Future Mobility Award 2024

Der Future Mobility Award geht in die nächste Runde. Start-ups aus ganz Europa sind dem Aufruf gefolgt und reichten ihre Bewerbungen um den mit 5.000 Euro dotierten Preis ein. Gefragt sind auch in diesem Jahr nachhaltige Mobilitätslösungen.
Die besten fünf Start-ups sind eingeladen, ihre Ideen am 15. Mai von 10 bis 12:30 Uhr auf der IT-TRANS vor der hochkarätigen Jury und den Messebesuchern zu präsentieren. Die Verleihung des Future Mobility Awards findet am 4. Juni bei der Regionalkonferenz Mobilitätswende statt.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 4-2024.

Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der Mobilität. Der Verkehr wird effizienter, öffentliche Angebote werden attraktiver. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Gesundheitsschutz in deutschen Städten und Gemeinden. Der 2023 durchgeführte Förderaufruf ist mit über 150 eingereichten Projektskizzen wieder auf großes Interesse gestoßen. Seit dem 6.5.2024 können wieder Fördermittel beantragt werden.

Mit diesem Aufruf zur Skizzeneinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ unterstützt das BMDV die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung einer emissionsarmen nachhaltigen Mobilität in ländlichen und städtischen Räumen.

Die grundsätzlichen Förderbedingungen des Programms auf einen Blick:

  • Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
  • Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 gefördert werden.
  • Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden.
  • Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze einzureichen.

Unterstützt werden breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität. Ziel der Vorhaben ist eine fortschreitende Digitalisierung, die beispielsweise eine effiziente Verkehrslenkung, innovatives Mobilitätsmanagement oder attraktive, bedarfsorientierte, geteilte oder intermodale Mobilitätsangebote ermöglichen oder verbessern.

Die finanzielle Unterstützung gliedert sich in zwei Förderlinien:

Förderlinie I: Ländliche Räume: Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden oder maßgeblich der Anbindung der Bevölkerung im ländlichen Raum an urbane Verkehrssysteme dienen. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.

Förderlinie II: Städtische Räume: Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in städtischen Regionen umgesetzt werden. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Highspeed-Mobilfunk für alle in der Berliner U-Bahn

Surfen, streamen, chatten – über ein Highspeed-Mobilfunknetz unter der Erde. Das ist jetzt für alle Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) möglich. Die Berliner U-Bahn, mit weit mehr als einer Million Fahrgästen täglich das Rückgrat des Berliner Nahverkehrs, verfügt ab sofort auch auf sämtlichen unterirdischen Strecken über ein schnelles und leistungsfähiges 4G/LTE-Mobilfunknetz aller großen Mobilfunkanbieter. Das teilten die BVG und O2 Telefónica als Projektführer mit. Somit profitieren nicht nur Kunden von O2 Telefónica, sondern auch die Kunden von Deutsche Telekom und Vodafone in der Berliner U-Bahn von schnellem Mobilfunk.

Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Einbau zusätzlicher Sitzbänke im Karlsruher Stadtbahntunnel

Die Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (KASIG) und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) haben die Installation zusätzlicher Sitzmöglichkeiten im Stadtbahntunnel erfolgreich abgeschlossen. An der Haltestelle Ettlinger Tor wurden nun die letzte Charge der neuen Bänke montiert ─ mit dem Einbau der ersten zusätzlichen Sitzbänke im Tunnel hatten die KASIG und VBK Anfang Januar 2024 begonnen.
Insgesamt 94 neue Sitzgelegenheiten wurden in den vergangen vier Monaten an den sieben Tunnelhaltestellen geschaffen und so der Komfort für die Fahrgäste und die Aufenthaltsqualität im Stadtbahntunnel deutlich erhöht. Allein an der stark frequentierten Haltestelle Marktplatz Kaiserstraße haben KASIG und VBK 23 zusätzliche Sitzgelegenheiten installiert. Beim Einbau der Sitzbänke haben sich die Planer an vielen Stellen bewusst für die Platzierung von Einerbänken im Zwischenraum von bereits bestehenden und neuen Zweiersitzbänken entschieden. So finden auch mehrere Personen, die gemeinsam mit dem ÖPNV im Stadtbahntunnel unterwegs sind, bequem nebeneinander Platz. Mit der Installation zusätzlicher Sitzbänke sind die KASIG und VBK dem Wunsch mehrerer Interessenverbände nachgekommen, die diese Bitte an die beiden Unternehmen herangetragen hatten.

Quelle: VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH

E-Busflotte der Wiener Linien wächst weiter

Die E-Bus-Flotte der Wiener Linien wächst kontinuierlich an. Im Februar hat der Öffi-Betrieb die ersten beiden Linien (71A und 71B) auf große batteriebetriebene Fahrzeuge umgestellt. Ab Montag, dem 6. Mai, werden die neuen E-Busse auf vier weiteren Linien im Süden der Stadt unterwegs sein: 61A und 61B zwischen Liesing und Vösendorf-Siebenhirten sowie 64A (Atzgersdorf, Ziedlergasse – Liesing) und 64B (Hetzendorf – Alterlaa). Im Herbst folgen die Linien 17A und 70A. Bis Ende 2025 sorgen dann insgesamt 60 große Elektro- und 10 Wasserstoffbusse für ein noch besseres Klima in Wien.
Geladen, gewartet und repariert werden die batteriebetriebenen Fahrzeuge im neuen Kompetenzzentrum für E-Mobilität der Wiener Linien in Siebenhirten, das mit dem österreichischen klimaaktiv-Standard in Gold ausgezeichnet wurde. Betrieben werden die E-Busse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Im Gegensatz zu vielen anderen E-Bussen kommen die Batteriebusse der Wiener Linien ohne sogenannte Dieselzusatzheizer aus. Um die Energie bestmöglich zu nutzen, sind die Klimaanlagen der Busse mit einer Wärmepumpenfunktion ausgerüstet.
Der Kauf der E-Busse sowie die Errichtung von Schnellladestationen wird aus Mitteln der EU über das EBIN-Programm des Klimaschutzministeriums gefördert. 

Quelle: Wiener Linien

TÜV: Hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau bei E-Scootern

Die in Deutschland zugelassenen E-Scooter verfügen über ein hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau, das mit dem von Pedelecs bzw. E-Bikes vergleichbar ist. Zu dieser Einschätzung kommt eine Expertengruppe der im TÜV-Verband organisierten TÜV-Unternehmen. „Serienmäßig produzierte E-Scooter-Modelle müssen eine unabhängige Prüfung durchlaufen, bevor sie vom Kraftfahrt-Bundesamt eine Straßenzulassung erhalten“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Im Rahmen dieser technischen Prüfung werden umfangreiche Tests der Batteriesicherheit vorgenommen. Daher gehen wir davon aus, dass ein hohes Brandschutzniveau bei E-Scootern gewährleistet ist.“ Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage umfassender gesetzlicher und normativer Anforderungen. Anlass für die Einschätzung des TÜV-Verbands ist eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der den Betriebsverantwortlichen der Verkehrsbetriebe nahelegt, die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen aus Brandschutzgründen zu verbieten. Dieser Empfehlung sind inzwischen zahlreiche Verkehrsunternehmen gefolgt, darunter in München, Bonn oder Dortmund. Die Mitnahme von Pedelecs bleibt erlaubt.
„Die Entscheidung über die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV obliegt den Betriebsverantwortlichen, die bei ihren Sicherheitsabwägungen verschiedenste Aspekte in Betracht ziehen müssen“, sagt Goebelt. „Dennoch sehen wir ein Mitnahmeverbot kritisch, da E-Scooter über ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie Pedelecs verfügen und mit der unabhängigen Drittprüfung als Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis eine zusätzliche Sicherheitsebene eingezogen ist.“

Quelle: TÜV-Verband e. V

Rainer Nauerz jetzt Alleingeschäftsführer der Stadtwerke Augsburg

Der neue Geschäftsführer der Stadtwerke Augsburg (swa), Rainer Nauerz, hat zum 1. Mai seine Tätigkeit in Augsburg aufgenommen. Der 54-Jährige steht als Alleingeschäftsführer an der Spitze des Konzerns und verantwortet alle Bereiche, Energie, Mobilität, Wasser und Telekommunikation. Damit ist die vom Aufsichtsrat im Sommer 2023 beschlossene Neustrukturierung der Unternehmensspitze der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihrer Gesellschaften vollzogen. Bisher wurden die swa von zwei gleichberechtigten Geschäftsführern geleitet.
Rainer Nauerz ist ein erfahrener Energiewirtschaftler mit ausgewiesener technischer und kaufmännischer Expertise und Know-How im Öffentlichen Personennahverkehr. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Neuausrichtung des Konzerns mit der zukunftsfähigen, strategischen Weiterentwicklung die Geschäftsfelder, um den vielfältigen Herausforderungen der Energie- und Mobilitätswende mit innovativen Konzepten zu begegnen.

Quelle: Stadtwerke Augsburg Holdingt GmbH

BUND: Mobilitätswende nicht vollends kaputtsparen

Im Vorfeld der Einreichung der von Bundesfinanzminister Lindner eingeforderten Sparvorschläge für den Haushalt 2025 äußert sich Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu möglichen Sparmaßnahmen im Verkehr:

„Trotz Schuldenbremse und der laut FDP notwendigen Einsparungen im Verkehrsbereich, muss nachhaltige Mobilität eine Zukunft haben. Eine Kürzung der Haushaltsmittel darf nicht zu Lasten der notwendigen sozial-ökologischen Transformation gehen. Die FDP darf die Mobilitätswende nicht vollends kaputtsparen.
Durch die angespannte Haushaltssituation müssen größere Stellschrauben gedreht werden: Eine Abschaffung oder zumindest eine massive Reform der Dienstwagen-Besteuerung und deutlichen Anpassungen bei der Kfz-Steuer inklusive Einführung eines Bonus-Malus-Systems, sind unausweichlich. Bei der Infrastruktur muss der Erhalt vor Neubau gehen. Der naturverträgliche Ausbau der Schiene und die Sanierung der maroden Straßeninfrastruktur mit den rund 4000 zu erneuernden Autobahnbrücken sind für die Mobilität der Menschen unverzichtbar. 
Ein Infrastrukturfonds für die Schiene ist aus Sicht des BUND ein sinnvoller nächster Schritt, um die Schiene zu stärken. Um sicherzustellen, dass die Mittel aus dem Fonds auch bei dem dringend notwendigen Erhalt und Ausbau der Schiene ankommen, lehnen wir einen gemeinsamen Fonds von Schiene und Straße ab. Zudem ist das Verwenden privater Gelder, wie sie Bundesverkehrsminister Wissing ins Gespräch gebracht hat, nicht zuletzt mit Blick auf Renditeerwartungen der Investoren, abzulehnen.“

Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Deutschlandticket entlastet NRW-Pendler

Verkehrsminister Oliver Krischer hat ein Jahr nach der Einführung des Deutschlandtickets eine positive Bilanz gezogen und die Entlastung der Pendler betont. „Schon heute ist das Deutschlandticket das erfolgreichste in der ÖPNV-Geschichte. Es lichtet den Tarifdschungel, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und entlastet Pendler mit einem Milliarden-Betrag“, sagte Verkehrsminister Oliver Krischer im Vorfeld des Jahrestages am 1. Mai. Marktforschungen zufolge sind bezogen auf das Bundesgebiet gut die Hälfte der Deutschlandticketnutzenden Neuabonnenten, die vor dem Deutschlandticket zumindest gelegentlich den ÖPNV genutzt haben. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen sind es gut eine Million Menschen, die so mehr an den ÖPNV gebunden werden konnten. Minister Krischer: „Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell, das sich durch die breite Bevölkerung zieht und angenommen wird – von Schülerinnen und Schülern, Studierenden bis hin zu Pendlerinnen und Pendlern mit der Job-Ticket-Variante.“

Seit dem 1. Mai 2023 gilt bundesweit erstmalig das Abo-Ticket in allen Bussen und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs – auch in Nordrhein-Westfalen. Im Mai 2023 mit rund 1,5 Millionen verkauften Tickets gestartet, verlief die Kurve nach oben auf rund drei Millionen Abonnentinnen und Abonnenten. Der anziehende Absatz ist zum einen auf das Deutschlandticket Schule zurückzuführen, das fast flächendeckend im Landesmodell vergünstigt an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wird, derzeit an rund eine halbe Million. Auch ist der Hochlauf auf die über eine halbe Million Studierenden in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. An einen Großteil der Studierenden wird seit dem Sommersemester das Deutschlandticket ausgegeben. Kürzlich startete auch der Absatz des Deutschlandtickets Sozial, von dem derzeit rund 80.000 Tickets monatlich abgesetzt werden. Reine Neukundinnen und Neukunden, die durch das Ticket etwa vom Auto auf die Bahn umgestiegen sind, konnten in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr schätzungsweise rund 200.000 gezählt werden. Inzwischen werden deutlich mehr als die Hälfte aller Fahrten im ÖPNV mit dem Deutschlandticket als Fahrtberechtigung zurückgelegt. Im Mai bzw. Juni 2023 waren es noch jede fünfte bzw. vierte Fahrt. Rund sieben Prozent der Deutschlandticketfahrten ersetzen Fahrten mit dem PKW oder Motorrad. Somit werden bundesweit pro Jahr 1,3 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW

Brandrisiko bei E-Scooter Batterien

Im letzten Drittel einer Pressemitteilung des TÜV-Verbands, der politischen Interessenvertretung der TÜV-Prüforganisationen, zur Brandgefahr bei E-Scootern steht der entscheidende Satz: „Mit der angekündigten Novelle der eKFV sollte eine Angleichung der Sicherheitsanforderungen für Batterien von E-Scootern und Pedelecs erfolgen.“ Die dort geforderte Angleichung von Sicherheitsstandards bei den Batterien von E-Scootern an die höheren Anforderungen, die bei Pedelecs bereits gelten, sind aus Sicht der Betriebsverantwortlichen der ÖPNV-Unternehmen der wesentliche Punkt.

VDV-Geschäftsführer Martin Schmitz: „Es ist gut, dass der TÜV-Verband an der entscheidenden Stelle zu ähnlichen Erkenntnissen kommt wie die beiden unabhängigen Gutachten, die wir als Branche dazu in Auftrag gegeben haben: Aktuell besteht eine Regelungslücke bei den Sicherheitsstandards der mechanischen Festigkeit von Batterien in E-Scootern. Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit oder Formalie wirkt, ist aus Sicherheitsaspekten und in Haftungsfragen ein entscheidender Baustein. Genau deshalb sehen sich die Betriebsverantwortlichen der ÖPNV-Unternehmen aktuell zum Handeln gezwungen. Solange diese Frage offenbleibt, muss weiterhin vor Ort durch die betrieblich Verantwortlichen entschieden werden, wie mit der Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen umzugehen ist. Da hilft auch der Hinweis auf eine Straßenzulassung dieser Fahrzeuge nicht.
Denn im Brandfall sind die Auswirkungen von brennenden Akkus und Batterien auf der Straße, also unter freiem Himmel, komplett anders als in geschlossenen Räumen wie in Bus oder Bahn. Besonders die entstehende Rauchentwicklung und natürlich auch das mögliche Feuer im Ein- und Ausstiegsbereich der Fahrzeuge kann in hohem Maße gesundheitsgefährdend für alle Fahrgäste in den Fahrzeugen sein. Damit E-Scooter künftig überall im ÖPNV wieder mitgenommen werden können, muss die Regelungslücke geschlossen werden. Dies geht am besten über die Angleichung der entsprechenden Norm.
Bis dahin können die Hersteller auch rechtssicher und verbindlich schriftlich erklären, dass ihre Fahrzeuge alle notwendigen gesetzlichen Vorgaben, auch bezüglich der Sicherheit der verbauten Batterie, erfüllen. Dazu reicht allerdings nicht eine Pressemitteilung mit vielen Aussagen im Konjunktiv. Gerne stehen wir dazu auch weiterhin für den fachlichen Austausch mit dem TÜV zur Verfügung. Inhaltlich liegen wir an den entscheidenden Stellen nicht weit auseinander.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)