Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Claus Weselsky von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fordern, den ab Ende 2025 auf ein Jahr angelegten faktischen Doppelbetrieb von Kopf- und Tiefbahnhof dauerhaft zu machen, um auch nach 2030 einen ausreichend leistungsfähigen Bahnknoten in Stuttgart sicherzustellen. Bahn, Land und Stadt Stuttgart sind aufgefordert, mit einem „Plan B“ für einen gerichtlich entschiedenen Fortbestand des direkten Gäubahnanschlusses über den Kopfbahnhof zu beginnen, um keine weiteren Verzögerungen im Bahnbetriebsablauf zu verursachen.
Mit der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, ab Ende 2025 für mindestens ein Jahr Kopf- und Tiefbahnhof parallel zu betreiben, erfüllt die Bahn eine seit vielen Jahren von der DUH in den Gesprächen mit dem Bahnvorstand erhobene Forderung. Durch den von Bahnvorstand Berthold Huber angekündigten Direktzugang zwischen Kopf- und Tiefbahnhof setzt die DB eine langjährige Forderung vieler Bahnexperten für einen dauerhaft leistungsfähigen Bahnknoten in Stuttgart um.
„Mit dem ursprünglich als unmöglich bezeichneten Doppelbetrieb von Kopf- und Tiefbahnhof und dem nun auch angekündigten direkten Zugang dieser beiden Bahnhöfe erfüllt die Deutsche Bahn bereits zwei langjährige Kernforderungen der Deutschen Umwelthilfe. In meinen Gesprächen mit Bahnverantwortlichen wird zudem klar, dass dort niemand ernsthaft von nur einem Jahr Doppelbetrieb ausgeht. Da die Baukosten für den noch nicht einmal planfestgestellten Pfaffensteigtunnel bei realistisch mehr als drei Milliarden Euro liegen und dieser weder planerisch noch finanziell gesichert ist, rechnen wir damit, dass unserer Klage stattgegeben wird.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der beklagten Bundesregierung „wegen Anspruch auf ordnungsbehördliches Eingreifen zur rechtmäßigen Umsetzung der Planfeststellungsbeschlüsse ‚Stuttgart 21‘ wegen langjähriger Abbindung der sogenannten Gäubahn“ eine Frist bis zum 1. August 2024 eingeräumt, um zu erklären, ab welchem Zeitpunkt mit „baulichen Maßnahmen jedweden Trägers“ zu rechnen ist, die dazu führen, dass Züge nicht mehr wie bisher über die Gäubahnstrecke den Stuttgarter Hauptbahnhof anfahren können.
Damit müssen Eisenbahnbundesamt und Deutsche Bahn AG verbindlich erklären, wann sie nach bisherigem Zeitplan bauliche Maßnahmen beispielsweise an der Panoramabahn bzw. im Bereich der Stellwerke und Signaltechnik planen, die zu einer nach Ansicht der DUH rechtswidrigen Abbindung der Gäubahn führen würde. Da die Entscheidung des VG Stuttgart zudem in einer Berufungs- bzw. Revisionsinstanz (VGH Mannheim bzw. BVerwG Leipzig) überprüft werden muss, rechnet die DUH mit einer Verhandlung des VG Stuttgart nach der Sommerpause.
Quelle: DUH