Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der Mobilität. Der Verkehr wird effizienter, öffentliche Angebote werden attraktiver. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Gesundheitsschutz in deutschen Städten und Gemeinden. Der 2023 durchgeführte Förderaufruf ist mit über 150 eingereichten Projektskizzen wieder auf großes Interesse gestoßen. Seit dem 6.5.2024 können wieder Fördermittel beantragt werden.
Mit diesem Aufruf zur Skizzeneinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ unterstützt das BMDV die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung einer emissionsarmen nachhaltigen Mobilität in ländlichen und städtischen Räumen.
Die grundsätzlichen Förderbedingungen des Programms auf einen Blick:
- Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
- Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 gefördert werden.
- Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden.
- Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze einzureichen.
Unterstützt werden breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität. Ziel der Vorhaben ist eine fortschreitende Digitalisierung, die beispielsweise eine effiziente Verkehrslenkung, innovatives Mobilitätsmanagement oder attraktive, bedarfsorientierte, geteilte oder intermodale Mobilitätsangebote ermöglichen oder verbessern.
Die finanzielle Unterstützung gliedert sich in zwei Förderlinien:
Förderlinie I: Ländliche Räume: Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden oder maßgeblich der Anbindung der Bevölkerung im ländlichen Raum an urbane Verkehrssysteme dienen. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.
Förderlinie II: Städtische Räume: Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in städtischen Regionen umgesetzt werden. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)