Ab 1. August entfallen etliche Ausnahmeregelungen beim bayerischen 1-Euro-Ticket für die Mitnahme von Fahrrädern in Regionalzügen und S-Bahnen. Das BaSTi (R) genannte Ticket gilt dann auch für Fahrten innerhalb der bayerischen Verkehrsverbünde, auf den Linien des Oberlandnetzes sowie zwischen Memmingen und Lindau. Auf diese Verbesserung haben sich der Freistaat Bayern, die Verkehrsverbünde sowie die Eisenbahnverkehrsunternehmen geeinigt und auch die notwendige Zustimmung des Deutschlandtarifverbunds erwirkt.
„In den Sommerferien zünden wir die zweite Stufe bei unserem sehr preiswerten weiß-blauen Fahrradmitnahmeticket. Das Tandem der klimaschonenden Verkehrsträger Bahn und Rad bekommt im Freistaat damit weiteren Rückenwind“, betont Christian Bernreiter, der bayerische Verkehrsminister und Aufsichtsratsvorsitzende der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG). Für Fahrgäste ist insbesondere die Öffnung des Tickets für Zugverbindungen innerhalb von Verkehrsverbünden eine deutliche Verbesserung – auch vor dem Hintergrund der jüngsten Erweiterungen des MVV und des VGN. Mit den Strecken nach Bayrischzell, Tegernsee und Lenggries und der Linie zum Bodensee kommen attraktive Tagesausflugsziele hinzu. Aufgrund bundesweiter Terminvorgaben für Tarifänderungen ist eine Umsetzung zum ersten Tag der bayerischen Sommerferien am 29. Juli nicht möglich.
Die zeitlichen Ausnahmeregeln des 1-Euro-Fahrradmitnahmetickets bleiben auf Wunsch der bayerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen bis auf Weiteres bestehen: Es ist wie das Bayernticket von Montag bis Freitag nicht in der morgendlichen Hauptverkehrszeit gültig, sondern erst ab 9 Uhr. Im Sommerhalbjahr (vom 15. März bis 3. Oktober) gilt es zudem an Freitagen nur zwischen 9 und 12 Uhr, da die Züge an diesem Tag nachmittags besonders voll sind. An Wochenenden kann es ausschließlich im Winterhalbjahr (4. Oktober bis 14. März) genutzt werden, dann aber ganztägig. Hinzu kommen einzelne linienspezifische Ausnahmen: Zwischen Rosenheim und Salzburg sowie Kufstein, auf den Direktzügen zwischen München und Hof sowie Furth im Wald und im München-Nürnberg-Express ist BaSTi (R) weiterhin nicht gültig. Ob künftig auch einige dieser Ausnahmen gestrichen werden können, wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres entschieden. Dann liegen Daten aus der Hauptsaison vor, wie sich das Ticket auf die Fahrradmitnahme in den Zügen auswirkt.
Das 1-Euro-Fahrradmitnahmeticket ist Bestandteil des Bayerischen Radgesetzes. Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen von BaSTi (R) sind auf dieser Website zusammengefasst.
Quelle: BEG