere Transportmittel soll die jährlichen CO2-Emissionen um 469 Tonnen senken. Hinzu kommt die Ersparnis durch wegfallende Spritkosten, die pro Jahr etwa 180.000 Euro betragen.
Der Nationalpark Timanfaya kann aktuell nur mit den Touristenbussen erkundet werden, die jeden Tag bis 17.00 Uhr Besucher durch die Vulkanlandschaft fahren. Die wegen der Klimaanlagen auch auf dem Parkplatz fast ständig laufenden Motoren verursachen eine Luftverschmutzung in diesem sensiblen Landschaftsgebiet, die in Zukunft durch Elektrofahrzeuge vermieden werden soll.
Quelle: electrive.net

bdo kritisiert europäischen Kompromissvorschlag zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten

Der

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo

) hat am 13. November mit Nachdruck die neuen Vorschläge von Wim van de Camp, dem zuständigen Berichterstatter des

Europäischen Parlaments

für die

Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten

, kritisiert. Diese würden, so der Verband, einen direkten Schlag gegen die Interessen von Fahrgästen sowie Fahrerinnen und Fahrern im Busverkehr darstellen. Mit Blick auf die damit verbundene weitreichende Benachteiligung eines gesamten Sektors appelliert der bdo daher, zu den bereits einmal beschlossenen Inhalten zurückzukehren. „Wir sind verwundert und enttäuscht über diese aktuellen Vorschläge, da sie allen bisherigen Absprachen und Beschlüssen sowie den persönlichen Zusagen von Herrn van de Camp widersprechen“, kritisierte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Wir rufen Herrn van de Camp und alle Verhandlungspartner auf, zu den ursprünglichen Positionen zurückzufinden, die im Verkehrsausschuss und im Europäischen Parlament bereits mehrheitsfähig waren.
Weiter führte Christiane Leonard aus: „Die aktuellen Vorschläge sind weder ein fairer Kompromiss noch eine sinnvolle Lösung für die vielen Millionen Fahrgäste in Busverkehr in Europa. Vielmehr stellen sie wieder einmal eine deutliche Benachteiligung des Personenverkehrssektors dar. Vor allem erschüttert der gesamte Ablauf aber auch das Vertrauen in die politischen Institutionen. Das gesamte Europäische Parlament und auch der zuständige Verkehrsausschuss haben bereits für gute Regelungen votiert, die plötzlich von den gleichen Institutionen wieder zurückgezogen werden.“

Zum Hintergrund:

Die vorliegenden Kompromissvorschläge sehen nur noch die längst überfällige rechtliche Gleichstellung von Inlandsfahrten mit grenzüberschreitenden Fahrten im Rahmen der sogenannten 12-Tage-Regelung vor. Viele weitere sinnvolle Ergänzungen, mit denen den Besonderheiten im Personenverkehr hätte endlich Rechnung getragen werden können, sind hingegen wieder gestrichen worden. Flexiblere Regelungen, die für den Güterverkehr sinnvoll sein können, stellen für den Reisebussektor eine erhebliche Bedrohung dar.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

S-Bahn-Unfall in Frankfurt

Wie die Feuerwehr Frankfurt mitteilt, sind heute drei Personen an der Station Ostendstraße in Frankfurt von der S-Bahn erfasst worden. Eine Person verstarb noch an der Unfallstelle, die beiden anderen wurden in Kliniken gebracht. Der Lokführer sowie zwei Augenzeugen mussten medizinisch betreut werden. Die Hintergründe sind noch nicht bekannt.
Durch den Unfall kam es zu Verspätungen im Verkehrsgebiet.

Quelle: Feuerwehr Frankfurt

121 Mercedes-Stadtbusse für Curitiba

Mercedes-Benz do Brasil

hat einen Auftrag über

121 Stadtbusse

für die

Erneuerung von Busflotten verschiedener Betreiber in Curitiba

, der Hauptstadt des südbrasilianischen Bundesstaates Paraná, erhalten. Die Busse dienen der Erneuerung der Busflotten und werden innerhalb des ÖPNV-Systems von Curitiba eingesetzt. Bis Februar 2019 sollen die Busse ausgeliefert werden.
Quelle: Daimler Buses

Bieter müssen über die Vergabe von ÖPNV-Leistungen frühzeitig informiert werden

Will ein Auftraggeber Dienstleistungen im Personennahverkehr ausschreiben, muss er mindestens ein Jahr vorher bestimmte Informationen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen (EuGH, 20.09.2018, C-518/17).
Vorinformationen sind öffentlich bekannt zu geben
Ein Auftraggeber schrieb im Amtsblatt der Europäischen Union ÖPNV-Leistungen mit Bussen aus. Im Vorfeld ver-öffentlichte er keine Angaben über seine Anschrift, die Art des geplanten Vergabeverfahrens sowie die von der Vergabe möglicherweise betroffenen Dienste und Gebiete.
Der Auftraggeber muss diese Informationen nach der EU-Verordnung 1370/2007 spätestens ein Jahr, bevor er die Dienstleistung im Personennahverkehr ausschreibt, im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen.

Keine zwingende Aufhebung bei fehlender Vorinformation

Beachtet der Aufttraggeber diese Vorinformationspflichten nicht, führt das aber nicht automatisch dazu, dass die betroffene Ausschreibung aufzuheben ist. Denn das Europarecht sieht eine solche Regel nicht vor. Die Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflicht zur Vorinformation müssen die Mitgliedsstaaten selbst regeln.
Zum Volltext”
Autoren sind: Frau Dr. Ute Jasper und Herr Martin Löwenberg.

VDV: Vorschläge zur Ausgestaltung der LuFV III

Der

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

hat Vorschläge für die

weitere Ausgestaltung der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III)

erarbeitet. Der Branchenverband sieht dabei einen wichtigen Schwerpunkt in der dauerhaften Verfügbarkeit des Schienennetzes für einen störungsfreien Betrieb, gerade auch während notwendiger Baumaßnahmen.  VDV-Vizepräsident Joachim Berends weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Berücksichtigung und Umsetzung der im Runden Tisch Baustellenmanagement vereinbarten Maßnahmen hin: „Im Rahmen der neuen LuFV müssen entsprechende finanzielle Anreize für DB Netz zum kundenfreundlichen Bauen berücksichtigt werden, insbesondere bei Baumaßnahmen unter rollendem Rad, damit weniger gesperrt und umgeleitet werden muss. Zudem müssen  die Mittel insgesamt an die erhöhten Planungs- und Baukosten angepasst werden.“, so Berends weiter.
Auch der nach wie vor immense Investitionsstau bei der Modernisierung des gesamten Schienennetzes muss nach Ansicht des VDV im Fokus der neuen Vereinbarung zwischen Bund  und Deutscher Bahn stehen. Vor allem die hohen Sanierungskosten für die zahlreichen zu erneuernden Brücken sind entsprechend zu berücksichtigen. „Der ausdrückliche Wille der Politik und der Branche ist es, bis spätestens 2030 deutlich mehr Verkehr über die Schiene abzuwickeln. Das geht aber nur in einem modernen, leistungsstarken Netz. Jetzt ist deshalb der richtige Zeitpunkt, um die Modernisierung und den Ausbau des gesamten Netzes mit ausreichenden Finanzmitteln entscheidend voranzubringen. Schon in der LuFV II gab es deutlich mehr Mittel für Infrastrukturinvestitionen, doch der Bedarf ist auch aufgrund der zunehmenden Belastung des Netzes weiter gestiegen. Das gilt es zu berücksichtigen, damit uns die Wachstumserfolge bei der Eisenbahn nicht bei deren Infrastruktur wieder auf die Füße fallen“, so Berends weiter.
 Ganz konkret benennt der VDV zudem zwei Punkte, die seiner Meinung nach in der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung erstmals berücksichtig bzw. deutlich überarbeitet werden müssen. So fordert der Verband die Neuaufnahme von Ersatzinvestitionen in Anschlussweichen in den Anwendungsbereich der LuFV und die Nachjustierung der vereinbarten Qualitätskennzahlen, zum Beispiel beim ‚theoretischen Fahrzeitverlust‘ und bei einem Kriterium zur Kapazität des Netzes. „Es gibt eine Reihe ganz konkreter Punkte, die insgesamt dazu führen, dass im Rahmen der LuFV III noch mehr Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit entstehen. Das ist für die Unternehmen, die täglich im Schienennetz unterwegs sind wichtig, denn wir und unsere Kunden benötigen maximale Zuverlässigkeit und Planbarkeit unserer Verkehre“, so Berends abschließend.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

BlaBlaCar macht SNCF Angebot für Ouibus

BlaBlaCar

hat der französischen Staatsbahn

SNCF

ein Angebot für den Kauf ihrer

Tochtergesellschaft Ouibus

gemacht. Mit der Übernahme könnte das Unternehmen erstmals Mobilitätsdienstleistungen anbieten, die über die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten hinaus gehen. Zudem hat BlaBlaCar weitere Investorengelder in Höhe von 101 Millionen Euro erhalten, beteiligt sind die SNCF sowie bestehende Investoren.
Die SNCF und BlaBlaCar planen Mitfahrgelegenheiten, Busse und Züge so miteinander zu verbinden, dass eine neue intermodale Reisemöglichkeit entsteht, die das Alleine-Reisen im Auto begrenzt und Reisenden ein schnelles und komfortables Tür-zu-Tür-Erlebnis zu bietet.
Quelle: BlaBlaCar

SWEG errichtet in Offenburg modernes Instandhaltungswerk für Elektrotriebfahrzeuge

Die

Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG)

wird in Offenburg ein

Instandhaltungswerk für Elektro-Triebfahrzeuge

errichten. Der Weg zum Neubau ist frei, nachdem die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer am Montag, 12. November 2018, in Offenburg den Plangenehmigungsbescheid an den SWEG-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Uwe Lahl sowie die SWEG-Vorstände Johannes Müller und Tobias Harms offiziell übergab.
Der Standort befindet sich auf dem Areal des ehemaligen Ausbesserungswerkes der Deutschen Bahn im östlichen Bahnhofsgebiet. Die Halle erstreckt sich künftig auf einer Fläche von rund 2000 Quadratmetern und beinhaltet zwei Grubengleise, mobile Hebebockanlagen, Dacharbeitsstände und einen durchgängigen Portalkran.
Die Wartung von Dieseltriebfahrzeugen lässt sich in der Werkstatt ebenfalls durchführen. An die Halle wird sich ein 530 Quadratmeter großes Nebengebäude anschließen, in dem sich Lagerfläche sowie Büro- und Sozialräume befinden. Insgesamt werden in dem Gebäudekomplex zunächst 15 Arbeitsplätze eingerichtet. Der Baubeginn der neuen Gebäude ist für Januar 2019 vorgesehen, die Fertigstellung für Herbst 2019 – pünktlich zur Lieferung der ersten Elektrotriebfahrzeuge, die die SWEG von Dezember 2019 an im Netz 9b („Freiburger Y“) einsetzt.
Quelle: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG

Roll-In des FLIRT in Baden-Württemberg

Go-Ahead Baden-Württemberg

feiert heute mit rund 120 Gästen und im Beisein des Verkehrsministers von Baden-Württemberg, Winfried Hermann MdL, des Oberbürgermeisters der Stadt Aalen, Thilo Rentschler, sowie des Landrats vom Ostalbkreis, Klaus Pavel, den Roll-In des

ersten FLIRT-Nahverkehrstriebwagen für Baden-Württemberg

. In den vergangenen beiden Jahren bestellte Go-Ahead bei Stadler 66 elektrische Niederflurtriebzüge, um den Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg planmäßig aufzunehmen. Die neuen Fahrzeuge werden ab 9. Juni 2019 auf den Schienen des Stuttgarter Netzes und ab 15. Dezember 2019 auf der Murrbahn unterwegs sein.
Go-Ahead verfügt über eine Flotte von insgesamt 66 FLIRT unterschiedlicher Konfigurationen und Ausstattungen. Die voll klimatisierten Fahrzeuge für die Baden-Württemberger Netze bieten je nach Ausführung Platz für mehr als 700 Fahrgäste und verfügen über bis zu 328 Sitzplätze. Der helle, freundliche Fahrgastbereich ist barrierefrei und mit einer durchgängigen Niederflurigkeit stufenlos begehbar. Die großzügigen Einstiegsbereiche verfügen über Spaltüberbrückungen und Schiebetritte.
Quelle: Go-Ahead Baden-Württemberg