Bild: MUNV NRW

NRW sichert Schlichtungsstelle Nahverkehr langfristig

Seit Jahren ist die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen für Kunden des ÖPNV eine Anlaufstelle, wenn es Probleme gibt, die sie mit dem Verkehrsunternehmen nicht lösen können: Womöglich zu Unrecht des Schwarzfahrens beschuldigt? Schwierigkeiten, Ansprüche nach Fahrtausfällen geltend zu machen? Hier hilft die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Schlichtungsstelle weiter. Am Dienstag, 21. Januar 2025, überreichte in Düsseldorf Verkehrsminister Oliver Krischer einen Förderbescheid in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro an Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr.

„Die Schlichtungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für die Fahrgäste, wenn es zu Streitfällen kommt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine sicher nicht immer einfache Arbeit. Ziel ist es, dass die Beteiligten am Ende mit der Klärung zufrieden sind.“

Minister Oliver Krischer

Das Land unterstützt die Schlichtungsstelle seit 2007 finanziell, zunächst für einen Projektzeitraum von jeweils drei Jahren, 2021 wurde dieser auf vier Jahre erhöht, nun auf sechs Jahre. Dies ermöglicht eine längerfristige Planung der Schlichtungsstelle. Nordrhein-Westfalen ist neben Bremen und Niedersachsen eines von bundesweit drei Ländern, die eine nach dem sogenannten Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannte neutrale Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personennahverkehr haben. Darüber hinaus ist sie im Juli 2010 von der Europäischen Kommission notifiziert worden.

„Im vergangenen Jahr konnten wir mehr als 3500 Menschen bei ihrem Anliegen unterstützen und eine Lösung herbeiführen. Wir freuen uns, diese wichtige Arbeit auch in den nächsten Jahren für Verbraucherinnen und Verbraucher fortsetzen zu können.“

Melanie Schliebener

Für die Fahrgäste sind die Verfahren kostenlos. Sie können sich mit Beschwerden über das Verhalten von Mitarbeitern von Verkehrsunterunternehmen, Tarifregelungen und Tarifangebote oder mangelnde Informationen zu Verspätungen, den Zustand der Fahrzeuge oder der Haltestellen an die Schlichtungsstelle wenden. 

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV) ist eine unabhängige Einrichtung des Vereins Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen an. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr wird finanziert durch das Land Nordrhein-Westfalen und die beteiligten Verkehrsunternehmen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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