Bild: MUNV NRW

NRW fördert ÖPNV in Lüdenscheid als Ausgleich für Brückensperrung

Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Krischer hat dem Landrat des Märkischen Kreises Marco Voge einen Förderbescheid über 2,96 Millionen Euro für das ÖPNV-Angebot der Stadt Lüdenscheid überreicht. Damit beteiligt sich das Land zu 80 Prozent an den Mehrkosten, die dem Märkischen Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV aufgrund der Sperrung der Rahmedetalbrücke entstehen.

“Die Sperrung der Rahmedetalbrücke ist für die Menschen in der Stadt Lüdenscheid und der gesamten Region eine große Herausforderung. Deshalb ist es wichtig, dass trotz dieser Belastungen ein gutes und verlässliches ÖPNV-Angebot für die Menschen in der Stadt gemacht werden kann. Es verursacht für den Märkischen Kreis als Aufgabenträger Mehrkosten, weil zusätzliche Busse und Fahrpersonal notwendig sind. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Mehrkosten, damit für die Menschen in Lüdenscheid und Umgebung der ÖPNV auch während dieser herausfordernden Zeit gesichert ist.”

Verkehrsminister Oliver Krischer

Die Märkische Verkehrsgesellschaft ist das kommunale Verkehrsunternehmen des Märkischen Kreises. Aufgrund der durch die Umleitungen entstehenden Verkehrsbelastungen in der Stadt Lüdenscheid seit der Sperrung der Rahmedetalbrücke Ende des Jahres 2021 sind die Umlaufpläne des Verkehrsunternehmens nicht mehr darstellbar. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten des Fahrpersonals können nicht mehr eingehalten werden. Hierauf hat das Unternehmen kurzfristig durch die Anmietung zusätzlicher Busse und Einstellung von Fahrpersonal reagiert und mit Fortdauer der Sperrung den Fahrplan an die neuen Gegebenheiten angepasst. Hierdurch entstehen dem Unternehmen und damit dem Märkischen Kreis als Eigentümer erhebliche unvorhersehbare Mehrkosten. An diesen Mehrkosten beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen, rückwirkend ab Dezember 2021 und bis zum voraussichtlichen Ende der Sperrung im Jahr 2026 mit knapp 600.000 Euro jährlich. Die Maßnahme ist Teil der Förderung nach § 14 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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