Am 22. Februar 2021 beriet der Verkehrsausschuss des Bundestags erneut über das Personenbeförderungsgesetz. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes droht ins Groteske abzugleiten. War im vorliegenden Entwurf mit einem Festhalten an der historisch überholten Rückehrpflicht für auftragslose Mietwagen bereits eine staatliche verordnete Leerfahrtenpflicht vorgesehen, so wird jetzt ernsthaft über eine gesetzliche Wartezeit für digital vermittelte Mietwagen diskutiert. Das heißt: Wer seine Fahrt per Smartphone-App bei einem entsprechenden Dienst bucht, kann aufgrund der sogenannten Vorausbuchungspflicht nicht sofort losfahren, sondern der Anbieter darf seinen Fahrer erst mit Verzögerung losschicken. Darunter leiden die Anbieter, alle Kunden, aber auch der Standort Deutschland, in dem Innovationen nicht gefördert und vorangetrieben werden – freuen können sich allein diejenigen, deren tradiertes Geschäfts- und Preismodell geschützt werden soll. Ebenso gut hätte man versuchen können die Postkutsche zu retten, indem man die Höchstgeschwindigkeit aller anderen Verkehrsmittel staatlich auf 10 km/h beschränkt.“
Quelle: Bitkom
Digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr dürfen laut dem Gesetzentwurf ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie sollen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht unterliegen und grundsätzlich auch keine Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz haben. “Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen”, schreiben die Koalitionsfraktionen. Festgehalten werden soll an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen zum Betriebssitz. Es solle jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die Rückkehrpflicht durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher auszugestalten.
Quelle: beck.aktuell.Heute im Recht, vom 28.1.2021
Aktualisierung:
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes trifft bei Sachverständigen überwiegend auf Kritik. Das zeigte sich bei der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 22. Februar 2021 deutlich.
Quelle: Deutscher Bundestag, Link