ver.di fordert Notfallprogramm für ÖPNV

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich darüber besorgt, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen in der aktuellen Krise akut in seiner Existenz bedroht ist. Die Verkehrsunternehmen finanzieren sich zu mindestens 50 Prozent durch Fahrgeldeinnahmen. Durch die Schließung der Schulen und Fahrgastrückgänge zum Schutz der öffentlichen Gesundheit kommt es inzwischen 5 zu Einnahmeverlusten zwischen 60-90 Prozent. Hinzu kommen höhere Kosten für Reinigung und Gesundheitsschutz, zudem werden mehr Fahrzeuge für weniger Fahrgäste benötigt, um die Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zu ermöglichen. Die Einnahmeneinbußen treffen öffentliche und private ÖPNV-Unternehmen in gleichem Maße. Die Folgen sind verheerend, die öffentliche Mobilität ist in akuter Gefahr.
Daher fordere ver.di ein Notfallprogramm für den ÖPNV mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen zum Ausgleich der entgangenen Einnahmen und zur Unterstützung der Kommunen. Das Notfallprogramm müsse sich aus allen für den ÖPNV vorgesehenen Mitteln der Länder und des Bundes speisen. Dazu gehören die für den ÖPNV vorgesehenen bis-her nicht abgerufenen oder verwendeten Fördergelder aus den Förderprogrammen der Länder und des Bundesverkehrsministeriums, wie auch GVFG-Mittel (Mittel für den ÖPNV) des Bundes und nicht für den Schienenpersonennahverkehr verwendete Regionalisierungsmittel. Die Verwendung bereits bewilligter oder abgerufener und noch nicht verausgabter Mittel müsse den Kommunen freigestellt werden. Sollte dies nicht ausreichen, müssten weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: ver.di Fachbereich Verkehr

VDB: KfW-Schnellkredite für industriellen Mittelstand

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, umfassende KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sowie vollständiger staatlicher Absicherung einzuführen. „Die Bunderegierung erhöht durch die 100 Prozent Deckung das Tempo der Kreditvergabe zum Schutz mittelgroßer Unternehmen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, um die Liquidität schnell zu stärken und die Krise zu überbrücken“, sagte VDB-Präsident Michael Fohrer. „Genau dieses Instrument hatte auch der VDB gefordert, um die Handlungsfähigkeit des bahnindustriellen Mittelstandes und somit die gesamte Wertschöpfungskette zu erhalten.“, so Fohrer weiter. Die Schnellkredite würden helfen, die drohende Mittelstandlücke zu schließen.
Zugleich warnte Fohrer davor, nun die Bücher zu schließen. „Für größere, umsatzstarke industrielle Mittelständler könnte sich das maximale Kreditvolumen von 800.000 Euro als nicht ausreichend erweisen. Deshalb muss die Kreditvergabe bei klaren Kriterien insgesamt deutlich beschleunigt und wirksam entbürokratisiert werden“, so Fohrer weiter.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

Auch an Osterfeiertagen auf Freizeitfahrten verzichten

In einem gemeinsamen Beschluss haben letzte Woche Bund und Länder die bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum Ende der Osterferien verlängert. Das Ministerium für Verkehr appelliert deswegen an die Bürger in Nordrhein-Westfalen, auf vermeidbare Fahrten mit Bus und Bahn weiterhin zu verzichten, damit die Infektionsgefahr so gering wie möglich bleibt.
Das ist auch an den sonnigen Ostertagen wichtig. Wenn viele Menschen mit dem Zug unterwegs sind, steigt das Infektionsrisiko. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr zu vermeiden, gerade für die Menschen, die derzeit die medizinische Versorgung und die Versorgung im Alltag sicherstellen. Deswegen sollte auf Fahrten verzichtet werden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. Nur so kann der Infektionsschutz gelingen.

Quelle: Ministerium für Verkehr NRW

Anpassung des KfW Schnellprogramms zum Schutz des Mittelstandes

Folgender Beschluss über die Anpassung des KfW Schnellprogramms zum Schutz des Mittelstands ist gestern (6.4.2020) durch die Bundesregierung ergangen:
-Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen € 500.000 Euro.
-Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.
-Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 % p.a. Bei einem angenommenen Bankeneinstand von 0 % geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 % p.a. ab gestern einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung verändern).
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

bdo: Mittelstand braucht Absicherung der Gutscheine von Airlines und Veranstaltern

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 6. April nach einer konsequenten Umsetzung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gutscheinlösung für Rückzahlungen bei abgesagten Reisen und Veranstaltungen gerufen. Ergänzt werden soll eine Insolvenzabsicherung mit staatlicher Rückversicherung auch für Airlines und Veranstalter. Ohne dieses Instrument, das für große Pauschalreiseanbieter bereits vorgesehen ist, sind viele Privat- und Gewerbekunden weiterhin von massiven finanziellen Ausfällen bedroht. Der bdo fordert zudem, dass die Härtefallregelung bei allen Gutscheinen auch im Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmen – dem sogenannten B2B-Bereich – gelten soll.
Zu den vorliegenden Plänen des Corona-Kabinetts für eine Gutscheinlösung bei stornierten Reisen und abgesagten Veranstaltungen sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard: „Wir wissen, dass es sich die zuständigen Ministerien mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht haben, stellt sie doch einen schwerwiegenden Ein-griff in bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den Unternehmen zu ihren Leistungserbringern dar. Wir befürchten aber leider, dass unsere rund 3.000 Mitgliedsunternehmen weiter erhebliche wirtschaftliche Probleme bekommen, wenn die Erteilung von Gutscheinen nicht unmissverständlich mit einer staatlichen Absicherung versehen wird. Diese muss für Gutscheine im Bereich der Pauschalreiserichtlinie genauso wie für Gutscheine von Airlines und von Kultur-, Wissenschaft-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen gelten. Ohne eine solche konsequente Regelung wird das Insolvenzrisiko großer Konzertanbieter und Airlines auf unsere Mitglieder übertragen. Dies kann nicht zulässig sein. Der Mittelstand ist durch den bisherigen Rettungsschirm nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine Gutscheinlösung ohne durchgängige staatliche Insolvenzabsicherung würde die Branche nicht durchhalten.“
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

Ziehl-Abegg hat in allen Märkten zugelegt

„Das Jahr 2019 ist ein gutes Jahr gewesen.“ Mit diesem Satz bringt Vorstandsvorsitzender Peter Fenkl die Entwicklung im zurückliegenden Jahr beim Künzelsauer Elektromotoren- und Ventilatorenhersteller Ziehl-Abegg auf den Punkt. Der Umsatz ist von 583 Mio. Euro auf 633 Mio. Euro gestiegen. Boom-Regionen waren Asien, Europa und die USA. Auch das Jahr 2020 hatte gut begonnen – bis zur Corona-Krise.
Quelle: Ziehl-Abegg SE

Wien bleibt mobil

Obwohl durch die von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen COVID-19-Maßnahmen derzeit in ganz Wien kaum Menschen unterwegs sind, bieten die Wiener Linien weiterhin ein umfassendes Angebot für all jene, die es brauchen. Durch die Umstellung auf den Samstags- und Wochenendfahrplan ist für das Unternehmen ein wichtiger Schritt zum Schutz seiner Mitarbeiter gesetzt worden, gleichzeitig wurden innerhalb weniger Stunden Verbesserungen im Fahrplan dort durchgeführt, wo es nötig war, damit Spitäler und Arbeitsplätze weiterhin gut und sicher erreichbar sind. Gleichzeitig wird bei den Mitarbeitern ein weiterer Schritt für deren Sicherheit gesetzt: Masken werden vorbereitend bestellt und sogar selbst gefertigt.
Rund 80 Prozent weniger Fahrgäste nutzen seit der Corona-Krise Straßenbahn, Bus und U-Bahn. Die Fahrzeuge sind deshalb im Samstags- bzw. Wochenendfahrplan unterwegs.
Während in anderen vergleichbaren Städten die U-Bahnen im 10-Minuten-Intervall fahren, bedeutet das in Wien am Beispiel der U-Bahn, dass diese alle fünf Minuten statt alle drei Minuten kommt. Dieses derzeitige Angebot übersteigt die Nachfrage nach wie vor um knapp 50 Prozent. Denn möglichst dichte Intervalle zu fahren ist wichtig, um möglichst viel freien Platz in den Fahrzeugen anbieten zu können. Dessen sind sich die Wiener Linien bewusst.
Quelle: Wiener Linien GmbH & Co. KG

Coronakrise setzt Verkehrsunternehmen auch finanziell unter Druck

Die Kontaktbeschränkungen in der Coronakrise setzen die Verkehrsunternehmen zunehmend unter Druck. Bei den Bartickets wie Einzelfahrscheinen und Monatskarten sind die Verkäufe um 70 bis 90 Prozent eingebrochen, wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mitteilte. Sie machen sonst etwa die Hälfte aller Ticketeinnahmen aus. “Wir haben 80 bis 90 Prozent weniger Fahrgäste”, erklärte Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
“Für viele Verkehrsunternehmen sind die wirtschaftlichen Folgen durch wegbrechende Fahrgeldeinnahmen schon jetzt verheerend.” Es müsse dringend geklärt werden, wie der Verlust ausgeglichen werde. Grob beschrieben trägt der gesamte Fahrkartenverkauf in normalen Jahren mehr als die Hälfte zur Finanzierung des Nahverkehrs bei. Der Rest kommt von den Kommunen.
Für die Fahrgäste stehe derzeit etwa 50 bis 75 Prozent des üblichen Bus- und Bahnangebots zur Verfügung, das sei mit den Verkehrsverbünden abgestimmt. “Viele Unternehmen fahren etwa den Samstagsfahrplan mit Verstärkung zu Stoßzeiten”, erläuterte Wolff. In den vergangenen Wochen hatte es Klagen von Fahrgastvertretern gegeben, das Angebot werde zu stark ausgedünnt, U-Bahn-Züge in den Städten seien zu Stoßzeiten zu voll. Sie würden zu “Virenschleudern”, weil die Fahrgäste den empfohlenen Abstand von mindestens 1,5 Meter zueinander nicht einhalten könnten.

Quelle: ntv

GDL: Tarifvertrag zur Kurzarbeit

Die Corona-Krise macht auch vor der Schiene nicht halt. Derzeit wird in einer Reihe von Eisenbahnverkehrsunternehmen aller Sparten über die Einführung von Kurzarbeit diskutiert. Um die wirtschaftlichen Nachteile durch das Kurzarbeitergeld für ihre Mitglieder möglichst gering zu halten, fordert die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) von den über 50 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Tarifvertragspartner der GDL sind, den Abschluss eines Tarifvertrages zur Regelung der Einkommensbedingungen bei Kurzarbeit (TV Kurzarbeit) und einem Kündigungsverzicht für die Zeit der Pandemie.
Der TV Kurzarbeit enthält als zentrales Element den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit selbst und bis drei Monate nach deren Beendigung. „Mit der Einführung von Kurzarbeit geht nicht automatisch ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen einher“ so Weselsky. „Darum wollen wir einen umfassenden Kündigungsschutz tarifvertraglich vereinbaren. Von der von uns gewählten Formulierung sind übrigens auch betriebsbedingte Änderungskündigungen erfasst.“
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des TV Kurzarbeit ist der Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. „Dadurch werden unabhängig von der Höhe der angeordneten Kurzarbeit stets 90 Prozent des Nettoentgelts erzielt, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erzielt hätte“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. Eine solche tarifvertragliche Regelung besteht bisher nur bei der DB. Die GDL will die Forderung nun auch gegenüber allen anderen Tarifpartnern erheben.
Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld soll außerdem um die entfallenden Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie der Fahrentschädigung erhöht werden. Dadurch würde sich das Gehalt während der Kurzarbeit aus dem zeitanteiligen Monatstabellenentgelt, dem Kurzarbeitergeld und dem Zuschuss inklusive dessen Erhöhungsbetrag zusammensetzen. Das so zusammengesetzte Entgelt wird vom Arbeitgeber zum tarifvertraglich festgelegten Termin gezahlt.
„Lokomotivführer Zugbegleiter, Gastronomiemitarbeiter Disponenten und Ausbilder halten in der Krise als Helden des Alltags den Betrieb aufrecht“, so Weselsky. „Sie verdienen höchsten Respekt und Anerkennung, aber auch ganz konkret weitgehenden Schutz vor finanziellen Nachteilen und sozialen Ängsten. Dies stellen wir mit dem TV Kurzarbeit sicher und erwarten die Zustimmung der Arbeitgeber.“
Der Tarifvertrag Kurzarbeit steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundestarifkommission der GDL.

Quelle: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)