Die Verkehrsgesellschaft der Stadtwerke Bielefeld (moBiel) hat es vorgemacht, weitere öffentliche Verkehrsunternehmen könnten folgen: Ausschreibungen von Subunternehmerleistungen im ÖPNV und Schülerspezialverkehr, die den Einsatz von emissionsfreien Omnibussen fordern. Wie solche Verträge jedoch – für beide Seiten – fair, wirtschaftlich und verlässlich gestaltet werden können, ist aber noch in vielen Punkten ungeklärt. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) mit Unterstützung der Wendlandt Unternehmensberatung ein Positionspapier erarbeitet, das sich an die VDV-Mitgliedsunternehmen mit Bus-Auftragsverkehren richtet, und Eckpunkte für die Ausschreibung von Subunternehmerleistungen im ÖPNV, die den Einsatz von Elektro- oder Wasserstoffbrennstoffzellenbussen vorsehen, definiert. „Nur so können die mittelständischen Busunternehmen in NRW auch in der Welt der alternativen Antriebe ihrer Bedeutung für die ÖPNV-Infrastruktur in NRW gerecht werden“, erklärt NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch.
Eine wichtige Forderung dabei: Die Beschaffung von emissionsfreien Bussen und Infrastruktur bleibt in Verantwortung des Busmittelstands. „Die nordrhein-westfälischen Busunternehmen werden den Weg der weiteren Reduzierung der Emissionen im Nahverkehr mitgehen und diesen Transformationsprozess aktiv mitgestalten“, betont Gladasch. In seinem Positionspapier schlägt der NWO vor, die wettbewerbliche Vergabe über ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren vorzunehmen, wodurch öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden können. Ferner müssen einzelne Vertragsklauseln sinnvoll angepasst werden. So sollte den Auftragsunternehmen überlassen sein, welche Art des emissionsfreien Antriebs sie einsetzen und auf welchen Linien sie genau emissionsfreie Busse fahren lassen. Leistungsänderungen sollten besonders beim Einsatz von Elektrobussen so gering wie möglich ausfallen.
Der NWO plädiert wegen der hohen Investitionskosten in Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur für Verträge mit langen Laufzeiten. Sämtliche Kostenblöcke sollten der Preisfortschreibung unterliegen. Da die Energiekosten hierbei einen wesentlichen Teil ausmachen, muss ein funktionaler Preisgleitindex angewandt werden, der die großen Marktschwankungen beim Stromeinkauf berücksichtigt. Ein falscher Index führe zu „erheblichen Abweichungen der Kostenfortschreibung zu den Bezugskonditionen, die die Existenz des Unternehmens gefährden können“, schreibt die Wendlandt Unternehmensberatung in ihrer vom NWO beauftragten Stellungnahme zur Funktionalität von Preisgleitungen für den Einsatz emissionsfreier Antriebe. Gladasch: „Es gibt in diesem Thema noch eine Menge zu tun, und wir wollen nichts unversucht lassen, die richtigen Weichen zu stellen, damit die privaten Busunternehmen auch weiterhin ihre Leistungen für die öffentlichen Verkehrsunternehmen auskömmlich erbringen können.“ Das NWO-Positionspapier geht allen VDV-Mitgliedsunternehmen zu.
Quelle: Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO)