Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr (Bild: Bundesregierung / Jesco Denzel)

Bundesregierung veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Über 80 Prozent der Menschen ab 14 Jahren gehen laut der Studie „Mobilität in Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gerne oder sehr gerne zu Fuß. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 12.02.2025 im Kabinett die Fußverkehrsstrategie beschlossen, die den Fußverkehr erstmalig auf Bundesebene als gleichwertigen Bestandteil einer modernen und umweltfreundlichen Mobilität stärken soll. Im Fokus stehen die Sicherheit, die Attraktivität und die Barrierefreiheit des Fußverkehrs. Die Strategie gibt den für den Fußverkehr zuständigen Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand, um die Bedingungen für den Fußverkehr in Deutschland zu verbessern. Mit der Fußverkehrsstrategie setzt das BMDV ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

„Der Fußverkehr ist seit jeher wichtiger Bestandteil der Alltagsmobilität. Er steht nicht nur für sich, sondern verbindet beispielsweise auch andere Verkehrsträger miteinander. So ist ein sicherer Weg zur nächsten ÖPNV-Haltestelle genauso wichtig, wie eine fußgängerfreundlich gestaltete Innenstadt. Die Attraktivität des Fußverkehrs liegt mir sehr am Herzen. Daher fördert das Bundesverkehrsministerium seit 2022 den Fußverkehr, um das Zufußgehen im städtischen sowie ländlichem Raum besser und sicherer zu machen. Erstmalig hat die Bundesregierung nun eine Strategie entwickelt, die das Zufußgehen als wesentlichen Bestandteil einer modernen Mobilität weiter stärkt. Sie dient vor allem Ländern und Kommunen als Orientierungshilfe zur fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme.“

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing

Die wesentlichen Zielsetzungen der Strategie sind:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.

Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr weiter zu verbessern, definiert die vorliegende Strategie fünf zentrale Handlungsfelder: Gesetzliche Rahmenbedingungen, kommunale Planung, Finanzierung und Förderung, Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung sowie Forschung und Evaluierung. Innerhalb der Handlungsfelder wird beispielsweise angeregt, spezialisierte Stellen in der kommunalen Verwaltung zu schaffen, die die Ziele des Fußverkehrs verfolgen.

Die Strategie steht hier zum Download bereit.

Quelle: BMDV

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