Jobticket ab 2019 steuerfrei: Pendler profitieren

Der Bundesrat hat den Weg für das

steuerfreie Jobticket ab 2019

frei gemacht. Damit werden steuerliche Anreize sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber geschaffen, um die Angebote des marego-Verbundes und der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) zu nutzen.
Jost Beckmann, Geschäftsführer der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH (marego), freut sich über die Entscheidung: „Dies ist ein klares Signal der Politik, die öffentlichen Verkehrsmittel stärker zu nutzen. Profitieren werden davon auch die vielen Pendler in und um Magdeburg“.
Im marego-Verbund ist die MVB der größte Jobticket-Partner. „Bereits 16 Firmen nutzen das Jobticket-Angebot der MVB und bieten so ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, günstiger mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren. Darüber hinaus profitieren alle Kunden zusätzlich vom Jobticket, da es auch in der Freizeit gilt. Mit der steuerlichen Vergünstigung wird es nun noch attraktiver“, erläutert MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel.
Der Arbeitnehmer hat einen Preisvorteil durch indirekten Rabatt gegenüber der vergleichbaren Abo-Monatskarte. Ein weiterer Vorteil ist der einfachere und bequemere Erwerb: Information, Bestellung, Abholung und Bezahlung erfolgt direkt am Arbeitsplatz des eigenen Unternehmens. Das Jobticket gilt auch in der Freizeit.
Quelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG

Tarifverhandlungen zwischen GDL und DB gescheitert

Die

Tarifverhandlungen

mit der

Deutschen Bahn

sind gescheitert. „Wir hatten den Arbeitgeber gestern aufgefordert, bis heute 9 Uhr ein verbessertes Angebot vorzulegen. Das ist nicht geschehen“, erklärte der Bundesvorsitzende der

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Claus Weselsky in der heutigen Pressekonferenz in Eisenach in Anwesenheit des GDL-Hauptvorstands und der GDL-Tarifkommission.
Das bisherige Angebot ist für die GDL nicht annehmbar. Für das Jahr 2019 bot die DB eine Entgelterhöhung von lediglich 2,5 Prozent. Für 2020 sollten es 2,6 Prozent sein mit einer Laufzeit von insgesamt 29 Monaten. Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 500 Euro. Die GDL hat 7,5 Prozent für eine Laufzeit von zwei Jahren gefordert.
Nach fünf konstruktiven Tarifrunden über Arbeitszeit- und Zulagen bedauert die GDL das Scheitern der Verhandlungen. „Wir werden uns aber mit diesem Entgeltangebot nicht abfertigen lassen.“
Quelle: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Schienenkartell – Schadensersatz auch ohne Absprache

Ein Mitkartellant kann gegenüber einem Abnehmer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein, auch wenn er an ausdrücklichen Absprachen hinsichtlich eines einzelnen Beschaffungsvorgangs nicht direkt beteiligt war (OLG München, 28.06.2018, 29 U 2644/17 Kart).

Kläger: Kommunales Verkehrsunternehmen

Die Beklagte war an wettbewerbswidrigen Absprachen im Rahmen des sog. Schienenkartells in den Jahren 2001 bis 2011 beteiligt. Die Klägerin, ein kommunales Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen, hat unter anderem von der Beklagten zu kartellbedingt erhöhten Preisen Gleisobermaterialien bezogen und klagte daher auf Schadensersatz gem. § 33 III 1 GWB a.F. iVm § 1 GWB a.F. (von 2005). Da die Beklagte an der Absprache bezüglich einem von sechs streitgegenständlichen Beschaffungs-vorgängen nicht mitgewirkt hatte, hat das LG München die Klage teilweise abgewiesen.

Koordination genügt – Einzelabsprachen nicht erforderlich

Das OLG München hat nun entschieden, dass die Klägerin dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch bezüglich aller sechs Beschaffungsvorgänge hat. Die Intensität und der Umfang der Koordination im Rahmen des Schienenkartells habe dazu geführt, dass sich der Ablauf der Absprachen als Spielregel so etabliert hatte, dass es keiner ausdrücklichen Einzelfallabsprache bei dem jeweiligen Projekt mehr bedurfte. Aufgrund der langjährigen Kartellbeteiligung der Beklagten komme es auf ihre Mitwirkung an der konkreten Absprache zwischen den anderen Mitkartellanten nicht an.
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Autoren sind: Frau Dr. Ute Jasper und Frau Beatrice Stange, LL.M.

Apple Pay jetzt im VOSpilot

In der

Mobilitäts-App VOSpilot

in Osnabrück kann das HandyTicket künftig auch über

Apple Pay

erworben werden. Auch weitere Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal stehen auf der Agenda. Apple Pay ist ein Zahlungssystem, welches unter anderen schon in Ländern wie den USA, Frankreich und China allgegenwärtig ist. Der Start ist nun auch in Deutschland erfolgt. Die Stadtwerke Osnabrück ist als Partner der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS)  eines von zwei Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland, welches bei der Einführung von Apple Pay dabei sind. Vorteile von Apple Pay sind die einfache Handhabung und die Sicherheit des Systems. „Persönliche Kreditkartendaten werden nie auf dem Endgerät oder Apple Servern gespeichert, sondern durch eine gerätespezifische Nummer zusammen mit einem einzigartigen Transaktionscode ersetzt“, erklärt Thomas Teepe, Leiter Produktmarketing bei den Stadtwerken Osnabrück. „Wir freuen uns das wir beim offiziellen Start in Deutschland dabei sind und somit allen Apple-Nutzern des VOSpilot einen weiteren Zahlungskanal anbieten können“, ergänzt Maik Blome, Leiter Marketing und Vertrieb. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind derzeit in der Pipeline.  Das von vielen Kunden geforderte Zahlsystem PayPal steht hierbei ganz oben auf der Liste und soll demnächst in den VOSpilot integriert werden.
Quelle: Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS)

Kostenlos in Sennestadt Bus fahren

Die Bewohnerinnen und Bewohner von rund 720 BGW- und Freie-Scholle-

Wohnungen in Sennestadt

dürfen sich freuen: Ihre Vermieter bieten ihnen ab dem 1. Januar

testweise für zwei Jahre ein für sie kostenloses Mieterticket

an, mit dem sie ohne zu bezahlen die Busse im Bielefelder Stadtbezirk Sennestadt nutzen können.
Die Wohnungsgesellschaften werden in den nächsten Tagen ihre Mieter in Sennestadt anschreiben und jeder Wohnung ein Sennestadtticket – so der Name des Gratisfahrscheins – zusenden. Gedacht ist das Angebot für alle über 18jährigen Bewohnerinnen und Bewohner. Es ist personengebunden. Wer mehrere Tickets benötigt, weil er mit anderen Erwachsenen zusammenlebt, kann diese über seinen Vermieter bekommen. BGW und Freie Scholle kümmern sich um die Verteilung der Tickets. Die BGW hat rund 400, die Freie Scholle 320 Wohnungen in der Sennestadt. Insgesamt könnten voraussichtlich circa 1.200 Personen von dem Angebot profitieren.
Den Mietern, die nicht nur im Wohnumfeld, sondern in ganz Bielefeld mobil sein möchten, macht moBiel noch ein zusätzliches attraktives Angebot: Alle Inhaber des Sennestadttickets können ein Upgrade für ganz Bielefeld bekommen. Dies ist nicht umsonst, aber günstiger als die regulären Tickets des Westfalentarifs: Das personengebundene Bielefeld-Abo kostet im Monat 29,45 Euro (statt 58,90 Euro), das ebenfalls personengebundene 9-Uhr-Abo 19,45 Euro (statt 46,50 Euro). Allerdings sind diese Tickets an den Inhaber des Sennestadttickets gebunden und damit nicht, wie viele andere Abo-Tickets auf andere Nutzer übertragbar.
Die Wohnungsgesellschaften zahlen an moBiel pro Monat fünf Euro je Wohnung, egal wie viele Tickets angefordert werden. Dies ist für das Verkehrsunternehmen aufgrund einer Mischkalkulation ähnlich wie bei Semester- oder Kombitickets wirtschaftlich sinnvoll. Man geht von einer theoretischen Nutzerzahl aus, für die bezahlt wird – unabhängig davon, wie stark das Angebot im Versuchszeitraum wirklich genutzt wird.
Die Wohnungsgesellschaften, moBiel, aber auch die Sennestadt GmbH, die das Vorhaben des ersten Bielefelder Stadtteiltickets intensiv begleitet, möchten mit dem Sennestadtticket, das zunächst bis Ende 2020 befristet ist, erkunden, ob sich durch ein solches niedrigschwelliges Angebot das Mobilitätsverhalten erwachsener Fahrgäste hin zum Nahverkehr bzw. zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln verändern lässt. Deshalb wird es begleitende Befragungen der Scholle- und BGW-Mieter geben.
Das Vorhaben ist Teil des noch bis Dezember 2020 laufenden und vom Land NRW geförderten MobiliSta-Projekts, das vom Dortmunder Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) und der Fachhochschule Bielefeld wissenschaftlich begleitet wird. Zu sehen ist es auch im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bielefelder Stadtrats, Sennestadt zu einem Klimaquartier als Laborraum für innovative Technologien
Quelle: Stadtwerke Bielefeld GmbH

Kirchner bleibt Vorsitzender der Allianz pro Schiene

Die

Allianz pro Schiene

hat ihren

Vorstand

neu gewählt: Die Mitgliederversammlung des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses bestätigte am gestrigen Montag den seit acht Jahren amtierenden Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG),

Alexander Kirchner

, als

Vorsitzenden der Allianz pro Schiene

. Die Position des stellvertretenden Vorsitzenden übernahm für den Verkehrsclub Deutschland VCD-Vorstandsmitglied Matthias Kurzeck. Er übernimmt das Amt des Stellvertreters vom Ehrenvorsitzenden des Fahrgastverbands Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, der weiterhin Mitglied des Vorstands bleibt. Neben Kurzeck gehören noch zwei weitere stellvertretende Vorsitzende dem Vorstand an: Richard Mergner, verkehrspolitischer Sprecher des BUND und Vorsitzender des BUND Naturschutz (BN) und der Leiter von Siemens Mobility Deutschland, Manfred Fuhg, der als Förderkreissprecher die Unternehmen der Bahnbranche vertritt.
Quelle: Allianz pro Schiene

Ausbau der Hamburger U-Bahn-Flotte

Die

Hamburger Hochbahn AG

untermauert die vom Hamburger Senat verfolgte

Angebotsoffensive

mit einer

Aufstockung ihrer U-Bahn-Flotte

. Das Unternehmen hat dem Konsortium aus Alstom und Bombardier den Auftrag erteilt, bis Dezember 2020 13 weitere Fahrzeuge zu liefern. Der bislang vereinbarte Lieferumfang steigt damit von 118 auf 131 Fahrzeuge. Aktuell sind schon 95 DT5-Fahrzeuge auf den Hamburger U-Bahn-Schienen im Einsatz. Der gesamte Fuhrpark der Hamburger U-Bahn umfasst mehr als 250 Fahrzeuge.
Quelle: Hamburger Hochbahn AG

E-CarSharing der Stadtwerke Gütersloh

Unter dem Namen

„deins & meins“

bringen die Stadtwerke jetzt ihr eigenes

E-CarSharing

auf die

Gütersloher Straßen

. Damit geht das heimische Versorgungsunternehmen einen weiteren wichtigen Schritt, um

Mobilität in Gütersloh dauerhaft nachhaltig und praktisch zu gestalten

. Das Prinzip ist einfach: Wer ein Auto benötigt, der kann sich über das E-CarSharing der Stadtwerke zu jeder Zeit ein Elektroauto mieten. „Das E-CarSharing ist die ideale Ergänzung zu unserem ÖPNV-Angebot“, sagt Stadtwerke- und Stadtbus-Geschäftsführer Ralf Libuda. „Wir bieten den Menschen in der Stadt künftig ein noch höheres Maß an Flexibilität – zu jeder Zeit und auch bei der Wahl des Verkehrsmittels.“
Mit einem Up und einem Golf der Marke Volkswagen sowie zwei Renault des Modells Zoe stehen den Güterslohern ab Montag, 10. Dezember, vier Fahrzeuge zur Verfügung, die ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben und mit Strom „betankt“ werden. Die Autos sind an vier festen Standorten stationiert: Am Büskerplatz, auf dem Parkstreifen am Westfalenweg in direkter Nähe des Finanzamtes (Ecke Neuenkirchener Straße / Westfalenweg), auf dem seitlichen Verwaltungs-Parkplatz am Nordbad (Zufahrt über Kahlertstraße) sowie am Kreishaus. Das gewünschte Fahrzeug muss an seinem jeweiligen Standort vor Fahrtantritt abgeholt und nach Ende der Fahrt wieder am Startpunkt abgestellt werden.
Quelle: Stadtwerke Gütersloh

RMV-Tarifänderung

„Die ab heute erhältlichen

neuen Fahrpreise

über Frankfurts Stadtgrenzen sind mehr als eine bloße Änderung im RMV-Tarif. Sie sind Zeugnis des Zusammenwachsens der Region, der Menschen und gelebter Nachbarschaft", so der Aufsichtsratsvorsitzende des

Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV)

und Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann. Ulrich Krebs, Landrat des Hochtaunuskreises und stellvertretender RMV-Aufsichtsratsvorsitzender, erläutert: „Die Mobilitätsgewohnheiten ändern sich, die Menschen fahren heute viel häufiger über die Stadt- und Landkreisgrenzen hinaus als zu Zeiten der RMV-Gründung. Das bilden wir mit den neuen Tarifen ab."
Die RMV-Tarifänderung fußt auf zwei Säulen: Das bisher das komplette Stadtgebiet abdeckende Tarifgebiet "Frankfurt" wird für Fahrten über die Stadtgrenzen unterteilt. Durch diese feinere Einteilung der Tarifgebiete wird die tatsächliche Wegelänge stärker berücksichtigt. Zweitens werden zusätzliche Preisstufen ergänzt, was zu kleineren Schritten zwischen den einzelnen Preisstufen führt. Die Anzahl der Preisstufen wurde schrittweise seit Verbundgründung fast verdoppelt (8 auf 15). „Zumindest außerhalb des Fußballs sind Frankfurt und Offenbach heute Partner, die gemeinsam Herausforderungen wie die steigende Verkehrsnachfrage bewältigen. Die neuen RMV-Tarife sind ein wichtiger Beitrag, den ÖPNV noch attraktiver zu machen", würdigt Offenbachs Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke die neuen Preisstufen.
„Wer von Fechenheim nach Offenbach fährt, hat bislang genauso viel bezahlt, wie für die 30 Kilometer von Zeilsheim nach Bieber. Damit ist jetzt Schluss", verdeutlicht RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Die Unterteilung bestehender Tarifgebiete mit dadurch verbessertem Preis-Leistungs-Verhältnis hat Modellcharakter für das gesamte Verbundgebiet. Wir werden zusammen mit den Städten und Landkreisen im RMV schauen, wo wir das Konzept übernehmen."
Quelle: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Ruhrbahn beginnt mit Umbau der „Südstrecke” in Essen

Die sogenannte

Südstrecke in Essen

stellt die Hauptverbindung zwischen der Innenstadt und den Subzentren Rüttenscheid und Bredeney sowie der Essener Messe dar und ist eine der nachfragestärksten Strecken im Stadtgebiet. An einem typischen Werktag bewegen sich auf dem Ast von Essen Hauptbahnhof in Richtung Philharmonie, Rüttenscheider Stern etc. in beiden Richtungen zirka 27.500 Fahrgäste.

Am 10. Dezember 2018 begannen die Arbeiten für den barrierefreien Umbau des U-Bahnhofes Philharmonie.

Er ist der erste Bahnhof der Südstrecke der umgebaut wird. Voraussichtliche Dauer: 18 Monate. Bis zum Jahr 2021 folgen die U-Bahnhöfe Rüttenscheider Stern und Martinstraße. Ist der Umbau abgeschlossen, können dort Bahnen mit unterschiedlichen Einstiegshöhen halten.
Quelle: Ruhrbahn GmbH