Neues Kompetenzcenter für Digitalisierungsthemen in NRW

Die

Digitalisierungsthemen im Öffentlichen Personennahverkehr

werden in

Nordrhein-Westfalen

in einem

neu gegründeten Kompetenzcenter

gebündelt, berichtet das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum 1. Januar hat das

Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD)

die Arbeit aufgenommen. In der schlankeren Organisationsstruktur des KCD sind das bisherige Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement (KCEFM) und das Kompetenzcenter Fahrgastinformation (KCF) zusammengefasst. So können Themen der Digitalisierung wie die Einführung eines landesweiten E-Tickets im ÖPNV künftig gebündelt und noch effizienter bearbeitet werden. Die neue Abteilung im Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen „Grundsatzangelegenheiten der Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung“ wird die Tätigkeiten des KCD sowie die zukünftigen Entwicklungen mit regelmäßigen Treffen und jährlichen Zielvereinbarungen begleiten. Für 2019-2022 hat das Verkehrsministerium eine Förderung in Höhe von 6,8 Millionen Euro bewilligt.
Bisher hat das beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) angesiedelte KCEFM Verkehrsunternehmen und Verbünde bei der Einführung und Fortentwicklung elektronischer Fahrgeldmanagement-Systeme unterstützt. Das KCF bei der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) hat bislang die Organisation und Weiterentwicklung der landesweiten telefonischen ÖPNV-Auskunft wie der Schlauen Nummer und dem Sprechenden Fahrplan vorangetrieben. Das KCF arbeitete außerdem an der Verbesserung der in NRW eingesetzten Auskunftssysteme und setzte gemeinsam mit der zentralen Koordinierungsstelle für NRW-weite Fahrplandaten Impulse zur landesweiten Harmonisierung und Standardisierung der Datenhaltung und des Datenaustauschs. Die enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzcenter Marketing bei tariflichen Themen wie dem NRW-Tarif wird fortgesetzt.
Das neue Kompetenzcenter Digitalisierung ist beim VRR angesiedelt. Die Gesamtprojektkoordination zur Umsetzung der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW liegt nun bei einem Ansprechpartner. „Im neuen Kompetenzcenter Digitalisierung wird nun mit konkreten Maßnahmen gemeinsam und koordiniert auf eine moderne, einheitliche und durchgängige Informations- und Dienstleistungslandschaft im ÖPNV hingearbeitet“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes NRW

Einigung zwischen GDL und DB

Nach sieben Verhandlungsrunden und dem zwischenzeitlich drohenden Scheitern der Verhandlungen haben die

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

und die

Deutsche Bahn

die

Tarifverhandlungen am 4. Januar 2019 in Frankfurt am Main erfolgreich beendet

.
Die GDL zeigte sich mit den erzielten Ergebnissen außerordentlich zufrieden. „Trotz mancher Turbulenzen verliefen die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überwiegend konstruktiv und in einer sachdienlichen, lösungsorientierten Atmosphäre“ so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Das nun vorliegende Tarifpaket enthält erhebliche Verbesserungen in allen vitalen Belangen des Zugpersonals.“
Die Hauptsorge der GDL galt in dieser Tarifrunde den Berufsbildern des Zugpersonals. Der demografische und digitale Wandel stellt Lokomotivführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Trainer und Disponenten vor große Herausforderungen. Um diese erfolgreich zu gestalten, haben GDL und DB gemeinsam die „Zukunftsperspektive Zugpersonal“ ins Leben gerufen. Dabei gilt es, die Berufe des Zugpersonals gemeinsam weiterzuentwickeln und die Beschäftigten in ihren Veränderungs- und Anpassungsprozessen aktiv zu begleiten. Im Ergebnis sollen daraus Qualifikation, Verantwortung, Aufgaben und die Entgelthöhe in einen sachgerechten Einklang gebracht werden.
GDL und Arbeitgeber sind sich auch darüber einig, dass angesichts der immer schwieriger werdenden Situation auf dem Arbeitsmarkt die Attraktivität der Berufe des Zugpersonals gesteigert werden muss. Ein zentraler Baustein ist hierbei die exakte Trennung von Berufs- und Privatleben. Hierzu haben die Tarifvertragsparteien unter dem Motto „Schalt mal ab“ klare Regelungen vereinbart. Demnach besteht für das Zugpersonal außerhalb seiner Arbeitszeit ein unanfechtbarer Anspruch auf Nicht-Erreichbarkeit.
Das Zulagensystem für das gesamte Zugpersonal wurde zudem strukturell deutlich verbessert. Wesentlich höhere Zulagen tragen der Belastung der Beschäftigten durch den Schicht- und Wechseldienst Rechnung und verbessern die Attraktivität.
Um Leistung und Verantwortung fair abzubilden, steigt beispielsweise das Entgelt für Berufseinsteiger beim Lokomotivführer zum 1. Juli 2019 von derzeit 2 740 auf 2 950 Euro. In der Laufzeit des Tarifvertrages überschreitet dann das Entgelt deutlich die Schwelle von 3 000 Euro. „Beide Seiten sind sich darüber einig, dass dies ein wichtiger Schritt ist, um die Attraktivität zu steigern und dadurch den dringend benötigten Nachwuchs zu gewinnen“ so Weselsky. „Im Übrigen benötigen spezielle Berufe spezielle Tarifverträge – und an dieser Stelle haben wir hervorragende Ergebnisse erzielt. Zum Beispiel haben wir im Zulagensystem ein zusätzliches Volumen von 1,5 Prozent mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vereinbart.“
Daher ist es für die GDL kein Problem, dem Wunsch des Arbeitgebers nach gleichen linearen Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten zu entsprechen. Im Ergebnis sind dies 1 000 Euro Einmalzahlung im Februar 2019, 3,5 Prozent Entgelterhöhung im Juli 2019, eine Erhöhung der betrieblichen Altersvorsorge von 2,2 auf 3,3 Prozent zum 1. Januar 2020 und eine weitere Erhöhung um 2,6 Prozent im Juli 2020 bei einer Laufzeit von 29 Monaten inklusive der Möglichkeit, die Entgelterhöhung in Freizeit umzuwandeln.
Die mit dem Ziel ein niedrigeres Tarifniveau abzubilden gegründete Start Deutschland GmbH und ihre Töchter werden auf dem Marktniveau 1:1 von der GDL tarifiert.

Quelle: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

E-Busse im Landkreis München

In einem Jahr startet die

erste vollständig elektrifizierte Buslinie im Landkreis München

. Ab Dezember 2019 fährt der Unterföhringer Ortsbus, die MVV-Regionalbuslinie 232, als erste Linie im gesamten MVV-Raum allein im Batteriebetrieb.

Dem Pilotprojekt sollen weitere Linien folgen

. Dafür hat der Kreistag in seiner Dezembersitzung die Weichen gestellt. Vier weitere Linien, die sich zum einen besonders für den Batteriebetrieb eignen und zudem in absehbarer Zeit neu ausgeschrieben werden müssen, sollen in den kommenden Jahren im Elektrobetrieb gefahren werden.
Konkret handelt es sich dabei um die Linie 225 zwischen dem S-Bahnhof Taufkirchen und dem Gewerbegebiet Potzham, den Oberhachinger Ortsbus (Linie 227) und den Garchinger Stadtbus (Linie 290) sowie um die Linie 261, die zwischen Neuried, Hainbuchenring und Fürstenried West verkehrt.
Der Kreistag sprach sich dafür aus, dass der Landkreis die Mehrkosten, die der Batteriebetrieb im Vergleich zum Dieselbetrieb kostet, übernimmt. Einzig die Kosten für die Ladeinfrastruktur an der Strecke müssen von den jeweiligen Kommunen übernommen werden. Jetzt sollen die konkreten Umsetzungspläne erarbeitet und die Ausschreibung des Projektsteuerers vorbereitet werden. Die Neuvergaben mit verkürzten Vertragslaufzeiten folgen dann in den Jahren 2020 bis 2022, zunächst noch mit Dieselbussen. Die verkürzten Vertragslaufzeiten werden genutzt, um einen Betrieb der Buslinien mit Elektrobussen vorzubereiten und alles Nötige in die Wege zu leiten, damit voraussichtlich ab Dezember 2023 (spätestens ab Dezember 2025) Batteriebusse auf den Buslinien eingesetzt werden können.
Quelle: Landratsamt München

Modulare Servicestation in Salzgitter

Neuer Standort der Mobilitätszentrale: Seit dem 02. Januar 2019 bietet die

Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG)

alle Beratungs- und Serviceleistungen rund um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) direkt am Bahnhof SZ-Lebenstedt in einer durch die Stadt Salzgitter errichteten

modularen Servicestation

an. Die Mitarbeitenden der KVG-Mobilitätszentrale sind damit die wichtigsten lokalen Ansprechpartner Salzgitters für Fahrgäste des Nahverkehrs mit Bus, Tram und Bahn im Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB). Für die Fahrgäste stehen neben der Möglichkeit des Ticketerwerbs wettergeschützte Warte- und Begrüßungszonen, eine öffentliche WC-Anlage und Fahrradabstellplätze zur Verfügung.
Quelle: Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig

SNUB hilft behinderten Menschen

Menschen mit Behinderungen

, die sich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

nicht barrierefrei bewegen können oder sich diskriminiert fühlen

, aber mit ihrer Beschwerde beim Verkehrsunternehmen kein Gehör finden, können sich ab 15. Januar an eine

landesweite Beschwerdestelle

wenden. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) hat die in Hannover ansässige

SNUB – die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.

– mit den Aufgaben einer zentralen Beschwerde- und Clearingstelle für Barrierefreiheit im ÖPNV betraut. „Die SNUB hat fundiertes Know-how in der Nahverkehrsbranche, gleichzeitig verfügt sie über langjährige Erfahrungen in Schlichtungsverfahren“, begründet LNVG-Chefin Carmen Schwabl die Auswahlentscheidung.
Den politischen Hintergrund für die Betrauung bildet ein Beschluss der niedersächsischen Landesregierung vom 23. Dezember 2016. Das Kabinett hatte zwecks Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen „Aktionsplan Inklusion“ beschlossen. Im Bereich Mobilität sollte eine Clearing- und Beschwerdestelle für Barrierefreiheit im ÖPNV eingerichtet werden.
Gibt es zum Beispiel für Rollstuhlnutzer keinen barrierefreien Einstieg in den Bus bzw. die Straßenbahn, oder erhalten Fahrgäste mit starker Sehbehinderung während ihrer Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln keine hörbaren Informationen zu den Haltestellen, kümmert sich SNUB um erfolglose Beschwerden und vermittelt gegebenenfalls zwischen Unternehmen und Beschwerdeführer. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Quelle: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH

Hamburg: 30 Mio Euro für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Die Hansestadt

Hamburg

erhält rund 60 Mio Euro aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ des Bundesverkehrsministeriums.

Rund die Hälfte des Geldes fließt in die Anschaffung von Elektroautos und -bussen sowie Ladeinfrastruktur.

Mehr als 26 Millionen Euro fließen in 120 neue E-Fahrzeuge für den Fuhrpark der Stadt, 60 neue Elektrobusse für die Hochbahn und zwölf neue E-Busse für den Flughafen in Fuhlsbüttel. Mit knapp vier Millionen Euro wird zudem der weitere Ausbau der Hamburger Ladeinfrastruktur bezuschusst. Das berichtet das „Hamburger Abendblatt“ unter Berufung auf die Antwort des BMVI auf eine Anfrage des Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß. Die weiteren Gelder fließen demnach in Projekte wie die automatisierte Verkehrsmengenerfassung in der Hansestadt.
Erst vor gut einem halben Jahr erhielten die Hamburger Hochbahn und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein entsprechende Fördermittel für die Beschaffung von Elektrobussen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) haben im Zuge ihrer geplanten Umstellung auf E-Busse kurz darauf einen achtjährigen Rahmenvertrag mit dem polnischen Hersteller Ekoenergetyka über die Lieferung der Ladeinfrastruktur unterzeichnet.
Quelle: elctrive.net

2019 muss das Jahr der Verkehrswende werden

Der Hauptgeschäftsführer des

Deutschen Städtetags

, Helmut Dedy, hat für das neue Jahr klare Vorstellungen: "

2019 muss ein Jahr der Verkehrswende werden, in dem die Verkehrspolitik viel stärker auf zukunftsgerechte und nachhaltige Mobilität ausgerichtet wird

", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
„Unsere Verkehrspolitik ist nicht mehr zeitgemäß. Es muss vor allem mehr attraktive Angebote geben, vom Auto auf die Bahn, auf ÖPNV und Fahrrad umzusteigen. Ohne eine Verkehrswende werden wir bald in Teilen unseres Landes einen Verkehrskollaps erleben."
Bund und Länder müssten im neuen Jahr ein Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität vorlegen. „Wir leiten bereits die Verkehrswende in den Städten ein und wollen unseren Sachverstand in das Gesamtkonzept einbringen", sagte Dedy.
„Allerdings erwarten wir auch, dass Bund und Länder dafür über bisherige Programme hinaus Mittel in Milliardenhöhe einsetzen, zum Beispiel für Investitionen in den ÖPNV und die Verkehrsinfrastruktur insgesamt."
Quelle: Spiegel online

innogy eMobility Solutions GmbH

Das Thema

Elektromobilität

gewinnt bei

innogy

zunehmend an Bedeutung. Deshalb werden die eMobility-Aktivitäten nun in einer eigenen Gesellschaft gebündelt, um der Fokussierung als Technologieanbieter und der Abgrenzung zum Geschäftsmodell des Energieversorgers Rechnung zu tragen. Zum 1. Januar 2019 werden deshalb unter dem Namen

„innogy eMobility Solutions GmbH“

die bisherigen Geschäftsaktivitäten im Bereich Elektromobilität zusammengefasst. Dies umfasst neben dem weitreichenden eMobility Hard- und Softwareproduktportfolio auch die laufenden Kundenbeziehungen und Projekte, welche dann zu 100% auf die innogy-Tochtergesellschaft übergehen. Die Gesellschaft wird auch die internationalen Tochterunternehmen übernehmen, wozu auch die jüngsten US-amerikanischen Zukäufe BTC Power (Produzent und Anbieter für Schnellladelösungen) sowie Recargo (Anbieter der führenden App Plugshare) gehören.
Quelle: innogy SE

Tarifwechsel im RMV

Zum 01. Januar 2019 wurde der

RMV-Tarif

um durchschnittlich 1,5 Prozent erhöht, um steigende Aufwände auszugleichen. Damit steigen die Preise erneut auf niedrigstem Niveau seit Verbundgründung. Bereits seit 09.12.2018 gilt auf vielen Strecken von/nach Frankfurt das Prinzip „kurze Fahrten, kleinerer Preis“. Mit den neuen Preisstufen sparen Fahrgäste bis zu 34 Prozent. Die Preise auf den betreffenden Fahrtrelationen werden zudem zum Jahreswechsel nicht erhöht. Auch innerhalb von Maintal oder im Main-Kinzig-Kreis zwischen Neuberg und Hanau wurden die Preise gesenkt. Außerdem gilt seit 9. Dezember im ganzen Marburger Stadtgebiet für alle Fahrten ein einheitlicher Preis. Statt nur innerhalb der Kernstadt gilt die Marburger Preisstufe 1 nun für alle Fahrten in der Universitätsstadt, also auch zwischen Stadtteilen und Innenstadt oder für die Fahrt zwischen den Stadtteilen.
Jahreskartenkunden können im RMV wählen, ob sie die komplette Kaufsumme in einer Abbuchung zahlen möchten oder den Betrag verteilt über mehrere Abbuchungen wünschen. Fahrgäste, die sich für mehrfache Abbuchungen entschieden, wurde der Fahrpreis bislang in zehn Schritten abgebucht, pro Monat also ein Zehntel der Gesamtsumme. Künftig wird monatlich abgebucht. Dies erleichtert bei einer Kündigung die Verrechnung des Restwerts, der ausgezahlt wird. Weiterhin wird von täglicher auf monatliche Kündigungsmöglichkeit umgestellt. Stichtag ist dabei immer der 10. des Vormonats. Die Regelung betrifft alle neu ausgestellten bzw. erworbenen Jahreskarten. Bei bereits gekauften Jahreskarten treten die Änderungen erst zu Beginn der nächsten Laufzeit in Kraft.
Schüler, Auszubildende, Praktikanten und andere junge Leute, welche die Monats- oder Wochenkarte zum Ausbildungstarif nutzen, können ab dem 1. Januar 2019 die gewünschte Relation frei wählen. Sie ist nicht mehr an die Relation Wohnort-Ausbildungsort gebunden.
Die neue Preisliste sowie alle Informationen zu den Tarifänderungen finden Sie hier
Quelle: Rhein-Main-Verkehrsverbund” GmbH

U-Bahnhof Karl-Marx-Straße in Berlin barrierefrei zugänglich

Der

U-Bahnhof Karl-Marx-Straße

der

Linie U7 in Berlin

ist seit dem 20. Dezember 2018 stufenlos erreichbar. Am Nachmittag ging der neu gebaute Aufzug in Betrieb. Damit ist die 1926 eröffnete Station jetzt einer von insgesamt 125

barrierefrei zugänglichen Bahnhöfen

der

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG

). (117 Bahnhöfe mit Aufzügen). Die Kosten für diesen Aufzug belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro.
Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe AöR